DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-16 |
Die Gründung eines Unternehmens ist ein Abenteuer mit vielen Unbekannten. Da sich Gründer meist eher mit dem Produkt / der Idee und deren Umsetzung beschäftigen, werden die rechtlichen Anforderungen nicht immer ausreichend bedacht. Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, ist es jedoch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Geschäftsmodells zu kennen und einzuhalten. Immer häufiger werden diese Rahmenbedingungen von der EU gestaltet. So hat das EU-Parlament kürzlich zwei Richtlinien verabschiedet, die den grenzüberschreitenden On- und Offline-Warenkauf (Richtlinie (EU) 2019/ 771) bzw. die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie noch ohne amtliche Nummer) erleichtern sollen, indem EU-weit Verbraucherrechte vereinheitlicht werden.
Die besten Ideen und die besten Produkte bringen nichts, wenn sie nicht wirksam vermarktet werden. Gründerinnen und Gründern von Unternehmen bieten Social-Media-Angebote früher nicht da gewesene Chancen. Technisch werden dabei allerdings im großen Stil personenbezogene Daten verarbeitet. Und genau das bedeutet in Zeiten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtliche Risiken. Verstöße gegen die DSGVO können mit Bußgeldern von bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 % des gesamten Jahresumsatzes sanktioniert werden, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Für Gründer stellt sich daher die Frage, ob überhaupt und, wenn ja, wie sie Dienste sozialer Netzwerke für ihr Marketing einsetzen.
Unternehmen bedienen sich immer mehr neuer Marketingstrategien wie dem Influencermarketing anstelle von herkömmlichen Marketingtools wie Werbespots oder Plakatwerbung. Dies hat auch Konsequenzen für die Rechtsanwälte, welche die Unternehmen beratend begleiten. Es ist unerlässlich, dass diese über Grundkenntnisse der möglichen Probleme und Fallstricke im Zusammenhang mit dem Influencermarketing verfügen.
Konstant, nachhaltig und innovativ – der Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW) unterstützt Gründerinnen und Gründer in Berlin und Brandenburg seit 25 Jahren bei der Erstellung von Geschäftskonzepten. Von Oktober bis Juni bietet die Gründungsinitiative jährlich ein vielfältiges Seminar- und Beratungsprogramm sowie über 120 Veranstaltungen an. Gründerinnen und Gründer der Region können ein Teil-Geschäftskonzept in drei Phasen einreichen. Zwei Experten bewerten die Ausführungen mit Punkten und geben wertvolle Tipps und Hinweise.
Der Vorstand des DAV hat im März 2018 beschlossen, ein Leitbild für den DAV zu entwickeln. Dies möchte er natürlich nicht allein tun, sondern der gesamte Verband mit allen seinen Mitgliedern soll in diesen Prozess miteinbezogen werden. Daher hat der Vorstand auf seiner Klausurtagung im Herbst 2018 zunächst nur einen Entwurf für die Schwerpunkte eines Leitbildes erarbeitet. Dieser Arbeitsentwurf soll unter Einbeziehung aller Stakeholder des Verbands weiterentwickelt, geschärft und präzisiert werden.
Der Soli soll endlich abgeschafft werden – nein, natürlich nicht für alle, denn laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 21.8.19 „liegt der Fokus auf der Stärkung niedriger und mittlerer Einkommen, denn starke Schultern sollten mehr tragen als schwache“. Damit ist wer gemeint? Woher kennt Herr Scholz die Stärke meiner Schultern? Doch zurück zu den Fakten. Die meisten von uns denken beim Soli an den Aufbau Ost, an die blühenden Landschaften von Helmut Kohl, an den Solidaritätspakt. Das stimmt jedoch nicht ganz. 1991 wurde der Solidaritätszuschlag unter Bundeskanzler Helmut Kohl für einen vollkommen anderen Zweck zum ersten Mal eingeführt: Deutschland hatte im Zweiten Golfkrieg 1991 ca. 18 Milliarden DM der Kriegslasten dafür übernommen, dass es am Golfkrieg nicht teilgenommen hat.
Das Bundesjustizministerium hat mit der großen BRAO-Reform begonnen. Die Eckpunkte zur Neuregelung der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft folgen in vielen Punkten dem DAV-Vorschlag.
Der Referentenentwurf zum Unternehmenssanktionenrecht bietet Raum für vielfache Kritik. Besonders bedenklich ist jedoch die Aushöhlung des Anwaltsgeheimnisses: Auf anwaltliche Unterlagen und Aufzeichnungen zu Personen, die sich gerade nicht in einem Strafverfahren befinden, könnten Ermittlungsbehörden nach dem Entwurf leicht zugreifen.
Berlin erhält mit dem Kathreiner-Haus rund 10.000 Quadratmeter zusätzliche Fläche für die Justiz. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat am Mittwoch den Weg für das neue Gerichtsgebäude freigemacht. Das Gebäude in der Potsdamer-Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird zunächst saniert. Nach der Sanierung zieht das Verwaltungsgericht von seinem derzeitigen Standort in der Kirchstraße an den neuen Standort nach Schöneberg.
Berufsrechtliche Tagung des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht
Freitag, 18. Oktober 2019, 14–18 Uhr
Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin,
Unter den Linden 6, 10117 Berlin
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat heute im Vergabeverfahren über die Übernahme, die Weiterentwicklung, den Betrieb und den Support der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA) der Bietergemeinschaft Westernacher/rockenstein den Zuschlag erteilt. Mit der Westernacher Solutions GmbH und der rockenstein AG werden zwei Unternehmen die Dienstleistungen rund um das beA übernehmen, die seit vielen Jahren im Bereich der Entwicklung, dem Betrieb und dem Support von Fachanwendungen der Justiz und der öffentlichen Verwaltung ihren Schwerpunkt haben.
„Die Datenschutzgrundverordnung lernt laufen“ war der Titel der Veranstaltung des Arbeitskreises IT-Recht am 11. Juni 2019. Es referierten Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte Katrin Kirchert und Rechtsanwalt Markus Timm, Fachanwalt für IT-Recht, beide Sprecher des Arbeitskreises IT-Recht. Besondere Gäste waren die Hamburger Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte Anna Cardillo und der Rechtsanwalt Dr. Matthias Lachenmann, Mitherausgeber des Formularhandbuchs Datenschutzrecht.
Dienstag, 26. November 2019, Einlass ab 19 Uhr / Beginn 20 Uhr SO 36, Oranienstr. 190, 10999 Berlin
Die Landesverbandskonferenz (LVK) ist heute nicht nur formal als satzungsgemäßes Organ des DAV wesentlicher Bestandteil im Vereinsgefüge des DAV, sondern durch seine Landesverbände ein wichtiger Akteur als Ideengeber und Koordinator vereinsinterner und rechtspolitischer Themen in den Ländern.
Kammergericht, Urteil vom 7. Mai 2019 – 13 U 26/18,
Einsendung und Leitsatz von Martin Menne,
Richter am Kammergericht
Kammergericht, Beschluss vom 13. Mai 2019 – 3 Ws (B) 111/19
Kammergericht, Beschluss vom 2. Mai 2019 – 3 Ws (B) 115/19
Kammergericht, Beschluss vom 22. Mai 2019 – 3 Ws (B) 119/19
Kammergericht, Beschluss vom 24. Mai 2019 – 3 Ws (B) 137/19
Kammergericht, Beschluss vom 3. Juni 2019 – 3 Ws (B) 155/19
Kammergericht, Beschluss vom 14. Mai 2019 – 3 Ws (B) 160/19
Kammergericht, Beschluss vom 31. Mai 2019 – 3 Ws (B) 161/19
Kammergericht, Beschluss vom 8. Juli 2019 – (3) 121 Ss 86/19 (49/19)
Kammergericht, Beschluss vom 18. Juni 2019 – 3 Ws (B) 140/19
Kammergericht, Beschluss vom 6. Juni 2019 – 3 Ws (B) 150/19
Kammergericht, Beschluss vom 13. Juni 2019 – 3 Ws (B) 173/19
Kammergericht, Beschluss vom 18. Juni 2019 – 3 Ws (B) 186/19
Kammergericht, Beschluss vom 9. Juli 2019 – 3 Ws (B) 201/19
Nach dem neuen Geschäftsgeheimnisschutzgesetz setzt der Schutz einer Information als Geschäftsgeheimnis konkrete Schutzmaßnahmen des Geheimnisträgers voraus. Der Beitrag erläutert, unter welchen Voraussetzungen Informationen als Geschäftsgeheimnis nach der neuen Rechtslage noch geschützt sind und inwiefern sich daraus Handlungsbedarf für Unternehmen ergibt.
Seminar des Berliner Anwaltsvereins
Freitag, 24. Januar 2020, 14–17:15 Uhr (3 Std. Fortbildung)
DAV Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Ein drittverursachter Personenschaden führt zu asymmetrischen Zielen der Beteiligten: Während die eine Seite das Ziel möglichst umfassender Wiederherstellung und Kompensation verfolgt, steht für die andere Seite die Abwehr unberechtigter Ansprüche im Fokus. Seit einigen Jahren lassen nahezu alle Versicherungsgesellschaften flächendeckend die Regressforderungen der Sozialversicherungsträger (SVT – gesetzliche Kranken, Unfall- und Rentenversicherungsträger) durch einen Dienstleister, die ACTINEO GmbH mit Sitz in Köln, auf ihre Berechtigung hin prüfen.
Seminar des Berliner Anwaltsvereins
Dienstag, 1. Oktober 2019, 18–20 Uhr
DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Nichts Rechtliches ist der Anwaltschaft fremd. Von ihren Verbindungen zu Stiftungen ziehen sich Spuren in vielerlei Form durch die Geschichte. Der Gedanke, durch Gründung eigenständiger Stiftungen oder Zuwendungen an bestehende Einrichtungen zu Lebzeiten oder von Todes wegen den Versuch einer Verewigung zu unternehmen und auf diese Weise Wohltätigkeit zu üben, konnte sich auf antike Anschauungen stützen, war im Mittelalter verbreitet und blieb bis in die Neuzeit hinein beliebt. Seitdem es Anwälte gab, waren sie Geburtshelfer, Berater, Kuratoren und Vorstandsmitglieder von Stiftungen.
Einer der aufregendsten völkerrechtlichen Diskussionsprozesse erreicht nach knapp einhundert Jahren eine neue Etappe, wenn ab dem 17. Juli 2018 der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag eine Zuständigkeit über das Verbrechen der Aggression ausüben kann. Dies geht auf einen einstimmigen Beschluss seiner Vertragsstaaten von 2017 zurück, der einen sieben Jahre zuvor in Kampala ausgehandelten Kompromiss in Kraft setzt. Mit dem Beschluss wird das zentrale „Versprechen von Nürnberg“ aufgegriffen, verantwortliche ranghohe Militärs und Politiker für das Führen eines Angriffskriegs zu bestrafen. Das Völkerstrafrecht steht damit auf einem Höhepunkt seiner Normierung und Institutionalisierung.
The International Bar Association’s Technology Law Committee will hold it’s 6 th Biennial Conference this year in Berlin. In a two day conference Technology lawyers from all over the world will discuss legal aspects of cutting edge technology including.
Karl Twesten, 1820 in Kiel geboren, Jurist, 1845 Assessor am Kammergericht, 1849 Kreisrichter in Wittstock und seit 1855 Stadtgerichtsrat in Berlin, war einer der bekanntesten oppositionellen Richter in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 1862 war er für die Fortschrittspartei ins preußische Abgeordnetenhaus gewählt worden. Zusammen mit seinem Fraktionskollegen, dem Berliner Obertribunalsrat Benedikt Leo Waldeck, löste er den Preußischen Verfassungskonflikt aus.
Suchen allein hilft nicht, es müssen schon die „richtigen“ zusammenfinden, damit alle zufrieden sind und keine hohe Fluktuation eintritt. Dafür lohnt es sich, vor der Mitarbeiterinnensuche darüber nachzudenken, welche Kenntnisse und Fertigkeiten eigentlich benötigt werden.
Der Anwalt ist Verkäufer seiner Zeit. Sein Tätigkeitprofil ist Dienstbarkeit für ein rechtssuchendes Publikum. Die sprichwörtliche Leichtigkeit des zeitlichen Seins, beamtischen Berufsrastern und idyllischen Stelleninhalten höherer Angestellter oft zu eigen, widerfährt ihm beruflich nicht. Die Mittagsstunde mit Feierabendklang schlägt ihm kaum einmal. Er lebt in einer zeitfülligen Gegenwelt.
Frankfurt/Berlin (DAV). Ein Restaurator mit akademischer Ausbildung übt mit seinem Betrieb kein Handwerk aus. Daher fällt er auch nicht unter die Tarifverträge für Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Voraussetzung ist, dass seine Arbeitsweise durch ein wissenschaftlichkunsthistorisches Herangehen geprägt ist. Er muss auch keine Auskünfte über den Verdienst seiner Beschäftigten geben und keine Beiträge abführen. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 10. Mai 2019 (AZ: 10 Sa 275/18 SK).
Am Dienstag, 20. August, traf sich die DAV-Präsidentin Edith Kindermann mit der vor etwa sechs Wochen ernannten Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Zum 1. August 2019 hat die Berliner Justiz eine neue Staatssekretärin. Dr. Daniela Brückner erhielt von Justizsenator Dr. Dirk Behrendt ihre Ernennungsurkunde. Gleichzeitig wurde Martina Gerlach als bisherige Staatssekretärin für Justiz in den Ruhestand verabschiedet.
Am 5. August 2019 wurde Dr. Holger Matthiessen von Justizsenator Dr. Dirk Behrendt zum Präsidenten des Landgerichts Berlin ernannt. Er steht nun an der Spitze des größten Landgerichts der Bundesrepublik. Dazu erklärt Senator Dr. Dirk Behrendt: „Mit Holger Matthiessen haben wir nicht nur einen sehr erfahrenen Juristen gewinnen können, sondern auch einen, der das Berliner Landgericht gut kennt.
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