DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-24 |
Diese Frage ist dem Verfasser schon oft gestellt worden. Die Antwort hängt davon ab, aus welcher Perspektive man sich dem Sportrecht nähert. Nachfolgend erfolgt eine Problemannäherung aus der Perspektive des Rechts im Allgemeinen, aus der Perspektive des wissenschaftlichen Leiters eines Weiterbildungsstudiengangs zum Sportrecht „LL.M. Sportrecht (Universität Bayreuth)“ sowie aus der persönlichen Perspektive des Verfassers.
Am 12. März 2018 unterzeichneten die Vorsitzenden der Parteien CDU, CSU und SPD den Anfang des Jahres ausgehandelten Koalitionsvertrag für die Arbeit der Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode. Damit wurde das vereinbarte Regierungsprogramm für die Koalitionspartner verbindlich. Die Verfasser des 177 Seiten starken Werkes versprechen der Bevölkerung viel Neues: einen neuen Aufbruch für Europa, eine neue Dynamik für Deutschland und einen neuen Zusammenhalt für unser Land. Bei genauerer Lektüre begegnen dem Leser vor allem unzählige Wissens- und Willensbekundungen, Bekenntnisse und Absichtserklärungen, hingegen wenig konkrete Konzepte.
Seit nunmehr 7 Jahren schlichtet die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren (ehemaligen) Mandanten. Dazu gehören Streitigkeiten über das Rechtsanwaltshonorar und/oder Schadensersatzforderungen wegen vermeintlicher Schlechtleistung. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG).
Aachen/Berlin (DAV). Veranstaltet der Arbeitgeber auf einer Dienstreise ein Bowling-Turnier, kann der Sturz eines Mitarbeiters ein Arbeitsunfall sein. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Teilnahme aller Mitarbeiter verlangt hat. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 6. Oktober 2017 (AZ: S 6 U 135/16).
+++ Verdachtsberichterstattung: Dialog zwischen Juristen und Journalisten +++ Hard Brexit und die Folgen Für LLP: Tipps aus erster Hand +++ DAV: Der Straftatbestand des § 219a StGB ist entbehrlich +++ Irisches Gericht erkennt polnischen Haftbefehl wegen Rechtsstaatlicher Bedenken nicht an +++ EU-Weite Mindeststandards im Zivilprozess gefordert +++
„Wir müssen reden!“ Dieser Titel der Dinner Speech der BGH-Präsidentin Bettina Limperg beim Berliner Anwaltsessen 2017 diente dem Vorsitzenden des Berliner Anwaltsvereins, Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt, als Motto des Berichts zu den Vereinstätigkeiten im Vereinsjahr 2017. Ein Motto insbesondere für die internationalen Aktivitäten des Berliner Anwaltsvereins:
Der Berliner Abgeordnete des Abgeordnetenhauses Marcel Luthe (FDP) fragt gerne jährlich Anfang Dezember bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antikdiskriminierung nach Statistiken zum Titel gebenden Thema, zuletzt am 7.12.2017 mit Antwort vom 21.12.2017.
Alle Jahre wieder eine gut besuchte Veranstaltung zum Medizinrecht aus der Reihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“, organisiert vom Kammergericht, der Rechtsanwaltskammer Berlin und dem Berliner Anwaltverein. Der Präsident des Kammergerichts Herr Dr. Pickel begrüßte die Teilnehmer und stellte die Referentin Frau Dr. Simmler, Vorsitzende des 20. Zivilsenats, vor.
Manchmal mahlen die Mühlen der Justiz langsam – in diesem Fall sogar 26 Jahre. Mehr als ein Vierteljahrhundert liegt es nämlich zurück, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin den letzten Tag der offenen Tür veranstaltet hat. Umso erfreulicher also, dass das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gemeinsam am Samstag, 14.4.2018, von 10 bis 15 Uhr die Tore des Magdeburger Platzes 1 für Besucher aufmachten und diesen einen umfassenden Einblick in den Alltag der Gerichte gewährten.
Wichtiger Hinweis für Ihren Fristenkalender: Anmeldefrist zum Berliner Anwaltsessen und Herbstempfang des Berliner Anwaltsvereins bis zum 26.10.2018.
Im Rahmen der Fortbildungsreihe Richter- und Anwaltschaft im Dialog referierte Herr Rainer Bulling, Vorsitzender Richter am Kammergericht am 14.3.2018 zu Entscheidungen des Kammergerichts zum Gewerbemietrecht im Zeitraum vom Juni 2016 bis Februar 2018. Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte Herr Rechtsanwalt Pielen den Referenten im Namen des Berliner Anwaltsvereins und auch des Arbeitskreises Mietrecht und WEG im Berliner Anwaltsverein. Herr Bulling stellte anschließend in gewohnt souveräner und entspannter Weise 25 praxisrelevante Entscheidungen vor, wobei aus anwaltlicher Sicht gerade auch die Entscheidungen am Ende des Vortrags zum Streitwert interessant waren.
Der Beschluss des Kammergerichts vom 14. Dezember 2017 zum Aktenzeichen (4) 121 Ss 127/17 (211/17) (zu finden unter http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/4325.htm) ist mit der Besetzung von kleinen Strafkammern befasst. Hintergrund war eine Revision gegen ein strafrechtliches Berufungsurteil des Landgerichts Berlin. In der Revision wurde die nichtvorschriftsmäßige Besetzung der kleinen Strafkammer geltend gemacht.
Die Zahl der erledigten (1.594) und neuen (1.656) Rechtssachen innerhalb eines Jahres steige jeweils weiter, sei jedoch dicht beieinander. Außerdem sei die Verfahrensdauer gesunken – dies sind die wichtigsten Erkenntnisse der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 23. März 2018 veröffentlichten Rechtsprechungsstatistik für 2017 für den Gerichtshof und das Gericht der EU (s. Pressemitteilung unter https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180036de.pdf).
Das Landgericht Berlin hat sich in zwei Entscheidungen mit wichtigen Themen des Mietrechts befasst. Die Zivilkammer 64 hat mit einem am 14. Februar 2018 verkündeten Urteil entschieden, dass auch der Berliner Mietspiegel 2017 als Schätzungsgrundlage geeignet sei, um die ortsübliche Höhe der Miete im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens zu bestimmen; ein Sachverständigengutachten sei nicht einzuholen.
Hamburg/Berlin (DAV). Bei leitenden Angestellten ist eine Anhörung des Betriebsrats etwa bei Einstellung oder Kündigung nicht notwendig. Ob ein Mitarbeiter leitender Angestellter ist, entscheidet sich an bestimmten Grundsätzen. Ein Chefarzt ist es nicht automatisch. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. April 2016 (AZ: 5BV24/15).
Berlin (DAV). Führt ein Mitarbeiter das Hakenkreuz-Symbol am Arbeitsplatz offen vor, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. September 2017 (AZ: 10 Sa 899/17).
Augsburg/Berlin (DAV). Auf einem Bewertungsportal ist es zulässig, eine „Ein-Stern-Bewertung“ ohne Begründung abzugeben. Der Betreiber einer Klinik kann von der Bewertungsplattform nicht die Löschung verlangen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg vom 17. August 2017 (AZ: 22 O 560/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
München/Berlin (DAV). Für potentielle Erben ist es wichtig, über Grundstücke des Verstorbenen alle Informationen zu haben. Wenn der Erbe aber noch nicht feststeht, kann das Grundbuchamt die Auskunft verweigern, wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) über einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 11. Januar 2018 (AZ: 34 Wx 201/17) berichtet.
Es gibt eine neue Volkskrankheit in Deutsch land, die nennt sich „Bewertungsfieber“. Symptomatisch hierfür: Der innere Drang, alles und jeden, der nicht bei drei auf den Bäumen ist, einer Bewertung zu unterziehen, sei es durch mehr oder weniger aussagekräftige Freitextkommentare („Niiiee wiiieeeder!!! Grrhhh“), sei es durch mehr oder weniger differenzierte Notenvergaben („Gesamtnote: 6,0“). Alle müssen dran glauben, von den Hoteliers und Restaurantbetreibern über die Friseure und Handwerker bis zu den Rechtsanwälten, Steuerberatern und Ärzten.
Der zunehmende wirtschaftliche Einfluss von Unternehmen auf den Profifußball gefährdet den sportlichen Wettbewerb, sei es über gesellschaftsrechtliche Beteiligungen oder über Spielergehälter und das Transfersystem. Wie dieser Interessenkonflikt gelöst werden kann, hat Rechtsanwalt Dr. Martin Stopper, Mitherausgeber des Handbuchs Fußball-Recht, im Interview mit der ESV-Redaktion diskutiert.
Am 13.4.2018 fand an der Universität Freiburg ein Workshop zu dem Projekt „IC2BE – Informed Choices in Cross- Border Enforcement“ statt. Ziel dieses Vorhabens ist zu klären, ob sich die EU-Verordnungen der sogenannten „2. Generation“ (EuVTVO, EuMahnVO, EuGFVO sowie EuKpfVO) bei der grenzüberschreitenden Sicherung und Durchsetzung von Forderungen bewähren. Die Europäische Kommission hat deshalb ein Konsortium aus dem Luxemburger Max-Planck-Institut und führenden europäischen Universitäten – Antwerpen, Breslau, Complutense (Madrid), Mailand, Rotterdam – mit einer Studie unter der Federführung der Universität Freiburg (Prof. Dr. Jan von Hein) betraut.
„Wir werden Drogenmissbrauch weiterhin bekämpfen und dabei auch unsere Maßnahmen zur Tabak- und Alkoholprävention gezielt ergänzen. Dabei ist uns das Wohl der Kinder von Suchtkranken besonders wichtig“, heißt es im Koalitionsvertrag 2018. Da ist wirklich kein Wille zum Neubeginn zu spüren.
In diesem Jahr findet die Fußball-Weltmeisterschaft vom 14.6. bis zum 15.7.2018 in Russland statt. Um Stress zwischen den Mitarbeitern in dieser Zeit zu vermeiden, ist es ratsam, rechtzeitig klare Regeln (einen kanzleiinternen „Fußball-WM-Guide“) aufzustellen und in den Dialog mit den Mitarbeitern zu treten. Dabei gibt es vier klassische Problemfelder:
Berlin (DAV/BRAK). Die Rechtsanwaltsvergütung bedarf dringend einer angemessenen Anpassung. Orientierungsmaßstab muss die allgemeine Lohnentwicklung der vergangenen Jahre sein. Die Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins und der Bundesrechtsanwaltskammer übergaben dazu am 16. April 2018 einen gemeinsamen Forderungskatalog an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley.
Kommt nach dem Mahnverfahren ein neuer Anwalt für das streitige Verfahren ins Spiel, sind diese Kosten in der Regel nicht erstattungsfähig.
Vorsicht ist geboten, wenn der Betrieb einer Betriebsaufspaltung unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen wird. Im Regelfall wird hierbei nämlich die personelle Verflechtung als weitere Voraussetzung neben der sachlichen Verflechtung aufgehoben.
Ab dem 1. April 2018 können innerhalb der EU digitale Abonnements auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat genauso wie im Wohnsitzmitgliedstaat genutzt werden. Konkret muss dem Nutzer Zugriff auf dieselben Inhalte, für dieselben Arten und dieselbe Zahl von Geräten, für dieselbe Nutzeranzahl und mit demselben Funktionsumfang gewährt werden.
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