Seit dem Urteil des BGH vom 28. Mai 2020 (NJW 2020, 2540 – Planet49) besteht auch in Deutschland Klarheit über die Anforderungen an das Setzen von Cookies: Immer wenn technisch nicht erforderliche Cookies gesetzt werden, muss der Nutzer davor seine Einwilligung erteilen. Das Urteil hat zu einer neuen Welle von Cookie-Bannern geführt. Einige erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen, andere gehen deutlich darüber hinaus. Der Beitrag erläutert, was konkret zu tun ist, um die Anforderungen für die Internetpräsenz der Kanzlei zu erfüllen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.01.29 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2020-12-29 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: