DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-22 |
Das Berliner Anwaltsblatt fragte Verfassungsrechtler*innen, Interessenvertreter*innen und Vertreter*innen der Politik um ihre Meinungen zum Thema Parität im Wahlrecht. Sind Paritätsregelungen im Wahlrecht (Beispiel Brandenburg) verfassungsgemäß? Sind sie notwendig und angemessen? Sind sie zulässig und angemessen auch für berufsständische Körperschaften (Rechtsanwaltskammern)? Lesen Sie hier Antworten auf diese Fragen.
Interview mit dem Rechtsberater Maciej Bobrowicz, Präsident der Nationalen Rechtsberaterkammer Polens
„Ja, wenn das Kammergericht in Berlin nicht wäre“, so die Antwort des Müllers von Sanssouci, die vor allem in der Wendung „Il y a des juges à Berlin“ geradezu Weltruhm erlangte. Gemeinhin wird dieser Ausspruch als Ausdruck des Vertrauens der Preußen in die Justiz, in ihre Unparteilichkeit und in die von ihr verfolgte Gerechtigkeit unter Friedrich dem Großen gewertet. Es lässt deshalb schon aufhorchen, wenn rund 220 Jahre später und unter verfassungsrechtlich gesicherten rechtsstaatlichen Bedingungen ein Verlust des Vertrauens der Bürger in den Rechtsstaat und in sein Rechtssystem beklagt wird, eine Klage, die man etwa den Äußerungen des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, entnehmen muss.
Die Arbeit zu Polizeithemen in Deutschland begleitet Amnesty International bereits seit mehr als zehn Jahren. Unsere erste Kampagne zum Thema Polizeigewalt 2010 hatte den Titel „Nichts zu verbergen“ und forderte unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei. Schon damals kam der Organisation viel Gegenwind und Skepsis entgegen: Amnesty müsste doch Besseres zu tun haben, als die deutsche Polizei zu kritisieren.
Insgesamt hat sich die Lage der Rechtsstaatlichkeit weltweit im letzten Jahr in mehr Ländern verschlechtert als verbessert, in Deutschland ist sie aber stabil. Das geht aus dem Rule of Law Index (https:// worldjusticeproject.org/our-work/research-and-data/wjp-rule-law-index-2019) 2019 des World Justice Projects hervor, einem Verbund wissenschaftlicher Vereinigungen, der u. a. auch einen jährlichen weltweiten Bericht (https://worldjusticeproject.org/our-work/wjp-rule-lawindex/special-reports/global-insights-access-justice) zum Zugang zum Recht herausgibt. Deutschland verbleibt global mit einem Wert von 0,84 (Skala von 0 bis 1) auf Platz sechs.
Trotz großer Fortschritte gebe es noch viel zu tun, um die Todesstrafe endgültig weltweit abzuschaffen. Dies war der Konsens beim 7. Weltkongress gegen die Todesstrafe (http://congres.ecpm.org/en/) vom 26. Februar bis 1. März 2019 in Brüssel, der auch vom EU-Parlament unterstützt wurde. In mehreren Panels zum Engagement von Anwaltsvereinen und zur strategischen Prozessführung wurde dabei auch die Rolle der Anwaltschaft im Einsatz gegen die Todesstrafe betont.
31. Mai und 1. Juni 2019, Villa Vigoni, Via Giulio Vigoni, 1 I-22017 Loveno di Menaggio (Como), Italien
Seit dem 14. September 2018 ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. Wer ist Dr. Wessels und was hat ihn motiviert und angetrieben, dieses anspruchsvolle Amt zu übernehmen?
Der Deutsche Anwaltverein betrachtet die Lage der Anwaltschaft in der Türkei weiterhin mit großer Sorge. Daher hat der DAV gemeinsam mit über 30 anderen Anwaltsorganisationen einen vom Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) initiierten Appell (unter www.ccbe.eu) unterzeichnet, in dem die türkische Regierung aufgefordert wird, die Verfolgung von Anwälten einzustellen und die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen.
Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins hat in einer Sitzung am 21. Februar 2019 beschlossen, den DAV-Diskussionsvorschlag von Prof. Dr. Martin Henssler, Universität Köln, zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht als „DAV-Vorschlag zur Großen BRAO-Reform“ zu billigen (siehe dazu die DAV-Stellungnahme Nr. 8/19 von März 2019 unter www.anwaltverein.de, Rubrik Newsroom > Stellungnahmen: https://anwaltverein.de/de/ newsroom/sn-8-19-dav-vorschlag-zur-grossen-braoreform).
Ein Blick hinüber zu den Nachbarn kann neue Perspektiven eröffnen oder abschrecken. Von der Novelle des Richtergesetzes in Brandenburg, die der Landtag dieser Tage verabschiedet, wird man womöglich beides sagen können. Sie bietet bedenkenswerte Impulse auch für das Berliner Dienstrecht der Richter, allerdings auch Neuerungen, die durchaus zu hinterfragen sind.
Fachseminar zur Anwaltsgeschichte
17. Mai 2019, 14–19 Uhr
Offene Bildungsangebote der Stiftung Topographie des Terrors
Der Kommissionsvorschlag zur E-evidence-Verordnung (s. EiÜ 11/19 unter https://anwaltverein.de/de/newsroom/europa-im-ueberblick-11-19) birgt die Gefahr einer Absenkung des grundrechtlichen Schutzes in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Zu diesem Schluss kommt die Berichterstatterin des EU-Parlaments Birgit Sippel (S&D), zusammen mit der Schattenberichterstatterin Cornelia Ernst (GUE/NGL), im fünften Arbeitspapier zu dem Verordnungsvorschlag vom 8. März 2019 (Teile A, B, und C).
Seit Herbst 2018 existiert in der Tschechischen Republik der Deutsche Anwaltverein Tschechien. Dieser ist der derzeit jüngste Auslandsverein des DAV. Dessen Vorsitz übernahm Dr. Ernst Giese, namensgebender Partner der Kanzlei Giese & Partner in Prag.
Die für Pressesachen zuständige Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat dem Kläger in ihrem am 15. Januar 2019 verkündeten Urteil wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht einen Anspruch auf Zahlung von 15.000 € nebst Zinsen sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 526,58 € zuerkannt.
Berlin (DAV). Auch ausländische Unternehmen müssen ihren in Deutschland beschäftigten Mitarbeitern mindestens den Mindestlohn zahlen, sofern die Branche dem Mindestlohn unterliegt. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit nur für kurze Zeit im Inland ausgeübt wird. Dies betrifft etwa ausländische Speditionen. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV informiert über zwei Entscheidungen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Januar 2019 (AZ: 1 K 1161/17, 1 K 1174/17).
Das BVerfG hat in zwei Entscheidungen vom 30.9.2018 (1 BvR 1783/17 und 1 BvR 2421/17) – man muss sagen: endlich – entschieden, dass die Praxis einiger Landgerichte, (vor allem) in Pressesachen über Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne Beteiligung des Gegners zu entscheiden, diesen in seinem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verletzt.
Das Plenum des EU-Parlaments hat der umstrittenen Einigung zur Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt am 26. März 2019 zugestimmt. Für den am 13. Februar 2019 erzielten Kompromiss (s. EiÜ 7/19) stimmten 348 Abgeordnete bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen. Die schon in den vergangenen Wochen kontrovers geführte Diskussion über die Richtlinie setzte sich auch bei der Debatte im Plenum des EU-Parlaments fort.
„Die Geschichte meiner Zulassung hört sich an wie ein Märchen; sie ist aber wahr.“ So erinnerte sich Elisabeth Selbert (1896–1986) nach dem Ende der NS-Herrschaft an das Jahr 1934, als es ihr gelang, kurz vor einer faktischen Zulassungssperre für Juristinnen eine Tätigkeit als Rechtsanwältin aufzunehmen. Von den vier Frauen, die im Parlamentarischen Rat bei der Ausformulierung des Grundgesetzes mitwirkten, war sie die Einzige, die Jura studiert hatte.
Am 22.2.2019 fand unter der Überschrift „Aktuelle Entwicklungen im anwaltlichen Berufsrecht“ die gemeinsame Jahrestagung des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht und des Forschungsinstituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Während die beiden Vorträge am Vormittag sich thematisch mit der Anwaltschaft beschäftigten, stand am Nachmittag die berufsrechtliche Stellung des Anwaltsnotars im Mittelpunkt.
Die Anwaltszimmer sind eine von der Rechtsanwaltskammer Berlin eingerichtete und bezahlte Einrichtung für ihre Mitglieder. Es gibt sie in jedem Berliner Amtsgericht, in beiden Landgerichten, im Arbeits- und im Landesarbeitsgericht, im Kriminalgericht, im Anwalts- und im Kammergericht. Die MitarbeiterInnen dort sind manchmal, aber nicht immer gelernte Fachangestellte. Auf jeden Fall sind sie äußerst stressresistent. Sie identifizieren sich in hohem Maße nicht nur mit „ihrem“ Gericht, sondern auch mit „ihren“ AnwältInnen dort. „Auf ‚mein‘ Anwaltszimmer soll kein schlechtes Licht fallen“, so eine der befragten Mitarbeiterinnen.
BGH, Beschluss vom 28. Februar 2019, Az. III ZB 96/18 – OLG Celle, LG Hannover
Immer wieder kommt es in Steuerprüfungen zum Streit, inwiefern die Übernahme von Beiträgen für angestellte Rechtsanwälte der Lohnsteuer unterliegt. Das FG Münster entschied hierzu im Februar 2018, dass von einer Rechtsanwaltssozietät für eine angestellte Rechtsanwältin übernommene Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Kammer, zum Anwaltverein sowie der Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als Arbeitslohn lohnsteuerpflichtig sind (FG Münster vom 1.2.18, 1 K 2943/16, Rev. eingelegt: Az. BFH VI R 18/18).
Berlin (DAV). Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat am 21. März 2019 Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann zur Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV) gewählt. Die Rechtsanwältin aus Bremen tritt damit unmittelbar das Amt als erste Präsidentin des DAV an.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Marcus Mollnau bleibt weitere zwei Jahre Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin. Der Gesamtvorstand hat auf seiner Sitzung am 20. März 2019 Dr. Mollnau, der seit 2012 Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin ist, wiedergewählt.
Das BAB stellt hier die Personen vor, die dieses Jahr neu in den Vorstand gewählt wurden. (S. auch https:// www.rak-berlin.de/rak-berlin/aktuelles/2019/190311_Wahlergebnis_Vorstandswahl2019.php)
Die ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin hat am 6. März 2019 in der Urania mit großer Mehrheit von 83,74 % den vom Vorstand beantragten Änderungen der Gebührenordnungen der RAK Berlin zugestimmt: Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer gem. § 1 Abs. 1 Gebührenordnung der RAK Berlin wird damit von 205,– € auf 235,– € erhöht.
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