Der Gesetzgeber hat – im Zuge der Bewältigung der Covid-19-Pandemie – zu weitreichenden Maßnahmen im Insolvenzrecht gegriffen. Zentral ist auf die (teilweise) Aussetzung der Insolvenzantragspflicht seit März 2020 zu verweisen. Diese Maßnahmen haben auch für das Insolvenzstrafrecht erhebliche Bedeutung. Der Beitrag stellt zunächst in der gebotenen Kürze die zentralen Maßnahmen des Gesetzgebers vor (I.). Sodann werden die strafrechtlichen Auswirkungen – unter dogmatischem und praktischem – Blickwinkel beleuchtet (II.).
Gerade angesichts der seit März 2020 zu beobachtenden wirtschaftlichen Verwerfungen wird diesen Fragen in der Zukunft große Bedeutung zukommen. Bis Oktober 2020 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/01/PD21_015_52411.html; abgerufen am 28.1.2021) ca. 30 % weniger Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen als im selben Zeitraum des Vorjahres. Dies deutet darauf hin, dass die insolvenzrechtliche und damit auch insolvenzstrafrechtliche Aufarbeitung erst noch bevorstehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.04.26 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-15 |
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