Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-22 |
Das weltweite, vermeintlich unbegrenzte Wirtschaftswachstum stößt an planetare Grenzen und der drohende Klimakollaps stellt westliche Lebensweisen grundsätzlich in Frage. Das kommende Jahrzehnt wird entscheidend dafür sein, ob es uns gelingt, den von Wissenschaftler*innen prognostizierten Klimakollaps noch abzuwenden, zumindest aber zu mindern. Ein Ansatz, der allein auf technologische Lösungen für eine Reduktion von CO2 setzt, wird nicht ausreichen, um eine wirklich gerechte Transition unserer Gesellschaften und Wirtschaftssysteme in ein klimaneutrales Zeitalter zu erreichen.
Der Klimabeschluss des BVerfG vom 24.3.2021 ist immer noch in aller Munde und muss auch von den Kanzleien aufgegriffen werden. Das gilt vor allem für diejenigen, die Mandate zu diesem Bereich haben oder auch nur Berührungspunkte zum Klimaschutz. § 13 KSG gibt eine umfassende Berücksichtigung von Klimabelangen in anderen rechtlichen Bereichen vor. Zudem müssen sich Kanzleien selbst hinsichtlich ihres Verhaltens und der für sie zu ziehenden Konsequenzen mit dem Klimabeschluss des BVerfG auseinandersetzen.
Das Thema des Deutschen Anwaltstages (DAT) 2023 ist „Mit Recht nachhaltig“. Wie es mittlerweile zur Tradition geworden ist, bieten die 13 Auslandsvereine des DAV mit ihren eigenen DAT-Veranstaltungen zum jeweiligen Motto interessante Einblicke in fremde Rechtsordnungen und regen Jahr für Jahr die interessierten Teilnehmer zum sprichwörtlichen Blick über den Tellerrand an. Auf der Grundlage eines bewährten Rotationsprinzips werden in diesem Jahr vier EU-Länder ihre Sicht auf die Thematik der Nachhaltigkeit darlegen.
Die Nutzung von Naturprodukten im Gebäudesektor ist aktiver Klimaschutz und für unsere Zukunft immer wichtiger. Durch Holz als Baustoff lassen sich im Vergleich zu herkömmlichen Materialien bis zu 56 % an Treibhausgasemissionen einsparen. Der Bund, die Länder und die Kommunen haben deswegen als Immobilieneigentümer eine wichtige Rolle, wenn es um die Sanierung von Bestandsbauten und Errichtung von Neubauten geht.
Ab dem 1. Januar 2026 sollen neu anzulegende Zivilprozessakten nur noch elektronisch geführt werden. So legt es das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz vom 5. Juli 2017 fest. Das Berliner Anwaltsblatt sprach mit Dr. Anja Teschner, Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin, über die damit verbundenen Herausforderungen.
Am 21. Februar wurde im Rahmen der Reihe „Zuhören – Mitreden“ die Energiekrise aus dem Berliner Blickwinkel betrachtet. Moderiert von Dr. Malaika Ahlers, Energierechtsanwältin und Partner Counsel bei Becker Büttner Held, diskutierten Dr. Jörg Lippert, Leiter Technik, Energie, Klima, BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., und Andreas Koch, Teamleiter Quartier & Stadt, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), über die Herausforderungen, die sich im Angesicht der Energiekrise für die Wohnungswirtschaft stellen. Hierbei sollte vor allem die Berliner Perspektive betrachtet werden.
Nachdem sich die letzte Veranstaltung des Arbeitskreises Erbrecht mit der Schnittstelle von Verkehrs- und Erbrecht befasste, stand am 15. März das Thema „Testamentsvollstreckung in der Praxis“ auf dem Programm. Rund 50 Mitglieder fanden sich in der bbw-Akademie am Schillertheater ein. Sie hörten den Dozenten, Frau Melanie Loewe, Nachlassmanagerin/Testamentsvollstreckerin aus Berlin und Rechtsanwalt Björn Sendke, Fachanwalt für Erbrecht, der Berliner Kanzlei Sendke Rechtsanwälte, interessiert zu und beteiligten sich rege an den Diskussionen.
Am 29.03.2023 fand die dreistündige Fortbildung des Berliner Anwaltsvereins mit dem Vorsitzenden Richter am Kammergericht, Björn Retzlaff, zum Thema Bauträgerrecht statt. Herr Retzlaff hat sich zum einen mit mutigen und durchaus kontroversen Entscheidungen im Baurecht einen Namen gemacht, zum anderen sind seine Fortbildungen äußerst lebendig und unterhaltsam gestaltet.
Die diesjährige Mitgliederversammlung des Berliner Anwaltsvereins fand nach drei von den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie geprägten Formen am 2. Mai 2023 endlich wieder normal und zum satzungsgemäßen Zeitpunkt statt. Wir trafen uns wieder im DAV-Haus, wo mehr als 50 Mitglieder den persönlichen Austausch sichtlich und spürbar genossen.
Im Fokus der Märzsitzung des AK Sozialrecht stand ein Beitrag des AK Erbrecht; in dessen Maisitzung dann sollen sozialrechtliche Perspektiven debattiert werden.
Anfang Dezember letzten Jahres waren toskanische StrafverteidigerInnen zur Fortbildung in Berlin (siehe BAB 2023, 82) und hatten nunmehr von 26.04. bis 30.04.2023 in die Toskana eingeladen. Sieben Berliner AnwältInnen und ein Referendar folgten dieser Einladung. Das Ergebnis vorweg: siehe den zweiten Teil der Titelzeile.
Im Rahmen der deutsch-polnischen Rechtspraxis sind wir in unserer anwaltlichen Tätigkeit häufig mit dem gesamten Spektrum praktischer Herausforderungen unserer internationalen Mandantschaft konfrontiert, insbesondere bei grenzüberschreitenden Erbfällen. In diesem zweiteiligen Artikel stellen wir Ihnen anhand eines Fallbeispiels die spezifischen Probleme einer grenzüberschreitenden Erbschaftssache vor, bei der der Nachlass eine in Polen gelegene Immobilie umfasst.
Nach dreijähriger Pause fand am 25. Februar 2023 das Jahrestreffen der International Criminal Defence Lawyers Germany e.V. (ICDL), einer Vereinigung von Strafverteidigern und Wissenschaftlern des internationalen Strafrechts, in Berlin statt. Bei der international ausgerichteten englischsprachigen Tagung wurden aktuelle Entwicklungen des Völkerstrafrechts diskutiert.
Der Autor des Textes war Rechtsanwalt und Liedermacher aus Bern (Schweiz). Er ist am 21.12.2022 mit 82 Jahren an seinem letzten Wohnort in Zollikon (Zürich/CH) gestorben. Es gibt einen kurzen informativen Wikipedia-Eintrag (https://de.wikipedia.org/wiki/Jacob Stickelberger) über ihn. Dort finden Sie auch seine musikalischen und literarischen Veröffentlichungen.
Der Titel des Diskussionsbeitrags auf der kommenden Veranstaltung des Arbeitskreises Rechtsschutzversicherung auf dem Deutschen Anwaltstag 2023 ist vielleicht etwas erklärungsbedürftig. Es geht nicht um die aktuelle Rechtsprechung zur Rechtsschutzversicherung, die Gegenstand eines Vortrags von Niebel sein wird, sondern eher um rechtspolitische Fragen, die das Verhältnis von Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherern prägen.
Auf anwaltauskunft.de hat der DAV eine technische Neuerung eingerichtet. Seit dem 1. März 2023 steht allen Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine ein neues, intelligentes Kontaktformular zur einfachen Mandatsanbahnung zur Verfügung.
Ein Gläubiger, dessen Forderung durch eine Entscheidung eines deutschen Gerichts bestätigt wurde, kann die Vollstreckung dieser Entscheidung in der Tschechischen Republik unter den Bedingungen der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 (im Folgenden EuGVVO) verlangen. Nach dieser Verordnung werden deutsche Entscheidungen in der Tschechischen Republik grundsätzlich anerkannt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf.
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