DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-17 |
Die klassische Werbung verliert durch die sozialen Me dien und die tägliche Nutzung des Internets durch die Verbraucher zunehmend an Bedeutung. Es entstehen neue Werbeformen, mit neuen Namen, die zum Teil auf altbekannte Rechtsprobleme stoßen, aber auch neue rechtliche Herausforderungen mit sich bringen, wie etwa die Bewerbung von Produkten durch Influencer. Laut dem Influencer Marketing Benchmark Report 2020 generiert jeder in Influencer-Marketing investierte Dollar durchschnittlich 5,20 US-Dollar an Earned Media Value.
In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass Textilien und Bekleidungsstücke immer „smarter“ werden, indem sie mit innovativen elektrischen Funktionen ausgestattet werden. Zu nennen sind etwa beheizbare Winterjacken, Sakkos mit induktiven Ladetaschen oder den Puls messende Sportsocken. Der technische Fortschritt innerhalb der Mode- und Textilbranche führt dazu, dass stetig neuartige „Smart Textiles“ hergestellt und in den Verkehr gebracht werden.
„Das Model erklärt sich durch Abschluss des Rahmenvertrages mit der Einspeicherung seiner Daten bei der Agentur bereit. Die Agentur kann die Daten für Kontaktaufnahmen und Rechnungen gegenüber dem Model nutzen und die Daten nötigenfalls auch an Dritte zu diesen Zwecken herausgeben. Endet der Rahmenvertrag werden die Daten nach Ablauf der gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfristen gelöscht. „Es wird durch die Agentur keinerlei Verantwortung für einen eventuellen Missbrauch von Daten oder Bildern übernommen, ebenfalls nicht für Eintragungen, Änderungen oder Löschungen, die dadurch zustande kommen, dass sich Dritte einen unberechtigten Zugang zum (E-Mail- und Online-)Account des Models verschaffen, es sei denn die Agentur trifft hieran ein Verschulden auf der Basis grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz.“
Innovative und erfolgreiche Geschäftsideen und -konzepte laden Wettbewerber nicht selten zur Nachahmung ein, zumal der Grundsatz der Wettbewerbsfreiheit auch die Nachahmungsfreiheit umfasst. In einer Zeit, in der sich Produkte und Dienstleistungen häufig kaum noch unterscheiden, kommt dem Visual Merchandising und Kauferlebnis und damit auch der Geschäftsausstattung in Form von Auslagengestaltung, Instore-Dekoration und Architektur vermehrt Bedeutung zu.
Produktpiraterie ist ein Phänomen aller immateriellen Schutzrechte: In allen Branchen, unter Verletzung verschiedener Schutzrechte, werden seit sehr langer Zeit Produkte gefälscht und billig auf den Markt gebracht. Nicht nur Kleidung, Schuhe oder Accessoires werden gefälscht. Nachgeahmt werden auch Nahrungsmittel, Medikamente, Elektrogeräte oder ganze Autos. Im August 2018 entdecke der Zoll in Hamburg eine gefälschte OSCAR-Statuette aus China.
Mitte März deutete sich an, wie sehr die Corona-Pandemie die deutsche Rechtsordnung verändern könnte. Die von Bund und Ländern beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 16. März 2020 fanden Eingang in Verordnungen und Allgemeinverfügungen zum Infektionsschutz auf Landes- und Kommunalebene. Ihrem Zweck eines bundesweit einheitlichen Vorgehens zum Trotz fällt es derzeit schwer, das mosaikartige Normengeflecht zu durchdringen.
Die BRAK erhält zur Zeit vermehrt Anfragen von besorgten Kollegen und Kolleginnen und möchte mit folgenden Hinweisen die Informationsbeschaffung erleichtern.
Formatwechsel: Aufgrund der aktuellen Situation bietet die DeutscheAnwaltAkademie Ihnen einige ursprünglich als Präsenzseminare geplante Veranstaltungen ab sofort als Online-Seminare an. Die Liste wird stetig erweitert, ein regelmäßiger Blick auf die Homepage www.anwaltakademie.de lohnt sich also immer.
Am 17. Februar 2020 haben Justizsenator Dr. Dirk Behrendt und der Präsident des Sozialgerichts Berlin, Hans-Christian Helbig, vorgestellt, wie mobiles Arbeiten im Alltag der Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Berlin funktioniert.
Die Berliner Staatsanwaltschaft wird eine „Zentralstelle Hasskriminalität“ schaffen. Das kündigten der Justizsenator Dr. Dirk Behrendt und die Generalstaatsanwältin von Berlin, Margarete Koppers, beim Runden Tisch gegen Rassismus für Vielfalt bei der Integrationsbeauftragten an. Die Stelle wird auf der Ebene einer Hauptabteilungsleitung eingerichtet und soll alle Formen vorurteilsmotivierter Straftaten in den Blick nehmen.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat Stellung genommen zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht (Initiative: Nordrhein-Westfalen) BT-Drs. 19/17034, welcher inzwischen dem Bundestag zugleitet wurde. Sie finden die DAV-Stellungnahme, die der DAV-Ausschuss Miet- und Wohnrecht erarbeitet hat, unter: https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-16-20-schriftformerfordernis-immietrecht.
Der bisherige § 550 BGB stellt sich in der Praxis für Vermieter wie auch für Mieter als gefährlich dar. Sehr oft kommt es nämlich im Laufe des Mietverhältnisses zu irgendeiner Vertragsänderung. Die Problematik, dass mündliche Abreden zur Kündbarkeit des Vertrages führen können, ist im Vermietungsalltag entweder nicht bekannt oder wird schlicht übersehen – und es gibt die verrücktesten Fallgestaltungen, die zu einem Schriftformverstoß führen können.
Die Corona-Krise hat innerhalb kürzester Zeit viele alltägliche Gewohnheiten auf den Kopf gestellt. Und angesichts ungebremst aufziehender schwieriger Zeiten haben der Bund und die Länder zahlreiche Maßnahmen getroffen, um dem einerseits entgegenzuwirken und andererseits zu versuchen, Folgen für betroffene Unternehmer und Arbeitnehmer aufzufangen.
Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen im Zuge der noch nie dagewesenen Pandemie durch das Coronavirus eine ganze Reihe von Herausforderungen meistern. Hier gibt die Fachinfo-Broschüre „Coronakrise effizient meistern: Erste-Hilfe-Ratgeber für Anwaltskanzleien“ bei Fragen zu Homeoffice, beA & Co. erste Hilfestellung für die wichtigsten Notfallmaßnahmen.
Mit der Gegenposition „Covid-19-Pandemie: Kein geeigneter Katalysator für einseitigen Lobbyismus“ haben sich Rechtsanwält*innen gegen die DAV-Stellungnahme Nr. 18/ 2020 ausgesprochen.
Am 24. Februar 2020 referierte Urban Sandherr, Richter am 3. Strafsenat des Kammergerichts, zum siebten Mal vor ca. 50 TeilnehmerInnen aus der Berliner Richter- und Anwaltschaft kurzweilig zu der Rechtsprechung des Senats zu Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten im abgelaufenen Jahr. Zunächst standen die Verkehrsstraftaten im Mittelpunkt. Es wurden drei Entscheidungen besprochen: Der Senat hatte sich in dem Beschluss vom 15. April 2019 – 3 Ss 25/19 (NZV 2019, 314) mit der in § 315 d StGB normierten Höchstgeschwindigkeitserzielungsabsicht zu befassen.
Der Präsident des Berliner Anwaltsvereins Uwe Freyschmidt hat auf der „European Presidents’ Conference“ vom 20. bis zum 22. Februar 2020 in Wien die „Resolution on the Rule of Law“ unterschrieben. Über 50 Anwaltsorganisationen, Berufsverbände und Kammern beteiligten sich an dem Aufruf an die europäischen Institutionen sowie nationalen Regierungen, die Unabdingbarkeit von Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit von Justiz und Anwaltschaft in der EU mit allen verfügbaren Mitteln zu schützen.
Die 9. Große Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Berlin hat heute in dem Fall der am 27. März 2017 aus dem Berliner Bode-Museum verschwundenen Goldmünze „Big Maple Leaf“ drei Männer im Alter zwischen 21 und 23 Jahren wegen Diebstahls im besonders schweren Fall zu Jugendstrafen bis zu 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ferner hat die Kammer die Einziehung des Wertersatzes in Höhe von 3,3 Millionen Euro angeordnet. Dies entspricht dem Goldwert der entwendeten Münze (der Objektwert beträgt etwa 3,75 Millionen Euro).
Die Zivilkammer 4 des Landgerichts Berlin hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. Februar 2020 in dem am 17. März 2020 in öffentlicher Sitzung verkündeten und dabei mündlich kurz begründeten Urteil die Klage des Eigentümers der im März 2017 aus dem Bode-Museum in Berlin gestohlenen Goldmünze „Big Maple Leaf“ gegen den Versicherer in erster Instanz abgewiesen.
Die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin erachtet die Vorschriften des am 23. Februar 2020 in Kraft getretenen sog. „Berliner Mietendeckels“ (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln)) für verfassungswidrig und hat am 12. März 2020 im Berufungsverfahren 67 S 274/19 beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen.
Die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 1 gibt den nationalen Gesetzgebern der EU-Mitgliedstaaten auf, unternehmerisch tätigen Personen Zugang zu einem Verfahren zu gewähren, das es ihnen ermöglicht, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden. Die Mitgliedstaaten haben darüber hinaus nach Art. 22 der Richtlinie sicherzustellen, dass an die Insolvenz geknüpfte Verbote der Ausübung gewerblicher, geschäftlicher, handwerklicher oder freiberuflicher Tätigkeiten mit Ablauf der Entschuldungsfrist ohne Weiteres außer Kraft treten.
Der Grundsatz der Vertragstreue ist ein Grundpfeiler des Zivilrechts. Daher erwarten die Parteien eines Vertrages, dass das rechtswirksam Vereinbarte Bestand hat. Allerdings gibt es im Urhebervertragsrecht gewichtige Ausnahmen zum Grundsatz pacta sunt servanda. Urheber können nach § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG bei Verträgen über die Einräumung von Nutzungsrechten die Einwilligung in die Änderung einer vereinbarten Vergütung auf eine „angemessene Vergütung“ verlangen, sofern die vereinbarte Vergütung unter dem Betrag der „angemessenen Vergütung“ liegt.
Im Jahre 2018 hat Volker Grundies, der am Max-Planck- Institut für ausländisches und internationales Strafrecht forscht, eine Studie zum oben angegebenen Thema veröffentlicht (Grundies, Volker: Regionale Unterschiede in der gerichtlichen Sanktionspraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Eine empirische Analyse, in Hermann, D. und Töge, A. (Hrsg.): Kriminalsoziologie. Handbuch für Wissenschaft und Praxis, 1. Auflage, Baden-Baden, Seite 295 bis 316, zur Presse über diese Studie, siehe z. B. Spiegel.de, „Wo Deutschlands strengste Richter sind“, dort auch die im Artikel erwähnten Karten).
Fortbildung in klassischen Unternehmer-Fragen, für die Anwaltschaft ist das – jedenfalls im Vergleich zur angebotenen und nachgefragten Fachanwaltsfortbildung – immer noch ein eher kleines Thema. Gemessen daran, wie sehr sie über das Wohl und Wehe des „Unternehmens Anwaltskanzlei“ auf Dauer entscheiden, ist das eigentlich paradox. Der Deutsche Anwaltverein will dies mit dem bisher vom 17. bis 19. Juni 2020 in Wiesbaden geplanten Anwaltstag unter dem Motto „Die Kanzlei als Unternehmen“ ändern.
Es gibt viele gute Gründe, zumindest ab und zu von zu Hause zu arbeiten. Sie gehen gerade mit dem Hund spazieren, Trinken ein gutes Glas Wein oder sitzen beim Abendessen und auf einmal fällt Ihnen das entscheidende Argument ein, wie Sie das Gericht von Ihrer Auffassung überzeugen können! Es ist dann praktisch, wenn man den Gedanken schnell direkt in den Schriftsatz formulieren kann, ohne extra den Weg zur Kanzlei antreten zu müssen. Gerade in Zeiten von coronabedingten Ängsten stellt das Arbeiten im Homeoffice eine wirksame Vorsichtsmaßnahme dar.
Sie sind in Moabit als Pflichtverteidiger oder Nebenklägervertreter beigeordnet worden. Sie rechnen – selbstverständlich! – keine Vorschüsse ab, sondern nur bereits entstandene Gebühren und Auslagen, um überhaupt eine Chance auf Bezahlung zu haben. Selbstverständlich rechnen Sie auch die Kopierkosten ab.
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Joachim Buchheister hatte am 11. März 2020 zum Jahrespressegespräch 2020 eingeladen. Gegenstand des Pressegesprächs war die Geschäftsentwicklung beim Oberverwaltungsgericht und bei den Verwaltungsgerichten Berlin, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde eines Anwalts für begründet, der sich gegen ein vorläufiges Berufsverbot nach § 70 StGB in Verbindung mit § 132a StPO wendet. Das Berufsverbot war vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Oldenburg (Oldenburg) verhängt worden. Das Landgericht Oldenburg (Oldenburg) hat die Beschwerde dagegen verworfen.
Die Stiftung Forum Recht wird den Rechtsstaat erlebbar machen. Ihre beiden Standorte in Karlsruhe und Leipzig werden nach Abschluss der dafür vorgesehenen Baumaßnahmen unmittelbarer Ausdruck dieses Vorhabens sein. Darüber hinaus wird die Stiftung auch im virtuellen Raum tätig sein und Veranstaltungsformate unterschiedlichster Art entwickeln. Der Rechtsstaat als Grundvoraussetzung einer lebendigen Demokratie soll für alle gesellschaftlichen Gruppen in Ausstellungen und Aktivitäten vor Ort und digital erfahrbar werden.
In der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 5. März 2020 haben die Abgeordneten eine neue Verfassungsrichterin für den Berliner Verfassungsgerichtshof gewählt. Diese Neuwahl war erforderlich, weil nach dem Ausscheiden der bisherigen Präsidentin und einer weiteren Richterin sowie dem Tod eines Richters im Jahr 2018 am 31. Oktober 2020 zunächst nur die neue Präsidentin Ludgera Selting und ein neuer Richter nachgewählt worden waren.
Dr. Ellen Chwolik-Lanfermann (65), Präsidentin des Landgerichts Potsdam, trat zu Ende Februar in den Ruhestand. Die erste Frau an der Spitze des größten Landgerichts in Brandenburg, die 1997 nach beruflichen Stationen bei dem Landgericht Duisburg, dem Justizministerium NRW, dem Bundesministerium der Justiz, dem Bundesverfassungsgericht sowie dem Oberlandesgericht Düsseldorf in die brandenburgischen Justiz gekommen war, zieht Bilanz ihrer Amtszeit.
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