DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2020-12-29 |
Berliner Galeristen geben mit ihren Kollegen aus dem Rheinland im deutschen Kunstmarkt den Ton an. Nicht wenige bereichern hier mit einer Dependance die Szene oder sind in den vergangenen Jahren aus NRW ganz nach Berlin umgezogen. Auf der Art Basel, die ausgerechnet zu ihrem 50. Jubiläum in diesem Jahr abgesagt werden musste, zählt Berlin mit rund 40 Galerien nicht nur quantitativ zu den größten Ausstellergruppen.
Bereits im Jahr 2001 gründete der Deutsche Anwaltverein seine Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins – Zweckvermögen“.
Im Folgenden widmen wir uns der Frage, was eine Hausordnung (HO) überhaupt ist, welche Anforderungen an sie bestehen und ob ihr in Zeiten von verstärktem Vandalismus und vor allem COVID-19 wieder eine gesteigerte Bedeutung zukommt. Darüber hinaus geben wir einen kleinen Ausblick auf die HO der Zukunft, die sich auch neuen Konzepten wie hybriden Veranstaltungsformaten anpassen muss.
Ich hoffe, dass sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie verringert haben und Sie und Ihre Familien weiterhin gesund sind.
Im Frühjahr 2021 werden in unserer Rechtsanwaltskammer wieder Vorstandswahlen durchgeführt. Turnusmäßig wird über die Hälfte der Vorstandsämter entschieden. Erneut werden diese Wahlen als reine Briefwahlen durchgeführt. Ich bitte Sie herzlich, sich an der Wahl zahlreich zu beteiligen. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie im Februar.
aufgrund der Wahlordnung für die Wahlen zur Vertreterversammlung und zum Vorstand des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin vom 03.09.2020 (ABl. Nr. 39 / 18. September 2020, S. 4864 ff.)
Acht Monate nach Inkrafttreten des Brexit-Abkommens hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich eingeleitet. Rechtlich geht es im Kern um die Frage, ob das Vereinigte Königreich mit seiner Gesetzesvorlage zum Binnenmarktgesetz vom 9.9.2020 gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit aus dem Brexit-Abkommen verstoßen hat, indem es ein nationales Gesetz auf den Weg gebracht hat, das es der britischen Regierung erlaubt, sich im Hinblick auf das Irland/Nordirland-Protokoll in Bezug auf Warenkontrollen und Beihilfen vertragsbrüchig zu verhalten.
Die von Großbritannien und der EU vereinbarte Brexit-Übergangsperiode endet am 31.12.2020. Eine Verlängerung steht nicht in Aussicht.
Unternehmen, die EU-Arbeitnehmer in Großbritannien beschäftigen oder dorthin entsenden wollen (oder dies in Zukunft beabsichtigen), sollten sich daher umgehend mit dem neuen britischen Einwanderungsgesetz, nämlich den sogenannten Immigration Rules, vertraut machen.
Im Januar 2016 riefen Berliner Anwaltsverein und RAK Berlin die Berliner Anwaltschaft gemeinsam dazu auf, Vormundschaften für die im Jahr 2015 nach Berlin gekommenen unbegleiteten Minderjährigen zu übernehmen. Mehr als 800 Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erklärten sich bereit, eine ehrenamtliche Vormundschaft zu übernehmen. Der Berliner Anwaltsverein unterstützte sie dabei durch Informations- und Austausch-Veranstaltungen. Fünf Jahre später sind die meisten Vormundschaften abgeschlossen. Wie blicken die Beteiligten auf diese besondere Aufgabe zurück? Wir erinnern aus Anlass des Jubiläums.
Ri’inKG Katrin-Elena Schönberg gab dem am 10.11.2020, 18–20 Uhr, auf Zoom versammelten Publikum einen denkbar kundigen Überblick über die letzten zwei Jahre einschlägige Rechtsprechung des KG im Äußerungs- und Presserecht. Erschwert ist die Übersicht durch weitgehende Nichtveröffentlichung. Rechtsanwalt Michael Seidlitz erinnerte im Chat zu Recht an die Rechtspflicht der Gerichte zur Veröffentlichung publikationswürdiger Entscheidungen, z. B. OLG München, B. v. 7.1.2016 – 2 Ws 79/16, juris. Die Zurückhaltung des KG liegt in der Natur der Sache: Die Rechtsuchenden begehren Diskretion. Die Referentin verwies auf die Veröffentlichungsinitiative der Prozessbevollmächtigten.
Der Deutsche Anwaltverein hat am 7. Dezember 2020 die Stellungnahme 87/2020 veröffentlicht zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (große BRAO-Reform).
Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltsvereins, kurz davit genannt, verfügt über zahlreiche digitale Angebote mit Vorträgen, Fortbildungen, Workshops und vielem mehr, in denen sich Anwält*innen regelmäßig über die verschiedensten Themen des IT-Rechts und Datenschutzrechts austauschen können. Seit diesem Jahr findet der Stammtisch der davit jeden Monat digital für davit-Mitglieder statt. Termine, Themen und Zugangsdaten werden im Newsletter der davit bekanntgegeben. Mehr Infos auf https://davit.de/digitalerstammtisch/.
Gewalt in der Schule, Minderjährige und Verbraucherschutz im Internet, familiäre Probleme, Unterhalt und Auszug, Sozialleistungen und Mobbing im Internet – die Bandbreite der Probleme von Berliner Jugendlichen, die seit 2006 die Rechtsberatung für Jugendliche des Berliner Anwaltsvereins in Anspruch genommen haben, ist groß. Für bedürftige junge Menschen von 16 bis 21 Jahren bietet sie eine Anlaufstelle für eine – kostenlose – anwaltliche Beratung (auf Beratungshilfe-Basis). Zweck der Initiative ist seit ihrer Gründung, dass Minderjährige auch ohne ihre Eltern Zugang zu einem niedrigschwelligen Hilfsangebot durch ein anwaltliches Beratungsgespräch haben.
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss der 4. Kammer vom 9. November 2020 (VG 4 L 476/20), Pressemitteilung 52/2020
Kammergericht, 3. Strafsenat, Beschluss vom 14. Oktober 2020, Az.: 3 Ws 226/20
Kammergericht, 3. Strafsenat, Beschluss vom 31. Juli 2020, Az.: 3 Ws 157/20
Kammergericht, 3. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 5. November 2020, Az.: 3 Ws (B) 263/20 R
Kammergericht, Beschluss vom 9. November 2020, Az.: 3 Ws (B) 262/20
Ein Tagesordnungspunkt beim virtuellen Zusammenkommen des Arbeitskreises Handels- und Gesellschaftsrecht des Berliner Anwaltsvereins war die bisher ausgebliebene, aber erwartete Welle an Insolvenzanträgen. Eingeleitet wurde das Treffen durch einen Vortrag der Rechtsanwälte Dr. Volker Beissenhirtz (LL. M. London) und Dirk Streifler mit einem Hinweis darauf, dass die Unternehmensinsolvenzen 2019 mit 18.749 den niedrigsten Wert seit 1994 (18.837) erreicht haben. Der absteigende Trend setzt sich in diesem Jahr trotz der Covid-19-Pandemie fort.
Die gemeinsame Initiative „Sprechstunde Recht“ von IHK Berlin und Berliner Anwaltsverein geht in ihr zweites Jahr. Nach den vier Gesprächsterminen zu den Themen Datenschutz-, Arbeits- und Insolvenzrecht im Jahr 2020 steht für den 27.1.2020 das Gewerbemietrecht auf der Agenda der „Sprechstunde“.
Um die Cybersicherheit der Landesbehörden, aber auch für Unternehmen zu verbessern, soll eine beim Innenministerium von Baden-Württemberg angesiedelte Cybersicherheitsagentur als Landesoberbehörde in Stuttgart mit einigen Befugnissen errichtet werden.
Die Errichtung einer eigenen Stiftung hat in den letzten Jahrzehnten an Beliebtheit stark zugenommen. Mit der Errichtung einer Stiftung kann der Stifter einen von ihm bestimmten Zweck fördern und über sein eigenes Ableben hinaus Gutes tun, sofern er gemeinnützige Zwecke verfolgt. Eine Stiftung kann aber auch das Familienvermögen langfristig bündeln und die Familienmitglieder generationsübergreifend versorgen, wodurch die Zersplitterung des Familienvermögens durch einen Erbfall verhindert wird, sog. Familienstiftung.
Der Gesetzgebungsausschuss Erbrecht des DAV hat zum BMJV-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts die DAV-Stellungnahme Nr. 72/2020 verfasst.
Anlässlich der Internationalen Anwaltskonferenz, die im letzten November wegen der Corona-bedingten Einschränkungen ausfiel, hat der Berliner Anwaltsverein die europäischen Kolleg*innen gefragt, wie die Situation der Anwaltschaft und der Rechtspflege vor Ort aussieht. Konnte die Arbeit der Gerichte fortgesetzt werden? Welche Online-Tools kamen ggf. zum Einsatz? Wie bewerten die Kolleg*innen die Corona-Maßnahmen in ihren jeweiligen Ländern? Welche Maßnahmen wurden ggf. durch Gerichte wieder aufgehoben?
Hier ein Blick nach Tschechien und in die Türkei.
„Was kann ich sonst noch über dieses Buch sagen? … Ich bedauere, dass ich so viel Raum auf die falschen Anschuldigungen gegen mich verwenden musste, aber die ganze Situation war dem Schreiben unterm Strich eher zuträglich, fügte sie doch einem sonst ziemlich gewöhnlichen Leben ein faszinierendes dramatisches Element hinzu.“
Kann ein gesunder Mensch (gleich welchen Alters) verlangen, ein tödliches Medikament zu erhalten, mit dem er sich umbringen kann? Um diese Frage kreist Ferdinand von Schirachs Theaterstück „GOTT“, am 23.11.2020 in der ARD ausgestrahlt (und auch in der ARD-Mediathek verfügbar).
Seit dem Urteil des BGH vom 28. Mai 2020 (NJW 2020, 2540 – Planet49) besteht auch in Deutschland Klarheit über die Anforderungen an das Setzen von Cookies: Immer wenn technisch nicht erforderliche Cookies gesetzt werden, muss der Nutzer davor seine Einwilligung erteilen. Das Urteil hat zu einer neuen Welle von Cookie-Bannern geführt. Einige erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen, andere gehen deutlich darüber hinaus. Der Beitrag erläutert, was konkret zu tun ist, um die Anforderungen für die Internetpräsenz der Kanzlei zu erfüllen.
Noch ist der § 130d ZPO in den Gesetzestexten nicht verzeichnet, denn die aktive Nutzungspflicht in der Zivilgerichtsbarkeit (und den anderen Gerichtszweigen mit entsprechenden Verweisen) tritt nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) mit den Gerichten vom 10.10.2013 (E-Justice-Gesetz – BGBl. S. 3786) erst am 1.1.2022 in Kraft.
Der Bundestag befasste sich mit einem Antrag auf Verschiebung der aktiven Nutzungspflicht, der Einrichtung von Kanzleipostfächern und einer möglichen unabhängigen Stelle zur Sicherheit des beA.
Die Corona-Krise trifft auch Kanzleien und ihre Mitarbeiter*innen. Die FAQs des DAV geben Orientierung – was Anwält*innen jetzt wissen sollten, etwa zu den Themen Berufsrecht und Kanzleialltag, Quarantäne und Kanzleischließung, Homeoffice in Anwaltskanzleien oder auch finanzielle Hilfen.
Ein Anwalt verkauft eine Dienstleistung. Sie beruht vor allem auf Vertrauen, denn ein Mandant – und vor allem ein Neu-Mandant – kann die Qualität der anwaltlichen Leistung nicht einschätzen. Den Service drum rum, ja, die Art der Präsentation auch, aber alles andere? Wenn er das könnte, bräuchte er keinen Anwalt – dann wäre er selbst einer. Aber – wie kann man sich im Netz persönlich und vertrauensbildend zeigen? Personal Branding heißt das Wort der Stunde. Sind Sie in der Lage, Ihre Mandanten von Mensch zu Mensch anzusprechen und auf seine berufliche Bedürfnisebene konkret abzuzielen? Oder kippen Sie lediglich Ihre Kompetenzen ins Internet?
Gerade erst im November-Heft hat unser Redaktionskollege Thomas Röth im Interview mit Dr. Ulf Buermeyer für uns den derzeitigen Stand der Verfassungen in Europa ermittelt. Sie kennen Thomas Röth aus vielen Beiträgen und wir schätzen ihn seit 2016 als engagiertes Mitglied des Redaktionsteams, der gern und viel über den Tellerrand blickt.
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