Vor fast zwei Jahrzehnten sorgte ein Brandbrief des international renommierten deutschen Rechtsanwalts und englischen Barristers Volker Triebel für gehörigen Wirbel: Der Einfluss anglo-amerikanischer Rechtsgestaltungen auf das deutsche Rechts- und Wirtschaftswesen nehme immer dramatischer zu, das deutsche Recht verliere international ebenso dramatisch an Bedeutung. Triebels Worte waren Auslöser verschiedenster Anstrengungen, dem deutschen Recht zu mehr Sichtbarkeit auf der juristischen Weltkarte zu verhelfen. In auffälliger Eile und mit anfänglich großen Ressourcen wurde durch BMJ und juristische Berufsverbände die Initiative „Law – Made in Germany“ ins Leben gerufen, die sich freilich bei allem lobenswerten Einsatz vieler Beteiligter als nicht eben großer Wurf erwiesen hat. Im Vordergrund steht heute weniger die internationale Kompatibilität des deutschen materiellen Rechts, sondern die der deutschen Zivilgerichtsbarkeit. Es geht darum, ob für nicht in Deutschland ansässige Beteiligte grenzüberschreitender Streitigkeiten ein Verfahren vor deutschen Gerichten eine ausreichend attraktive Option gegenüber Gerichtsverfahren im Ausland oder alternativer Streitbeilegung wie der Schiedsgerichtsbarkeit sein kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-20 |
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