DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-22 |
Am 25.5.2018 endet die zweijährige Vorbereitungsfrist, die Unternehmen und öffentliche Institutionen für die Vorbereitung auf das neue Datenschutzrecht haben. Ab dann gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit, einheitlich und unmittelbar. Ihre Vorgaben sind auch von Rechtsanwälten zu beachten. Das allein ist nichts Neues, denn auch die Regelungen des aktuell geltenden BDSG müssen sowohl im Hinblick auf die Büroorganisation und grundsätzlich auch in Bezug auf die anwaltliche Beratung berücksichtigt werden.
2017 reihte sich eine Legal-Tech-Konferenz an die nächste, selbst der 68. Deutsche Anwaltstag widmete sich diesem Thema. Start-ups und Investoren, Technikinteressierte, Syndikusanwälte und Großkanzleianwälte trafen sich zum Austausch. Spricht man mit vielen Anwälten „an der Basis“, so erhält man häufig die Antwort: Legal Tech? Brauche ich nicht!
Geht es um die Anwendung von künstlicher Intelligenz im Rechtsbereich, dann fällt immer wieder der Name Watson. Bei Watson handelt es sich um eine Software der Firma IBM, die in Form eines sprachgesteuerten Chatbots, ähnlich Siri von Apple oder Alexa von Amazon, Fragen beantworten kann. Watson wurde nach Thomas J. Watson, einem der ersten Präsidenten von IBM, benannt. Größere Bekanntheit erlangte die Software im Jahr 2011, als Watson in der US-amerikanischen TV-Gameshow Jeopardy! gegen drei menschliche Champions antrat und am Ende das Spiel gewann.
Bei einer informellen Tagung der Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedstaaten in Sofia am 25. und 26. Januar 2018 haben die Justizminister u. a. den Einfluss von Robotern und künstlicher Intelligenz in der Rechtspflege diskutiert (s. Pressemitteilung unter http://www.consilium.europa.eu/media/32495/180126_jha_pressrelease-justice_final_v4.pdf).
Es liegt eine gewissen Komik in der Tatsache, dass die Anwaltschaft sich einerseits intensiv mit dem Thema Digitalisierung beschäftigt – wie das jüngste Buch „Legal Tech“ von Hartung/Bues/Halbleib zeigt (s. die Rezension in diesem Heft auf S. 142) – und andererseits die einschlägigen Medien seit Monaten über das Desaster um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) berichten. Die Frage nach der Verantwortung und vor allem der Zukunft des beA wird gestellt. Wird es bald wieder an den Start gehen oder wird es ihm ähnlich wie dem Flughafen BER ergehen?
Das weitverbreitete und auch in Münster etablierte Modell einer sogenannten „Law Clinic“ mit studentischer Rechtsberatung wird an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) künftig um Hilfe im Kunstrecht erweitert. Die neue „Art Law Clinic“ wird gemeinsam von der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der WWU sowie der Kunstakademie Münster angeboten.
Am 1. Februar 2018 fand auf Einladung der davit (Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV) gemeinsam mit dem Berliner Anwaltsverein ein Expertentalk mit öffentlicher Diskussion mit Kolleginnen und Kollegen sowie Interessierten zum „Status des beA und digitale Anwaltschaft“ statt.
Datenschutz. Ein Evergreen in Kanzleien, der in diesem Jahr allerdings nochmals erheblich Bedeutung gewinnt. Denn: Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung kommen ganz neue Pflichten auf uns Anwälte zu.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird am 25. Mai 2018 wirksam werden. Sie gilt auch für Anwaltskanzleien. Damit sich jede Kanzlei darauf vorbereiten kann, stellt der DAV Merkblatt, Muster und Checkliste bereit. Anwaltskanzleien sollten das neue europäische Datenschutzrecht ernst nehmen, weil die Datenschutzbehörden auf Beschwerden von Mandanten, Mitarbeitern, Prozessgegnern und anderen Dritten mit förmlichen Verfahren reagieren müssen.
München/Berlin (DAV). Mit der Unterschrift unter ein Formular, das die Überschrift „Schadensaufnahme“ trägt, wird in der Regel kein Auftrag für ein Gutachten erteilt. Das „Kleingedruckte“ gilt dann nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 13. Juli 2017 (AZ: 222 C 1303/17).
In der Kammerversammlung Berlin standen eine Reihe von Anträgen rund um die beA-Anwendung zur Abstimmung. Die anwesenden Mitglieder sprachen dem Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer Schäfer sowie dem Vizepräsidenten Dr. Abend mit 89,11 % Jastimmen das Misstrauen aus und forderten deren Rücktritt mit 73,53 %.
Die EU-Kommission hat zusammen mit dem EU-Parlament – vertreten durch den Abgeordneten Jakob von Weizsäcker (S&D) – als Pilotprojekt ein Forum für die Blockchain-Technologien sowie eine entsprechende Beobachtungsstelle auf den Weg gebracht (s. Pressemitteilung unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-521_de.htm).
Welche Neuerungen bringt die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich? Zu dieser Frage veröffentlichte die EU-Kommission am 24. Januar 2018 einen Leitfaden zur Umsetzung der DSGVO (unter: https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/ data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_ de).
Am 6. Februar 2018 hat das Plenum des EU-Parlaments mit großer Mehrheit den im Trilog vereinbarten Verordnungsentwurf zu Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung von Verbrauchern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes ihrer Niederlassung förmlich angenommen (s. EiÜ 42/17).
Eine betrügerisch erlangte Sozialversicherungsbescheinigung von entsandten Arbeitnehmern kann außer Acht gelassen werden, soweit auf Grundlage der Beweise und der vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten Garantien feststeht, dass ein Betrug vorliegt. Dies entschied der EuGH mit Urteil vom 6. Februar 2018 (Rs. C-359/16).
In seinen Schlussanträgen vom 6. Februar 2018 in der Rechtssache C-390/16 plädiert der Generalanwalt Bot des EuGH für die Unanwendbarkeit ungarischer Normen zur Anerkennung und Wirksamkeit rechtskräftiger Entscheidungen, da er hierin einen Verstoß gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen in Strafsachen sieht. Nach ungarischen Verfahrensnormen muss bei der Anerkennung von ausländischen Entscheidungen ein besonderes innerstaatliches Verfahren durchgeführt werden.
Der Rat hat am 29. Januar 2018 seine Leitlinien für die Brexit-Verhandlungen zur Übergangsphase angenommen. Diese soll spätestens am 31. Dezember 2020 enden. Der gemeinschaftliche EU-Besitzstand soll neben der Zuständigkeit des EuGH und der Anwendung der Durchsetzungsinstrumente im justiziellen Bereich weiter im Vereinigten Königreich Anwendung finden.
Am 24. Januar 2018, dem Tag des bedrohten Anwalts (s. DAV-PM 5/18), hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates ein starkes Zeichen für die Anwaltschaft gesetzt und eine bindende Europäische Konvention zum Beruf des Rechtsanwalts gefordert. Diese Initiative ist vor allem auf das Betreiben des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) zurückzuführen (s. EiÜ 11/17).
Ein privater Nutzer eines Facebook-Accounts verliert die Verbrauchereigenschaft i. S. d. Verordnung EG Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen nicht schon deshalb, wenn er Bücher publiziert, Vorträge hält oder sich Ansprüche zahlreicher Verbraucher abtreten lässt, um sie gerichtlich geltend zu machen.
Seit dem Urteil des BSG vom 31. März 2015 ist das Einkommen aus der Nebentätigkeit von Rechtsreferendarinnen und -referendaren, wenn es sich nicht um eine abgrenzbare oder selbständige Tätigkeit in der Kanzlei handelt, als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt des Vorbereitungsdienstes zu behandeln.
Eine vom Deutschen Richterbund in Auftrag gegebene Studie der Kienbaum Consultants International GmbH kommt zu dem Ergebnis, dass die Gehälter von Richtern und Staatsanwälten im Vergleich zu Juristen in Unternehmen und großen Anwaltskanzleien weiter zurückfallen.
Die Anzahl der Schlichtungsvorschläge konnte um ca. 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Die Annahmequote der Schlichtungsvorschläge hat sich dabei zusätzlich von 61 Prozent auf 66 Prozent erhöht. Insgesamt haben im vergangenen Jahr 1173 Anträge die Schlichtungsstelle erreicht.
Am 17.1.2018 startete die diesjährige Fortbildungsreihe „Richter und Anwaltschaft im Dialog“ des Berliner Anwaltsvereins mit dem Familienrecht. Wiederum konnte hierfür die Beisitzende des 13. Senats, Frau Heike Hennemann, gewonnen werden, die in prall gefüllten zwei Stunden einen Überblick über die kammergerichtliche Rechtsprechung in Familiensachen der vergangenen 1,5 Jahre gab.
Wer im (Wohnungs-)Mietrecht tätig ist, muss schnell und viel lernen: Das Thema ist ja schon seit Langem im Fokus der politischen Diskussion – was zu einer recht regen gesetzgeberischen Tätigkeit führt, welche wiederum den Arbeitsalltag der Kolleginnen und Kollegen nicht unbedingt einfacher macht. Die Regelungen des Mietrechtsänderungsgesetzes von 2013 und vor allem des Mietrechtsnovellierungsgesetzes von 2015 sind ja nicht wirklich leicht nachzuvollziehen. Die darin eingeführte Mietpreisbremse hatte das altehrwürdige BGB um ein eigenes weiteres Unterkapitel bereichert.
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist kurz vor dem Start der passiven Nutzungspflicht zum Jahresbeginn gestoppt worden. Schwere Sicherheitslücken hatten den weiteren Betrieb des Postfachs, das die elektronische Kommunikation zwischen Anwälten, Gerichten und Behörden ermöglichen sollte, verhindert. Zu einer öffentlich veranstalteten Diskussionsrunde mit Livestream [https://www.youtube.com/watch?v=_ qsoEVn8tBA] luden der Berliner Anwaltsverein und die davit (DAV Arbeitsgemeinschaft IT-Recht) am 1. Februar 2018 um 18 Uhr ein (s. dazu auch den Veranstaltungsbericht in diesem Heft auf S. 113–114).
Berliner Anwaltsverein
Donnerstag, 19. April 2018, 18–20 Uhr
DAV-Haus, Littenstr. 11, 10179 Berlin
Siegfried Fahr,
Vorsitzender Richter am Kammergericht
Berliner Anwaltsverein
Donnerstag, 3. Mai 2018, 18–20 Uhr
DAV-Haus, Littenstr. 11, 10179 Berlin
Dr. Peter-Hendrik Müther, Vorsitzender Richter am
Kammergericht
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesministeriums des Innern vom 1. November 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. Februar 2017 verpflichtet, der Klägerin Zugang zu der jeweiligen Endsumme in den Rechnungen der Beigeladenen vom 30. Juni 2016 (Rechnungsnummer: 2016004017) sowie vom 28. Juli 2016 (Rechnungsnummer: 2016004511) durch Übersendung der insoweit nicht geschwärzten Rechnungen zu gewähren.
Die Klägerin begehrt Anwaltshonorar. Der Beklagte beteiligte sich an einer Fondsgesellschaft. Er erhielt von der i. GmbH (fortan: Gesellschaft) am 22. Januar 2014 ein Schreiben, in dem diese ihre Dienste anbot und zur Rücksendung eines ausgefüllten Fragebogens und einer Vollmacht einlud. Dem Schreiben beigefügt war unter anderem eine auf die Klägerin lautende Rechtsanwaltsvollmacht. Die Klägerin hatte der Gesellschaft Blankoformulare für eine Vielzahl von potentiellen, von der Gesellschaft zu werbenden Mandanten zur Verfügung gestellt.
Das LKA Berlin beobachtet mit großer Sorge die Zunahme der mit einer demographischen Entwicklung einhergehenden Kriminalitätsentwicklung. Die Menschen werden nicht nur älter – sie haben auch mehr Vermögen. Damit werden auch die Vermögensstraftaten wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue, denen Ältere häufiger zum Opfer fallen, ansteigen. Genauso zunehmen werden Straftaten gegen die körperliche und seelische Unversehrtheit: durch Vernachlässigung und Misshandlungen von Schutzbefohlenen, durch physische und psychische Gewalt.
Worüber? Über Zukunftsstrategien für die Anwaltschaft. Zu diesem Thema luden die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen des Deutschen Anwaltvereins, der Deutsche Juristinnenbund sowie die Rechtsanwaltskammer Berlin am 15. Februar 2018 in die Räumlichkeiten des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg ein. Bereits in der Begrüßung durch Ulrich Schellenberg (Präsident des DAV), Prof. Dr. Maria Wersig (Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes) und Dr. Marcus Mollnau (Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin) wurde deutlich, die Zukunft ist etwas, das gestaltet werden muss.
Ob Sie Vergütungsvereinbarungen schließen oder nach RVG abrechnen, steuern Sie den gewünschten Umsatz gezielt. Planen Sie den Jahresumsatz, denn innerhalb der einzelnen Monate sind Schwankungen normal. Wichtig ist, dass das Jahresziel im Plan bleibt.
Die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) wird künftig auch für den Bereich des Straf- und Bußgeldverfahrens gelten. Einer entsprechenden Änderungsverordnung stimmte der Bundesrat in seiner Sitzung am 2.2.2018 zu. Die Änderung trat mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt am 15.2.2018 in Kraft.
Für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland wird es immer schwieriger, qualifiziertes Personal zu finden. Denn obgleich die Zahl der Anwälte in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen ist, gibt es immer weniger Kanzlei-Fachpersonal. Noch im Jahr 1980 haben 36.077 Rechtsanwälte insgesamt 10.442 Ausbildungsverträge im Berufsfeld ReNo abgeschlossen.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland an Prof. Dr. Bernd Schlüter für dessen herausragendes Engagement verliehen. Die Übergabe der Ordensinsignien an den Geehrten erfolgte am 29. Januar durch Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel im Balkonsaal (Bundespräsidentengalerie) des Rathauses Tiergarten.
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