DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-17 |
Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit wird in Deutschland und auf europäischer Ebene das Problem der Halter- und Fahrerverantwortlichkeit durchaus sehr kontrovers diskutiert. Es geht dabei darum, dass zum einen der konkrete Verkehrsverstoß angemessen und effektiv verfolgt und geahndet werden soll, andererseits aber auch die persönliche Verantwortung des Fahrers sanktioniert wird. Grundsätzlich lassen sich die unterschiedlichen Haftungsformen in drei Gruppen einteilen. Es gibt Mitgliedstaaten mit Fahrerverantwortlichkeit und solche, in denen der Halter unmittelbar unter Einräumung einer Exkulpationsmöglichkeit zur Verantwortung gezogen wird. Andere Staaten haben wiederum eine mittelbare Halterverantwortlichkeit mit bußgeldbewehrter Fahrerbenennungspflicht.
Am 15. März 2023 lud der Berliner Anwaltsverein im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Richter und Anwaltschaft im Dialog“ zur Fortbildung ein und durfte über 60 Teilnehmer begrüßen, unter ihnen auch zahlreiche Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Mitte und des Landgerichts Berlin. Als Referent konnte der RiKG Urban Sandherr, Richter des 3. Senats des Kammergerichts, gewonnen werden, der insbesondere für Rechtsmittel in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen zuständig ist.
Am 31. März 2022 hat der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) zusammen mit der European Lawyers Foundation einen Leitfaden über die Nutzung von KIbasierten Werkzeugen durch Anwälte und Kanzleien in der EU veröffentlicht. Dieser Leitfaden war das Ergebnis eines von der EU kofinanzierten Projekts namens Artificial Intelligence for Lawyers (AI4Lawyers), das im April 2020 startete. Alle Projektunterlagen, einschließlich des Leitfadens, sind unter https://ai4lawyers.eu/ verfügbar.
Die Europäische Kommission hatte die Akteure drei Tage lang online zusammengebracht, um die Herausforderungen und notwendigen Kompetenzen für die Digitalisierung der Justiz zu diskutieren und vorzustellen.
Eine Veranstaltung des AK IT-Recht in den Räumen eines Hackerspace mit Referierenden aus Strafverteidigung und Strafverfolgung hat zu einer lebhaften Debatte geführt und den Teilnehmenden spannende Einblicke in die jeweils anderen Seiten gegeben.
Der entsetzliche Vorfall, bei dem 2012 ein Angeklagter im Amtsgericht Dachau einen Staatsanwalt erschoss, war für viele Landesjustizverwaltungen Anlass, sich verstärkt mit dem Thema Sicherheit in der Justiz zu beschäftigen. In Berlin wurde schließlich Anfang 2017 beschlossen, das Thema nicht mehr nur punktuell und auf die Strafjustiz bezogen anzugehen, sondern in einem umfassenden Sicherheitsrahmenkonzept sämtliche sicherheitsrelevanten Aspekte für alle Bereiche der Justiz zu beleuchten, den Gerichts- und Behördenleitungen (der Staatsanwaltschaften) Informationen und Empfehlungen an die Hand zu geben und vor allem Mindeststandards zu definieren, die zwingend überall zu gelten haben.
Berlin/Brüssel (DAV). Die Anwaltsorganisationen der G7-Staaten, darunter der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben sich bei ihrem Treffen in Tokio auf zwei Forderungspapiere verständigt. So sprechen sie sich wie schon im Vorjahr für einen stärkeren Schutz des Berufsgeheimnisses aus. Die Vertreter:innen der Anwaltsorganisationen fordern überdies die effiziente Strafverfolgung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Ukraine-Krieg.
We, the representatives of the Bar Associations and Law Societies in the G7 countries (the „G7 Bars“), meeting on 29 April 2023 for the G7 Bars Meeting in Tokyo, recalling and reaffirming the statement on the war in Ukraine we adopted following the G7 Bars Meeting in May 2022 in Berlin.
Berlin (DAV). Mehrfach kam es in der jüngsten Vergangenheit zu Ausfällen in elektronischen Postfächern. Ereignet sich eine solche Störung auf Seiten des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), wird sie in einer öffentlichen Störungshistorie verzeichnet. Ausfälle der Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP) hingegen werden nicht vergleichbar dokumentiert.
Bei der heute startenden Konferenz der Justizminister:innen (JuMiKo) liegt ein Vorschlag Bayerns auf dem Tisch, der unter anderem zum Ziel hat, das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) durch eine Zustellfiktion zu ersetzen. Danach könnte ein via beA versandtes Schriftstück im anwaltlichen Postfach künftig nach drei Tagen als zugegangen gelten anstatt erst nach händischer Übersendung eines eEB (nach tatsächlicher Kenntnisnahme).
Am 24. Mai 2023 fand im Berliner Anwaltsverein eine Weiterbildung des Arbeitskreises Strafrecht statt. Es ging um Marketing, um Sichtbarkeit und darum, wie digitale Vertrauensbildung funktioniert.
Am 19. April referierte Dr. Sebastian Vogel, Fachanwalt für Strafrecht und insbesondere tätig im Medizinstrafrecht, zur „Kunst des Schriftsatzes im Ermittlungsverfahren“, indem er vor allem das „Ob“ und „Wie“ anhand vieler Hinweise und Beispiele erläuterte. Das Interesse an der Veranstaltung zum Thema war bei den Mitgliedern des Arbeitskreises Strafrecht ganz besonders groß. Es meldeten sich so viele Teilnehmer:innen an, dass kurzfristig ein größerer Raum gebucht werden musste.
Am 23. Mai 2023 referierte Frau Dr. Andrea Baer, Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, zu beachtenswerten Entscheidungen des BGH, des BAG, aber vor allem des LArbG Berlin-Brandenburg. Wer Frau Dr. Baer schon erlebt hat, weiß, wie lebhaft sie aus ihrem Richteralltag berichtet und aus ihren Bedenken und auch Zweifeln bei so mancher Entscheidung des BGH und BAG keinen Hehl macht. Dies fordert uns und führte auch dieses Mal zu lebhaften Diskussionen.
Die Einstellung gegen Auflage nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO erfreut sich seitens der Strafjustiz – nicht selten auch angeregt durch die Verteidigung – großer Beliebtheit. Auch wenn § 153a StPO potenziell eine Bandbreite an Maßnahmen zur Verfügung stellt, ist die mit großem Abstand häufigste Einstellungsart die Zahlung einer Geldauflage. Stand 2017 wurde in 84,6 % aller nach § 153a StPO eingestellten Verfahren eine Geldzahlung als Auflage gewählt.
Im ersten Teil unseres Artikels haben wir den Erbfall der Familie Uellendahl vorgestellt, einen Fall, der aufgrund seines grenzüberschreitenden Charakters den polnischen Gerichten viele praktische Schwierigkeiten bereitet hat. Nun möchten wir Ihnen zeigen, wie das polnische Nachlassgericht diesen Erbfall gelöst hat.
Wegen Ehescheidung, hier: Verfahrenskostenhilfe, hat der 16. Zivilsenat des Kammergerichts – Senat für Familiensachen – durch den Richter am Kammergericht Dr. Menne als Einzelrichter am 27. Februar 2023 beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 16. April 2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Pankow – 18 F 3939/22 – wird zurückgewiesen.
Das Amtsgericht Mitte hat mit Urteil vom 15.03.2023 – 28 C 278/22 V – festgestellt, dass die Rechtsanwaltsvergütung, nach einem unverschuldeten Unfall, einen erstattungsfähigen Schaden, auch bei eigener Beauftragung als Rechtsanwalt, darstellen kann.
Die irische Datenschutzbehörde – Data Protection Commission (DPC) – hat am 22. Mai 20231 eine Geldbuße in Höhe von umgerechnet 1,2 Milliarden Euro gegen Meta Platforms Inc. (Meta) wegen der Übermittlung von (besonderen) personenbezogenen Daten von EU-Nutzern der Facebook-Plattform zur Verarbeitung auf US-Servern verhängt.
Viele Rechtsanwälte, die für Mandanten Baugenehmigungsverfahren begleiten, haben sich in den letzten Jahren darüber geärgert, dass die Verfahren zu lange dauern. Ebenso warten viele Bürger lange und nach ihrer berechtigten Meinung zu lange auf Termine im Bürgeramt. Offenbar gibt es in der Berliner Verwaltung zu viele Reibungsverluste. Für die Verwaltung sind in erster Linie die Bezirksämter der Bezirke zuständig. Diese Berliner Bezirke sind keine Gemeinden im Sinne des Art. 28 GG. Sie sind vielmehr nach der Verfassung von Berlin – VvB – vom 23. November 1995 Teil der Verwaltung.
– Fortsetzung aus Heft 6/2023 –
Ich bin eingeladen. Anscheinend sind nur Gäste da, die draußen im Leben etwas zu sagen haben. Das merkst du daran, dass sie sich erstens demonstrativ locker geben, so dass man meinen könnte, sie seien ausnahmslos mit dem Velo gekommen. Und zweitens leider: Alle sind ungefähr so alt wie ich. Der Gastgeber, null Kittel, ein rotes Gesicht, zwei Hosenträger und drei Bypässe, stellt erfrischend vor: Das ist Moni (Professorin für weiß nicht was, grauer Roßschwanz), das der Hugi (etwas eindrücklich Politisches) und – das ist der Bruno (Name von der Redaktion nicht geändert).
Die 7. Satzungsversammlung hat sich am 29./30.04.2022 in ihrer 4. Sitzung mit großer Mehrheit entschieden, die Berufsordnungen zur Vermeidung sprachlicher Diskriminierung zu überarbeiten. Die Rechte und Pflichten richten sich aufgrund der daraufhin am 05.12.2022 von der Satzungsversammlung beschlossenen überarbeiteten Fassungen von BORA und FAO nun an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.06.2023 in Kraft.
Herzlichen Dank für die Gelegenheit, als (nicht mehr so ganz) neue Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ein paar Worte zu meiner Person und zu meiner Aufgabe als Schlichterin notieren zu dürfen!
Der Arbeitskreis IT-Recht erhält Zuwachs im Sprecherteam. Ab dem 1. Juni 2023 verstärkt Rechtsanwalt Dr. Jonas Jacobsen neben Marlene Schreiber und Julia Kunzmann das Team. Jacobsen ist in der IP/IT-Fachkanzlei HK2 Rechtsanwälte am Hausvogteiplatz in Berlin Mitte tätig und berät dort schwerpunktmäßig in allen Fragen des Software- und Datenrechts.
Seit Mitte Mai dieses Jahres bin ich die neue Regionalbeauftragte für das FORUM Junge Anwaltschaft in Berlin. Daher möchte ich mich an dieser Stelle kurz vorstellen. Ich heiße Angélique Semmler und bin Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Mietrecht und Coach für JuristInnen. Sowohl Studium als auch Referendariat habe ich in Berlin absolviert.
Das erste YLC hat 2022 unter Beteiligung des Berliner Anwaltsvereins in Berlin stattgefunden. Auch dieses Jahr erwarten Dich wieder spannende Workshops und Vorträge, in denen Du Deine Softskills weiterentwickelst. Dinge, die Dir als Junganwältin und Junganwalt nicht beigebracht werden, Du aber unbedingt wissen solltest. Ein großes Dankeschön geht an dieser Stelle wieder an unsere Sponsoren, die das YLC erst möglich machen – an RAMICRO, die DeutscheAnwaltAkademie (DAA), e.Consult und an den Frankfurter Anwaltsverein e.V.!
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: