DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-20 |
Das Konzept der taggenauen Bemessung des Schmerzensgelds verwirklicht den Grundgedanken des § 249 Abs. 1 BGB, wonach der Zustand herzustellen ist, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. An die Stelle der Wiederherstellung des früheren (schmerzfreien) Zustandes tritt eine „billige Entschädigung in Geld“ (§ 253 Abs. 2 BGB). Diese billige Entschädigung in Geld, so der Große Senat des BGH bereits im Jahre 1955, soll soweit wie möglich den Zustand wiederherstellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
§ 14b der aktuellen Fachanwaltsordnung listet für das Medizinrecht neun Bereiche auf, in denen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden können. Einer dieser Bereiche ist das Vertragsarztrecht. Das ist so speziell, wie es sich liest. Gleichzeitig ist das Rechtsgebiet außerordentlich vielschichtig und in der anwaltlichen Beratung komplex; es erfordert sowohl Überblick über die Schnittbereiche als auch Detailkenntnis zahlreicher untergesetzlicher Normen, unveröffentlichter Verwaltungsanweisungen sowie Erfahrung mit der Verwaltungspraxis der beteiligten Behörden. Dieser Beitrag soll einen ungefähren Einblick davon vermitteln, worum es eigentlich bei dem Vertragsarztrecht geht.
Wer Jack Nicholson in dem Film „Einer flog über das Kuckucksnest“ gesehen hat, wird eine grundsätzliche Abneigung gegen ärztliche Zwangsmaßnahmen haben. Noch mehr wird das meist gelten, wenn man Erfahrungen von zwangsbehandelten Menschen hört oder selbst betroffen war. Aus der Annahme, dass es Krankheiten gibt, die behandelbar sind, aber die Einsicht dazu krankheitsbedingt fehlen kann, wird allerdings eine staatliche Schutzpflicht für solcherart betroffene Personen angenommen. Dass diese Pflicht in die Vornahme einer ärztlichen Zwangsmaßnahme mündet, sollte zweifelsohne eine absolute Ausnahme sein.
Knapp anderthalb Jahre ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen nun in Kraft. Seit dem 3.6.2016 stellen § 299a und § 299b StGB Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe. Zeit und Gelegenheit für ein Zwischenfazit aus anwaltlicher Sicht.
Der Grundsatz der ZPO, dass den Kläger die volle Beweislast trifft, führt in Arzthaftungsprozessen per se zu unfairen Verfahren: Der Patient hat (wie sein Anwalt) keine Ahnung von medizinischen Zusammenhängen, der behandelnde Arzt führt die Patientenakte, der bei der Ermittlung des Sachverhaltes eine überragende Bedeutung zukommt, und wenn denn der Patient seine Schäden beziffert, kann es sehr kompliziert mit der Schadensberechnung werden. Letzteres ist jedenfalls keine Motivation für einen Richter, einen Anspruch dem Grunde nach zu bejahen.
Der RAV, die Berliner Strafverteidigervereinigung sowie die Rechtsanwaltskammer Berlin haben gemeinsam mit der Vereinigung der Europäischen Demokratischen Rechtsanwälte (EAD) zu einer Protestaktion vor den türkischen Botschaften in Berlin, Madrid, Paris, Amsterdam und Barcelona aufgerufen, dem in Berlin am 21.9.2017 ca. 100 Kolleginnen und Kollegen gefolgt sind.
Am 29. März 2017 hat die europäische Integration mit der einseitigen Austrittserklärung des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union einen vorläufigen Einschnitt erfahren. Da die europäische Integration in den letzten Jahrzehnten auch entscheidend die grenzüberschreitende Tätigkeit von Rechtsanwälten befördert hat, fragt sich nun ein Großteil der Anwaltschaft, welche Auswirkungen der Brexit auf ihre künftige Berufsausübung haben wird.
