Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-20 |
Am 19. Januar 2022 postete Thierry Breton, der EU-Kommissar für den Binnenmarkt und Dienstleistungen, auf X (ehemals Twitter): „It’s time to put some order in the digital ‚Wild West‘. A new sheriff is in town – and it goes by the name #DSA. und kündigte damit den nunmehr seit dem 25. August 2023 in Kraft getretenen Digital Services Act an. Ziel der Verordnung ist es laut der Kommission, „einen sicheren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer geschützt werden, und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen.“
Mit dem steigenden Bewusstsein für die Brisanz der Klimakrise wächst auch der Anspruch von Verbraucher*innen an die Umwelt- und Klimafreundlichkeit von Produkten. Das haben auch die Marketingabteilungen großer Unternehmen erkannt. Als Folge beobachten wir eine regelrechte Flut von vermeintlich „klimaneutralen“ Produkten. Die Erzählung, die hinter diesen Produkten steht: Die Art und Weise, wie wir konsumieren, braucht sich nicht zu ändern, sofern die entstandenen Emissionen anderswo – etwa durch Aufforstungsprojekte – wieder ausgeglichen werden. Gegen ein paar Cents könne so der eigene Einfluss auf das Klima kompensiert werden und wir können einfach so weitermachen wie bisher.
Vor fast zwei Jahrzehnten sorgte ein Brandbrief des international renommierten deutschen Rechtsanwalts und englischen Barristers Volker Triebel für gehörigen Wirbel: Der Einfluss anglo-amerikanischer Rechtsgestaltungen auf das deutsche Rechts- und Wirtschaftswesen nehme immer dramatischer zu, das deutsche Recht verliere international ebenso dramatisch an Bedeutung. Triebels Worte waren Auslöser verschiedenster Anstrengungen, dem deutschen Recht zu mehr Sichtbarkeit auf der juristischen Weltkarte zu verhelfen. In auffälliger Eile und mit anfänglich großen Ressourcen wurde durch BMJ und juristische Berufsverbände die Initiative „Law – Made in Germany“ ins Leben gerufen, die sich freilich bei allem lobenswerten Einsatz vieler Beteiligter als nicht eben großer Wurf erwiesen hat. Im Vordergrund steht heute weniger die internationale Kompatibilität des deutschen materiellen Rechts, sondern die der deutschen Zivilgerichtsbarkeit.
Das war passiert: Zwischen 2013 und 2017 beschäftigte ein seit 1982 niedergelassener Rechtsanwalt zwölf Anwälte in seiner Kanzlei in „freier Mitarbeiterschaft“. Alle Anwälte hatten bei ihrer Einstellung einen gleichlautenden Vertrag unterzeichnet, der sie als freie Mitarbeiter auswies, allerdings in zehn Fällen eine Zusatzvereinbarung, die bestimmte Freiheiten, zum Beispiel eigene Mandatsannahmen und Mandatsakquise einschränkte. Eine Verhandlung über diese Verträge fand nicht statt. Die Mitarbeiter arbeiteten fast ausschließlich in den Räumlichkeiten der Kanzlei, wofür sie keine Kosten trugen, und bearbeiteten Mandate, die ihnen vom Kanzleiinhaber zugewiesen wurden. Sie erhielten eine jährliche Festvergütung, die in monatlichen Raten gegen entsprechende Rechnung gezahlt wurde.
Die Autoren sind wissenschaftliche Mitarbeiter an der Professur für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg und an der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, Verfassungstheorie, Rechtsphilosophie und Transnationales Recht an der Universität Bremen. Gemeinsam mit Ulrich Schellenberg haben sie die Initiative #nichtzweimal ins Leben gerufen. Die Initiative unterhält eine Website (nichtzweimal.com) mit Informationen zum Gesetzesvorhaben und Videoaufzeichnungen der in diesem Rahmen organisierten Podiumsdiskussionen.
Passend zum sommerlichen Wetter am 12. Juli nahm Referent Mario Filtzinger die Mitglieder des Arbeitskreises Erbrecht mit auf eine Tour durch das italienische Erbrecht. „Wer von Ihnen hatte bereits Berührung mit Italien, ich meine beruflich, nicht bei privaten Urlaubsreisen?“, so stieg Rechtsanwalt Mario Filtzinger, Fachanwalt für Erbrecht und Avvocato in seinen Vortrag über das italienische Erbrecht ein. Nur vereinzelt gingen Hände in die Höhe, viele Zuhörer hatten bisher keine anwaltlichen Berührungspunkte mit dem italienischen Recht. Die, die bereits Erfahrungen gesammelt haben, waren sich einig, einfach war die Kommunikation mit italienischen Gerichten und Behörden nicht.
… von Dr. iur. Julian Braun, der im September den AKs Medizin- und IT-Recht das rechtlich teils noch unerschlossene Terrain digital vermittelter Gesundheitsanwendungen beschrieb: Alle unmittelbar bei Behandelnden vor Ort in Anspruch genommenen Gesundheitsversorgungsleistungen gleichen einander in ihrer Unmittelbarkeit, jede digital vermittelte Gesundheitsversorgungsleistung ist digital vermittelt auf … nun, eine von immerhin mehrerlei derzeit grundsätzlich zulässigen Weisen.
Am 31. August 2023 fand im DAV-Haus in der Littenstraße die sehr gut besuchte Präsenzveranstaltung zur aktuellen Rechtsprechung des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs im Bau- und Architektenrecht mit VRiKG Björn Retzlaff im gewohnten Tempo und mit dem ebenfalls gewohnten Unterhaltungswert statt. In zwei Stunden führte uns Herr Retzlaff diesmal schwerpunktmäßig durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH.
Zum 1. Juli 2023 ist in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (in der Folge HinSchG benannt) in Kraft getreten. Das Gesetz ist das Ergebnis der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Diese Richtlinie wurde am 16.12.2019 verabschiedet, und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren (eigentlich) verpflichtet, sie bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat die Umsetzungsfrist für die Richtlinie versäumt, nunmehr jedoch endlich das Hinweisgeberschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt.
Zur Bekämpfung der Geldwäsche ist bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Itelligence Unit – FIU) ein elektronisches Meldeportal (goAML Web) eingerichtet worden, über das Geldwäscheverdachtsfälle zu melden sind. Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen sich bis spätestens zum 1. Januar 2024 bei dem Meldeportal registrieren. Zu solchen Verpflichteten gehören auch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die bei Kataloggeschäften im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GWG beraten.
Die Ausstellung „Jüdische Juristinnen und Juristinnen jüdischer Herkunft“ des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) war vom 21. August bis 21. September 2023 im Landgericht Berlin am Standort Tegeler Weg zu sehen. Sie porträtiert 17 Frauen, die stellvertretend für viele weitere Juristinnen stehen, die sich in der Weimarer Republik ihr Jurastudium und ihre juristische Berufstätigkeit hart erkämpft und unter den Nationalsozialisten alles wieder verloren haben. Alle diese Frauen haben eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des juristischen Berufsstandes in Deutschland gespielt. So waren jüdische Frauen Wegbereiterinnen für die Etablierung von Frauen in der Rechtswissenschaft, bis sie ab 1933 von den Nationalsozialisten mit Berufsverboten belegt und als Jüdinnen verfolgt wurden.
Gesetze kommen und gehen. Der deutsche Rechtskosmos ist bis in den letzten Winkel reglementiert. Hinzu kommen in zunehmendem Umfang vielfältige multinationale, grenzübergreifende Kodifizierungen. Gedruckte Vorschriften jedweder Couleur in einer heutigen Anwaltskanzlei bedeuten physisch imposante Meterware galaktischen Inhalts. Das Internet hat notwendig verfügbaren Platz für neue gesetzgeberische Phantasien und Repertoires in grenzenlosen Klangfarben ad infnitum ausgeweitet.
Ruanda ist ein Binnenstaat in Ostafrika, einige Grad südlich des Äquators gelegen, mit einer Fläche von 26.338 Quadratkilometern und einer Bevölkerung von über 13 Millionen Einwohnern. Es grenzt im Norden an Uganda, im Osten an Tansania, im Süden an Burundi und im Westen an die Demokratische Republik Kongo. Die Amtssprachen des Landes sind Kinyarwanda, Englisch, Französisch und Kiswahili. Das Land ist sehr hoch gelegen, was ihm den Beinamen „Land der tausend Hügel“ einbrachte. Die Geografie wird von Bergen im Westen und Savannen im Südosten dominiert, und im ganzen Land gibt es zahlreiche Seen. Das Klima ist gemäßigt bis subtropisch, mit zwei Regenzeiten und zwei Trockenzeiten pro Jahr. Ruanda ist das am dichtesten besiedelte Land auf dem afrikanischen Festland. Die Hauptstadt und größte Stadt des Landes ist Kigali, in der über 1,8 Millionen Menschen leben.
Berlin wächst stetig – und damit auch die Herausforderungen an ein solidarisches Zusammenleben, an eine zukunftsweisende demokratische Gesellschaft, an Nachbarschaft, Bildung und ein nachhaltiges, ressourcenschonendes urbanes Leben. Unverzichtbar für ein funktionierendes, vielfältiges Miteinander sind ehrenamtliche Helfer*innen. Laut Informationen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren sich mehr als 1,1 Millionen Berliner*innen freiwillig aktiv in einem der mehr als 27.500 eingetragenen Vereine, in einer der über 1000 Stiftungen und unzähligen Initiativen.
Platzierung im Markt, Akquise von Mandantinnen und Mandanten, Beziehungsaufbau – Vertrieb ist vielschichtig, enorm wichtig und wird trotzdem in Kanzleien kaum beachtet. Für zukunftsorientierte Anwaltskanzleien allerdings wird Vertrieb immer mehr zur Normalität. Die professionelle Beschäftigung mit dem Thema ist allerdings mäßig – gerade im Mittelstand und kleinen Kanzleien. Richtiger Vertrieb aber beeinflusst auch die Qualität der gewonnenen Mandate. Und: Wer guten Vertrieb macht und sichtbar ist, hat es auch noch leichter mit der Personalsuche.
Am 2. September 2023 verstarb Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit im 91. Lebensjahr in Berlin. Fünf Tage vor ihrem Tod nahm sie an einer Feier unserer Kanzlei teil. Sie unterhielt sich mit den Kolleginnen, Kollegen und den Mitarbeiterinnen und ließ sich mit ihnen fotografieren bzw. diese mit ihr. Ein Foto mit der Ikone des deutschen Familienrechts und mit dieser noch mit 90 Jahren praktizierenden Anwältin ließ sich keiner entgehen – nicht ahnend, dass es so schnell keine Gelegenheit mehr geben würde.
Am 03.09.2023 fand am Denkmal vor dem Amtsgericht Köpenick auf dem Mandrellaplatz eine Gedenkveranstaltung zum 80. Todestag von Rudolf Mandrella statt.
Das Buch „Time-Management für die Anwaltschaft“ ist ein Klassiker. Es wurde 2002 von Prof. Benno Heussen, Rechtsanwalt in Berlin und München, begründet und seit der 4. Auflage von der Berliner Rechtsanwältin Dr. Jessica Jacobi mitbearbeitet. Ende November 2023 wird die 5. Auflage erscheinen.
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