Seit nunmehr gut einem Jahr sind Anwält:innen und andere professionelle Verfahrensbeteiligte verpflichtet, ihre Schriftsätze bei Gericht elektronisch einzureichen. Dies ergibt sich aus § 130 d ZPO, der damit zu einer der wichtigsten Vorschriften des elektronischen Rechtsverkehrs geworden ist.
Doch was ist zu beachten, wenn die elektronische Einreichung aus technischen Gründen unmöglich wird?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.04.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-11 |
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