Am 11. Oktober referierte Richterin Elena Schönberg ein weiteres Mal zur Rechtsprechung ihres Senats zum Maklerrecht. Der 10. Zivilsenat des KG ist zuständig für alle Maklersachen. Eine Sonderzuständigkeit von Kammern beim Landgericht besteht dagegen bislang nicht. Richterin Schönberg gehört dem 10. Zivilsenat seit 2009 an.
Im Mai 2018 ist es soweit: Die DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) findet Anwendung. Der Arbeitskreis IT- Recht, den der Berliner Anwaltsverein zusammen mit der davit (Arbeitsgemeinschaft für IT-Recht im DAV) ausrichtet, hat sich deshalb sehr gefreut, dass Dr. Peter Schantz, Referent im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Referat „Digitale Strategie; Grundsatzfragen der Informationsgesellschaft“, einen Überblick zu Änderungen zum aktuellen Datenschutzrecht gab. Dr. Schantz begleitete in seiner vorherigen Funktion im Referat für Datenschutzrecht die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung und die Anpassung des deutschen Datenschutzrechts.
Falsche Farbe, kahle Stellen: Ein missratener Friseurbesuch ist für viele Menschen eine Horrorvorstellung. Ein Recht auf Nachbesserung haben Kunden in jedem Fall – und in härteren Fällen auch Chancen auf Schadensersatz. Kaum etwas kann das Selbstbewusstsein so nachhaltig stören wie ein schlechter Haarschnitt – vor allem dann, wenn die Haare ab sind und nichts mehr zu retten ist.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelte über zwei Richtervorlagen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu der Frage, ob die für die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Vorschriften der Länder zur Ratifizierung und Umsetzung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vorgesehenen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
München/Berlin (DAV). Für die Genehmigung einer Zweigpraxis bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Verbessert sich dadurch die Versorgung der Patienten vor Ort, spricht das für die Genehmigung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts München vom 3. Februar 2017 (Az.: S 28 KA 1/17 ER) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Berlin (DAV). Wer an einer Berufskrankheit leidet, hat gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Heilbehandlung und unter Umständen auf eine Verletztenrente. Bei einer gesetzlich anerkannten Berufskrankheit ist der Nachweis, aufgrund der Arbeit erkrankt zu sein, wesentlich einfacher.
Das AG München hat entschieden, dass eine Tätowiererin einer Kundin den Preis für das Stechen eines Tattoos erstatten, sowie Schmerzensgeld und für sämtliche Folgeschäden aus der mangelhaften Tätowierung zahlen muss.
Der EuGH hat am 17. Oktober 2017 (Rs. C-194/16) entschieden, dass eine juristische Person bei den Gerichten des Mitgliedstaats am Mittelpunkt ihrer Interessen gegen Online-Inhalte Klage erheben kann, auch wenn dieser nicht mit dem satzungsmäßigen Sitz des Unternehmens übereinstimmt. Dies ergibt die Auslegung von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Eu-GVVO).
Berlin (DAV). Für den Versand von Tickets, die Käufer auf einem Online-Portal erwerben, werden in der Regel Gebühren erhoben. Die Höhe kann dabei sehr stark variieren. Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen (OLG) hat jetzt in dem Fall eines Online-Portals entschieden, dass die dort erhobenen Gebühren unzulässig sind (Urteil vom 15. Juni 2017; Az.: 5 U 16/16).
Wie bereits im ersten Aufsatz ausgeführt, war eine Divergenz zwischen der Rechtsprechung des BGH (Parkettstäbefall) und der Rechtsprechung des EuGH (Bodenfliesenfall) einer der wesentlichen Gründe für das gesamte Reformvorhaben.
Glücklich kann sich der Unternehmer schätzen, der sein Unternehmen an sein Kind weitergeben kann, welches auch willens und fähig ist, es weiterzuführen. Für die Versorgung des Übergebers werden dann häufig Rentenzahlungen vereinbart, die bei dem zahlenden Kind als Sonderausgaben in voller Höhe bei der Einkommensteuer abzugsfähig sind und korrespondierend beim empfangenden Übergeber in voller Höhe steuerpflichtig. Diese Besteuerungsweise ist deswegen günstig, weil sie die Einkommensbesteuerung bei demjenigen vornimmt, der das Geld auch erhält.
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist das nationale baden-württembergische Gesetz vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RdFunkBeitrStVBW) vom 17.12.2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 3. Dezember 2015 (Gesetz vom 23.2.2016 – GBI. S. 126, 129) mit Unionsrecht unvereinbar, weil der dort grundsätzlich seit 1.1.2013 von jedem im deutschen Bundesland Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos zugunsten der Sendeanstalten SWR und ZDF erhobene Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat […] entschieden, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen.
Der Autor Jens Gnisa, Jahrgang 1963, Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und seit 2016 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, hat unter Mitarbeit der Journalistin Petra Torbrietz das Buch Das Ende der Gerechtigkeit. Ein Richter schlägt Alarm veröffentlicht.
In der Ausgabe der Heft 7–8/2017 des Berliner Anwaltsblattes erschien auf S. 302 eine ganzseitige Stellenanzeige der Partei Alternative für Deutschland, AfD.
Dieser Beitrag richtet sich an Anwälte, die mit ihrer Kanzlei wachsen wollen, und an solche, die nicht länger nur ums bloße Überleben kämpfen möchten. Das Parthenon ist einer der bekanntesten griechischen Tempel. Auch aufgrund seiner vielen stabilen Säulen hat es die letzten 2.500 Jahre so gut überstanden. Wie lässt sich eine Kanzlei aufbauen, die genauso stabil aufgestellt ist wie das Parthenon? Zunächst sollte Klarheit darüber bestehen, wie man sich als Kanzlei positionieren möchte.
In einer Abschiebesache hatte der Anwalt beim BVerfG den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die angedrohte Abschiebung seines Mandanten beantragt, obwohl er wusste, dass dieser untergetaucht war.
Die 153. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) setzte auf ihrer Herbsttagung in Münster am 15.9.2017 einen Ausschuss ein, der die Singularzulassung am Bundesgerichtshof (BGH) für Zivilsachen überprüfen und erforderliche Reformvorschläge erarbeiten soll. Durch die Singularzulassung können derzeit lediglich 42 von insgesamt ca. 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Prozessen vor dem höchsten deutschen Zivilgericht, dem BGH, tätig werden.
Das Portal anwaltauskunft.de verzeichnete im September 2017 über eine dreiviertel Million Seitenaufrufe. Insbesondere das Magazin mit seinen spannenden Rechtsfragen erfreut sich bei den Nutzerinnen und Nutzern großer Beliebtheit.
So langsam wird es ernst mit dem beA: Zum Jahreswechsel steht für die Anwaltschaft ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr an. Die zumindest passive Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) wird dann verpflichtend. Mit Blick darauf befassen sich nun viele, die bislang noch gezögert haben, erstmals eingehend mit dem beA, und dementsprechend tauchen einige Fragen auf, die nachfolgend beantwortet werden sollen.
Der DAV verlieh am 27. September 2017 zum sechsten Mal den Maria-Otto-Preis. In diesem Jahr ging der Preis an die syrische Menschenrechtsanwältin Daad Mousa.
Prof. Dr. Maria Wersig, Hochschullehrerin, Dortmund, wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung auf dem 42. Kongress des Deutschen Juristinnenbundes (djb) vom 21. bis 24. September 2017 in Stuttgart zur Präsidentin gewählt.
Vor 10 Jahren erschien Dr. Ivo Greiters vielbeachtetes Buch Schmerzengeld nach einem Unfall – Wofür bekomme ich Schmerzengeld? Darin wurden ausführlich alle Fragen erörtert, die sich mit den Ersatzansprüchen bei eigenen Verletzungen befassten, insbesondere wofür Schmerzengeld verlangt werden konnte.
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