Die Errichtung einer eigenen Stiftung hat in den letzten Jahrzehnten an Beliebtheit stark zugenommen. Mit der Errichtung einer Stiftung kann der Stifter einen von ihm bestimmten Zweck fördern und über sein eigenes Ableben hinaus Gutes tun, sofern er gemeinnützige Zwecke verfolgt. Eine Stiftung kann aber auch das Familienvermögen langfristig bündeln und die Familienmitglieder generationsübergreifend versorgen, wodurch die Zersplitterung des Familienvermögens durch einen Erbfall verhindert wird, sog. Familienstiftung.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2020-12-29 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: