DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-21 |
Anwaltschaft im Rechtsstaat – nur dem Recht verpflichtet oder setzt Ethik die Grenzen? Darf der Staat die Anwaltschaft zur Erfüllung von Staatsaufgaben in die Pflicht nehmen oder unterminiert er damit den Rechtsstaat? Luxusfragen, könnte man sagen, muss man nicht mehr beantworten, nachdem sich in unserer unmittelbaren Nachbarschaft ein Mitglied des Europarates entschieden hat, mit Gewalt und Willkür ein fremdes Land zu überfallen und viele Tausend Menschenleben zu vernichten.
Der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Rechtsanwälten, Diego García-Sayán, präsentierte bei der 50. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf im Juni 2022 seinen Bericht zum Schutz der Rechtsanwälte vor unzulässigen Eingriffen in die freie und unabhängige Ausübung ihres Berufs. Dabei wurde die Bedeutung der Unabhängigkeit von Anwälten herausgestellt: Rechtsanwälte müssten frei von Einschränkungen und ohne Angst vor Repressalien, einschließlich Schikanen durch Justizbehörden und Gerichte, tätig werden können.
Vor drei Jahren haben wir uns das letzte Mal hier getroffen. Seitdem ist viel geschehen. Die weltweite Pandemie und der Angriffskrieg vor den Toren der Europäischen Union gehören zu den großen, nicht für möglich gehaltenen Herausforderungen, die uns – neben vielen anderen politischen und gesellschaftlichen Aufgaben – nahezu täglich beschäftigen.
Der Austausch zwischen Rechtsanwaltschaft und Justiz ist eine unabdingbare Voraussetzung für gute Rechtspolitik – und dieses traditionsreiche Abendessen des Berliner Anwaltsvereins bietet hierfür eine besondere Gelegenheit.
35 Teilnehmer aus elf europäischen Ländern und Vertreter der internationalen Anwaltsverbände, darunter des CCBE, nahmen am 2. September an der „Jubiläumskonferenz“ teil. Was 2001 als „Konferenz der Anwaltschaften der EU-Beitrittskandidaten“ startete, ist dem Berliner Anwaltsverein seitdem jährliche Verpflichtung: Der internationale Austausch mit Anwaltsorganisationen und ihren Repräsentanten bei der Berliner Konferenz der Europäischen Rechtsanwaltschaften, bei einem Empfang mit den Mitgliedern des Berliner Anwaltsvereins und – last but not least – beim traditionellen Berliner Anwaltsessen.
Zum 20. Mal hat der Berliner Anwaltsverein in diesem Jahr zu seiner jährlichen internationalen Anwaltskonferenz geladen: Am 2. November 2001 startete unter dem Titel „Erste Konferenz der Rechtsanwaltschaften der EU- Beitrittskandidatenländer“ hoffnungsvoll die Konferenz unter der Leitung des damaligen Vorsitzenden, Rechtsanwalt und Notar Dr. h. c. Uwe Kärgel.
Am 22. August 2022 fand im voll besetzten Auditorium im DAV-Haus in Mitte eine angeregte Diskussion in der Reihe „Zuhören – Mitreden!“ über den neuen Wiederaufnahmegrund des § 362 Nr. 5 StPO statt. Gemäß der am 30.12.2021 in Kraft getretenen Novellierung von § 362 StPO kann ein durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenes Strafverfahren zuungunsten der angeklagten Person wieder aufgenommen werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die dringende Gründe dafür bilden, dass diese Person wegen diverser unverjährbarer Verbrechen (Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen gegen eine Person) verurteilt werden wird.
Teil 1: Donnerstag, 17. November 2022, 9–11:30 Uhr
Teil 2: Freitag, 18. November 2022, 9–11:30 Uhr
Online-Seminar
Dr. Christiane Simmler, Vorsitzende Richterin am Kammergericht
Montag, 5. Dezember 2022, 18–20 Uhr
DAV-Haus, Littenstr. 11, 10179 Berlin
Nachwuchsjurist:innen präsentieren einen juristischen Sachverhalt, Alltagsbeobachtungen aus dem Jura-Studium, Referendariat oder der Kanzlei. Entscheidend dabei ist, das Publikum in Bann zu ziehen, zu unterhalten und mitzureißen. Denn das Publikum ist die Jury und entscheidet über den jeweils besten Slam. Die Finalist:innen präsentieren ihren Slam dann im Herbst beim großen Finale in Berlin. Und auch dort entscheidet das Publikum und kürt den besten Slam des Jahres!
Dr. Dietmar Kurze. Rechtsanwalt. Fachanwalt für Erbrecht, VorsorgeAnwalt
Freitag, 11. November 2022, 13–18 Uhr (4,5 Std. Fortbildung)
Hotel Rossi, Lehrter Straße 66, 10557 Berlin
Wir freuen uns, dass wir Rechtsanwältin Barbara Hoeck Eisenbach als weitere Sprecherin im Arbeitskreis Mietrecht und WEG gewinnen konnten. Sie ist nicht nur Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sondern auch ausgebildete Mediatorin. Sie führt ihre Kanzlei als Einzelanwältin in Karlshorst und wird dem Arbeitskreis durch ihre mehr als 25-jährige Erfahrung im Immobilienrecht, vor allem aber durch ihre fröhliche und anpackende Art neue Impulse geben.
„Krieg und Mieten“ hatte das Berliner Anwaltsblatt kürzlich getitelt, und leider geht es weiter. Gerade ist das 3. Entlastungspaket verabschiedet, ansonsten kann man nur auf einen milden Winter hoffen, und darauf, dass der böse Mensch im Kreml irgendwie zu Einsicht kommt. Bis die Energieversorgung umgebaut ist, wird es noch dauern.
In Prozessen rund um die Wohnraummiete wird oftmals intensiv und ausgiebig über Grundsatzfragen gestritten. Jedoch ist in der Praxis auffällig, dass einzelne Klagearten – dazu gehört insbesondere die Feststellungsklage – unpraktisch und demnach unzureichend eingesetzt werden. Die Feststellungsklage erfreut sich auch im Prozess rund um das Wohnraummietrecht praktischer „Beliebtheit“.
Alle Anwältinnen in jedem Rechtsgebiet werden das kennen: Neben den vielen schönen Seiten des Berufs gibt es auch nervige Mandantinnen, unhöfliche Kolleginnen, apathische Richterinnen. Und es gibt auch Kurioses und „Verrückte(s)“. Das ist manchmal lustig, manchmal ärgerlich, manchmal leider auch tragisch.
Neben den menschlichen Aspekten folgen daraus aber auch sehr oft tatsächliche rechtliche Probleme, die man weder durch Kommentarlektüre noch durch Sichtung der Rechtsprechung lösen kann.
Abseits ihrer Arbeit kommen Juristen oft „nur“ in Arbeitsgruppen, Verbänden etc. zusammen. RA-MICRO, das sich nicht allein als reiner Softwareanbieter, sondern als starker Partner aller hiesigen Anwälte versteht, möchte nun Raum schaffen, um der genannten Berufsgruppe einen freien Austausch in einer lockeren Atmosphäre zu ermöglichen und damit auch das Knüpfen neuer Kontakte sowie das Netzwerken zu erleichtern.
Ist ein Gesellschafter bzw. Partner einer interprofessionellen GbR bzw. PartG (auch) Rechtsanwalt, so müssen die Steuerberater der Gesellschaft nicht allein deswegen Klagen an das Finanzgericht (FG) über dessen besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einreichen, sondern können auch (noch) in Papierform übermitteln. So könnte man einen vom FG Hessen entschiedenen Fall zusammenfassen (Hessisches FG vom 10.5.2022, 4 K 214/22, juris).
Grundsätzlich gibt es beim Online-Marketing drei Werbeformate: Text, Bild und Video. Die Anwaltschaft präferiert – bis jetzt – Text.
Gleich drei Künstler:innen ehrte die Bundesrechtsanwaltskammer am 14.9.2022 mit dem Karikaturpreis der deutschen Anwaltschaft. Nach der pandemiebedingt zweifach verschobenen Verleihung des 12. Karikaturpreises 2020 wurde nicht nur diese Preisverleihung nachgeholt, sondern zugleich der 13. Karikaturpreis 2022 und ein Sonderpreis verliehen – für einen langjährigen Begleiter des Berliner Anwaltsblatts (und Ehrenmitglied des Berliner Anwaltsvereins): Philipp Heinisch. Ein Bericht über einen dreifach besonderen Abend.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: