DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-10 |
Wer über Frauen in Berufen der Rechtspflege diskutieren möchte, darf über die rechtspolitischen Motive, Frauen das Universitätsstudium zu eröffnen, nicht schweigen. Als Gasthörerin zugelassen, strömten auch ausländische Frauen in die Vorlesungen der Berliner Universität, weil man sie ihrer jüdischen Herkunft wegen in ihren Heimatländern diskriminierte. Die Rektorenkonferenz und die Reichsländer wollten die steigende Zahl verringern. Schließlich warb der Ministerialdirektor Dr. Althoff im preußischen Abgeordnetenhaus für eine reichseinheitliche Immatrikulation.
Vor 100 Jahren wurde die erste Frau als Rechtsanwältin zugelassen. Als ich dies anlässlich einer Ausstellung im Sommer 2022 erfahren habe, wurde mir bewusst, welche Mühe und Durchsetzungskraft es wohl damals die Frauen gekostet hat. Heute spielt das Geschlecht zum Glück bei der Zulassung zur Anwaltschaft überhaupt keine Rolle. Wie ist die Situation heute, als Frau und Mutter?
Die Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen begann mit einem fulminanten Festabend im Münchener Künstlerhaus anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der in München als erste Anwältin zugelassenen Dr. Maria Otto. Diese hat lange gegen die Widerstände in der Justiz gekämpft, um erst das Referendariat und dann die Zulassung zur Anwaltschaft für sich zu erstreiten.
Die Familiensenate des Kammergerichts haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für die Zeit ab dem 1. Januar 2023 veröffentlicht. Diese Leitlinien dienen der Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts in der Praxis. Sie konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts und pauschalieren die unterhaltsrelevanten Beträge.
Karriere oder Kind – eine Frage, die Frauen berufsübergreifend beschäftigt.
Frauen, die sich bewusst gegen eigene Kinder entscheiden und beruflich erfolgreich sein wollen, werden häufig als „Karriereweiber“ abgestempelt. Widmet sich eine Frau allerdings hauptsächlich der Kindererziehung, so wird in ihr die zu bemitleidende Hausfrau gesehen, die ihr Potenzial nicht ausschöpft. Auch Juristinnen sind vor diesen Vorurteilen nicht gefeit. Viele juristische Berufe sind inzwischen jedoch gut mit der Mutterschaft vereinbar, sodass sich junge Juristinnen nicht mehr zwischen Karriere und Kind entscheiden müssen.
Das erste Webinar gemeinsam von Martin Petow und Maximilian Krämer fand online im November 2022 statt. Das Resümee des Webinars hat gezeigt, dass der Vorsorgebedarf nicht nur bei der Jungen Anwaltschaft hoch ist und viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer die eigene Altersvorsorge noch nicht angegangen sind.
Nein, es geht hier mal nicht um die zu wiederholende Wahl 2021 zum Abgeordnetenhaus von Berlin. Derartige „Pannen“ passieren bei der Wahl zur Satzungsversammlung (SV), dem Parlament der Anwaltschaft, nicht. Die Satzungsversammlung erlässt die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO). Es sind dies materielle Gesetze in der Form der Satzung auf Bundesebene, die für alle Rechtsanwältinnen unmittelbare Wirkung entfalten. Keine unwichtige Sache also!
Frau Sarah Schmidthals, Lehrerin im Theodor-Heuss-Gymnasium, hatte mich gebeten, zum Thema „Recht“ vor einer 10. Klasse zu referieren. Nach meiner Erfahrung fanden die Jugendlichen nur das Strafrecht – Mord und Totschlag – spannend. Da ich keine Strafverteidigerin bin, habe ich klargestellt, dass ich in dieser Hinsicht nicht viel beitragen könne.
Die Mitglieder des Arbeitskreises Erbrecht und Familienrecht trafen sich am 9. November 2022 zu einer Veranstaltung über „Bewertungen“. Über die Bewertungen von Kunst und Hausrat im Erb- und Scheidungsfall ist schon im Januarheft des Anwaltsblatts berichtet worden. Im zweiten Teil der Veranstaltung gab der Immobilienbewerter für Wohnimmobilien und geschäftsführender Gesellschafter der Firma fourlife Consulting GmbH, Herr Christian Hubrig, den Teilnehmern eine Kurzeinführung zur Bewertung von Immobilien, einem „Dauerbrenner“ im Familienrecht bei Zugewinnausgleichsverfahren als auch im Erbrecht bei der Bezifferung des Nachlasses im Pflichtteilsrecht und der Erbaufteilung.
Im Rahmen der vorgenannten Veranstaltung hat die Vorsitzende Richterin am Kammergericht Frau Dr. Christiane Simmler im Dezember über das vergangene Jahr die Rechtsprechung des Kammergerichts zusammengefasst, vorgestellt und mit den interessierten Zuhörern diskutiert. Dr. Simmler berichtete schwerpunktmäßig von Entscheidungen zu Behandlungsfehlern, zu Aufklärungsfehlern sowie zu prozessualen Aspekten. Am Rande wurden ergänzend Entscheidungen zu Medizinprodukten, Pflegeleistungen und der Tierarzthaftung erwähnt.
Für ihre Familienplanung setzen viele Menschen seit Jahren neue Möglichkeiten um. Doch zahlreiche Beteiligte bewegen sich nach wie vor auf unsicherem Terrain und warten auf rechtliche Sicherheit und Planbarkeit ihrer Familie.
Einige Antworten brachte die Online-Fortbildung zum aktuellen Familienrecht im Oktober, die der Berliner Anwaltsverein mit gleich zwei hochkarätigen Dozenten durchführte. Zwar konnten die beiden Vorträge einige Hinweise geben, doch mussten sich beide Vorträge in manchen Punkten letztendlich auf die Darstellung des Problems beschränken.
Mittwoch, 29. März 2023, 16−19 Uhr
DAV-Haus, Littenstr. 11, 10179 Berlin
Am 18. Januar 2023 fand die erste Veranstaltung des Jahres im Arbeitskreis Strafrecht statt. Zum Thema „Digitale Forensik. Die Zukunft der Verbrechensaufklärung“ referierte Prof. Dr. Dirk Labudde, Autor eines Buches mit dem selbigen Titel. Die Thematik lud zu Diskussionen ein.
24 italienische Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen (22 aus der Toskana und 2 aus Neapel) trafen sich auf Einladung des AK Strafrecht von 8. Dezember 2022 bis 11. Dezember 2022 in Berlin, um Grundlegendes über das deutsche Strafverfahren und den Strafvollzug zu erfahren. Zunächst waren sie über den Berliner Anwaltsverein im Haus des Deutschen Anwaltsvereins in der Littenstraße zu einer Einführung auf Italienisch über das deutsche Strafverfahren und dessen Probleme eingeladen.
Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 die Entscheidung des EuGH zu der Erfassung der Arbeitszeit vom 14. Mai 2019 bestätigt, allerdings nur indirekt, denn der Sachverhalt betraf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Bereits die Pressemitteilung des BAG sorgte in fast allen Medien für erhebliches Aufsehen. Mit der Veröffentlichung seines vollständigen Urteils am 3. Dezember 2022 folgte der nächste Aufschrei – und die Fachwelt wunderte sich.
Am 1. Juli 1922 beschloss der Reichstag, Frauen zur Justiz zuzulassen – laut Protokoll „ohne Widerspruch“. Deutscher Richterbund und Deutscher Anwaltsverein hatten sich allerdings noch kurz davor auf ihren Jahrestagungen mit 205:5 bzw. 42:22 dagegen ausgesprochen.
Haben Sie schon mal den Begriff „Ressourcenarbeit“ gehört? Im Zusammenhang mit dem Begriff Coaching vielleicht? Nein? Dann sind Sie hier richtig. Im Folgenden gebe ich einen kurzen Überblick über diese Methode und was sie mit einem Flug, einer Tasse Tee und einem Marathon gemeinsam hat.
sproof, ein junges Softwareunternehmen aus Salzburg/ Österreich, hat eine Plattform für digitales Signieren von Dokumenten entwickelt und sich dabei auf die speziellen Rahmenbedingungen im europäischen Rechts- und Datenschutzraum fokussiert.
Ende 2021 belief sich die ständige ausländische Wohnbevölkerung der Schweiz auf ca. 2,2 Mio. von total ca. 8,74 Mio. Personen. Von der ausländischen Wohnbevölkerung besitzen ca. 14 % einen deutschen Pass. In den Einwanderungsstatistiken der vergangenen Jahre befand sich Deutschland immer in den vordersten Rängen. Tausende von Grenzgängern wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz. Deutschland ist für die Schweiz die wichtigste Handelsnation. Wo Völker wandern und Handel betrieben wird, gibt es Probleme und entsprechend Urteile auf Geldzahlung, die der Vollstreckung zugeführt werden müssen.
Rechtsanwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege, können aber als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH auf Grund abhängiger Beschäftigung sozialversicherungspflichtig sein. Dies entschied das BSG am 28.6.2022 (B 12 R 4/20 R).
Wer als Anwältin Online-Netzwerke für Beruf oder Business nutzen will, kommt mittlerweile nicht mehr an LinkedIn vorbei. Mehr als 900 Millionen weltweit und 19 Millionen im DACH-Raum nutzen diese Business-Social-Networking-Plattform Nr. 1, um sich beruflich – sei es für die eigene Karriere oder das eigene Unternehmen – zu vernetzen. Rund 40 % aller Nutzer und Nutzerinnen sind täglich auf der Plattform aktiv, so dass diese nicht ohne Grund als eine der effektivsten virtuellen Kanäle zur Gewinnung qualitativ hochwertiger Kontakte vor allem im B2B-Kontext eingestuft wird.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: