DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2018-12-28 |
Das Thema dieser Konferenz ist ambitioniert, bevor man sich auch nur einen einzigen Gedanken zur Sache gemacht hat. Denn der höchst emotionale Terminus „Traumberuf“ einerseits und das stark industriell geprägte „Auslaufmodell“ andererseits tun rein sprachlich der Beschäftigung mit einem so sachlich-rationalen und zugleich individuellen Berufsbild wie dem der Anwältin und des Anwalts ganz grundsätzlich überhaupt nicht gut.
Es ist jetzt schon eine gute Tradition – das erste Berliner Anwaltsblatt eines Jahres wird nicht nur den Mitgliedern des Berliner Anwaltsvereins, sondern allen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Berlin übersandt; und das sind immerhin rd. 14.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte. Ich danke dem Berliner Anwaltsverein für diese Möglichkeit.
„ORATORIUM CENAM INTERRUPTANS“ – das die Mahlzeit unterbrechende Bethaus. Ins Bethaus, die Kapelle oder Kirche möchte ich Sie, meine Damen und Herren, heute Abend allerdings nicht entführen. Das wäre hier in Berlin wohl auch gar nicht so einfach, da hier im Prinzip gleicher Raum für alle Weltanschauungen, gerade auch für Nichtgläubige, im Vordergrund steht.
Anlässlich der Berufung der Berliner Generalstaatsanwältin im März dieses Jahres begrüßte Herr Justizsenator Dr. Behrendt die anwesenden Gäste als „Justizfamilie“. Ich muss gestehen, dass mir diese Metapher seitdem wiederholt Anlass gegeben hat, über ihre Bedeutung nachzudenken. Was macht eine Familie aus? Als Antwort liegt nahe, dass sich ihre Mitglieder trotz ihrer Verschiedenheit auf gemeinsame Wurzeln beziehen.
Zu dieser Sitzung des Arbeitskreises Strafrecht des Berliner Anwaltsvereins kamen am Mittwoch, 21.11.2018, fast alle Teilnehmenden pünktlich in den Seminarraum des DAV-Hauses in der Littenstraße. Kein Wunder, denn Prominenz hatte sich angekündigt: Die Strafverteidiger Anja Sturm und Wolfgang Heer aus Köln hatten ihre Anwesenheit zugesagt.
Am Donnerstag, 25.10.2018, hatte der Arbeitskreis Verwaltungsrecht die Ehre und das Vergnügen, die Präsidentin des VG Berlin, Frau Xalter, zu einem Vortrag über das Informationsfreiheitsgesetz (Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes – IFG vom 5.9.2005, BGBl. I, S. 2722) zu Gast zu haben.
Das Urlaubsrecht ist seit Längerem ein Einfallstor des europäischen Rechts in das nationale Arbeitsrecht. Das setzt sich nun mit aktuellen Entscheidungen des EuGH fort.
Die vom Antragsteller nachgesuchte Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Vollstreckungsgegenklage hinsichtlich von zwei, gegen ihn gerichtete Titel kann mangels Erfolgsaussichten nicht gewährt werden, wenn der Antragsteller, der sich gegen die Vollstreckung aus den beiden Titeln mit dem Einwand der Verwirkung aufgrund Zeitablaufs zur Wehr setzen will, lediglich zu dem Zeitmoment der Verwirkung vorträgt – etwa 18 Jahre zwischen Erlass der Titel und dem ersten, vom Titelgläubiger unternommenem Vollstreckungsversuch – aber nicht zum Umstandsmoment der Verwirkung bzw. er insoweit lediglich auf den Zeitablauf verweist.
Das „Kind“ darf auch im Jahr 2018 nicht beim Namen genannt werden. Das typische Bündel von größeren und kleineren Steueränderungen heißt wieder nicht Jahressteuergesetz. Stattdessen soll die Missbrauchsbekämpfung des hierzu besprechenden Artikelgesetzes durch den Namen „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ betont werden. In der Sache ergibt sich aber nichts anderes ein normales Jahressteuergesetz. Aber dazu später.
Am 18. Oktober 2018 lud der Berliner Anwaltsverein im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“ wieder zur Fortbildung ein. Als Referent konnte der RiKG Urban Sandherr, Richter des 3. Senats des Kammergerichts, gewonnen werden. Der 3. Senat ist insbesondere für Rechtsmittel in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen zuständig. Anhand einer Vielzahl von Entscheidungen erläuterte RiKG Sandherr den Teilnehmern ausführlich und lebensnah Einzelfragen der Rechtsbeschwerde.
Dr. Martin Fenski, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, bot uns, den auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälten, am 24. Oktober 2018 zum wiederholten Male einen lebhaften praxisnahen Einblick in seinen Richteralltag. Er eruierte aus Sicht des Richters, warum Klagen, die von vornherein völlig aussichtslos sind, da die Rechtsprobleme gesetzlich geregelt oder ausdiskutiert sind, trotzdem eingereicht werden. Was veranlasst einen Anwalt, trotzdem solche aussichtslosen Klagen einzureichen? Die völlig unterschiedlichen Perspektiven des Anwalts, des Mandanten oder des Richters wurden bei dieser Diskussion nochmals klar sichtbar.
Am 22.11.2018 fand bereits zum fünften Mal der jährliche Ausbilderabend an der Hans-Litten-Schule statt. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an die Hans-Litten Schule, speziell an die Abteilungsleiterin Frau Semer und die Abteilungskoordinatorin Frau Graetsch, die wieder einen tollen und sehr informativen Abend rund um die schulische Ausbildung organisiert haben.
Der Deutsche Anwaltstag – DAT – ist vielen Leser*innen bekannt. Er wird jährlich von vielen Rechtsanwält*innen besucht. Der DRT – Deutsche Rechtsfachwirttag – ist dagegen weitgehend unbemerkt geblieben: Die Anwaltschaft hat qualifizierte Mitarbeiter*innen, ausgebildete Rechtsanwaltsfach- und ggf. Notarfachangestellte.
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