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Inhalt der Ausgabe 09/2017

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2510-5116
Ausgabe / Jahr: 9 / 2017
Veröffentlicht: 2017-09-18

Editorial

Editorial

  • Uwe Freyschmidt

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Titelthema

Zeit und Geld sparen bei Gründung und Registereintragung

  • Joachim Garbe-Emden

Wer sich entschieden hat, zur Beschränkung seiner persönlichen Haftung eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, möchte auch dies gern zeit- und kostensparend realisieren. Dazu im Folgenden einige Ratschläge.

Arbeitsrecht für Start-ups und Gründer – ein Ausblick

  • Dorit Jäger

Unternehmensgründer sollten sich bereits in der Gründungsphase mit einigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen vertraut machen.

Sozialversicherungsrechtliche Fallstricke bei GmbH und UG

  • Alexander Bejach

Ob Neugründung oder schon lange am Markt – mindestens alle vier Jahre steht für jedes Unternehmen nach § 28p Abs. 1 S. 1 SGB IV die Betriebsprüfung der Sozialversicherung (SV) an. Hält man erst einmal den Prüfbescheid der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in der Hand, gibt es oft ein böses Erwachen: Der Geschäftsführer war nicht svfrei? Der Mitgesellschafter soll plötzlich „Beschäftigter“ sein?

Die Arbeitnehmererfindung

  • Tobias Sommer

Oft wird das Arbeitnehmererfindungsrecht stiefmütterlich behandelt. Das kann sich für Arbeitgeber rächen, wenn sich angestellte Mitarbeiter als Erfinder übergangen fühlen und nachträglich Millionen als Entschädigung fordern. Ex-Bentley-Chef Wolfgang Schreiber fordert vom VW-Konzern derzeit mehr als 100 Millionen Euro als Anteil an der Entwicklung moderner Doppelkupplungsgetriebe. Grundlage ist das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG). 1996 hatte Schreiber als Leiter der Getriebeentwicklung im VW-Konzern an der Entwicklung der Technologie, die auch patentrechtlich geschützt ist, maßgeblich mitgewirkt. Sie wurde inzwischen in mehr als 4 Millionen Autos eingebaut. VW soll zum Ausgleich der Forderungen bereits 20 Millionen Euro angeboten haben. Der Fall landete dennoch vor Gericht.

Aktuell

Gesichtserkennung in Bahnhöfen greift massiv in Grundrechte ein

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor dem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an öffentlichen Plätzen und bezweifelt, dass dies den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Nach Ansicht des DAV-Präsidenten Ulrich Schellenberg gibt es keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme. Anlass für die Kritik ist der Start des Pilotprojekts zur Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz in Berlin.

Standort Portugal für Europäische Rentner

Tagung und Übernachtungsmöglichkeiten auf der Quinta Fedtke

Pflichtteilsberechtigte können notarielles Nachlassverzeichnis auch bei wertlosem Nachlass fordern

München/Berlin (DAV). Pflichtteilsberechtigte müssen wissen, was zum Nachlass gehört, damit sie ihren Pflichtteilsanspruch berechnen können. Hierzu können Sie fordern, dass ihnen die Erben ein Nachlassverzeichnis vorlegen, und auch, dass dies von einem Notar erstellt wird. Und zwar auf Kosten des Nachlasses. Ist der Nachlass wertlos, können die Erben nur die Kostentragung verweigern. Wenn der Pflichtteilsberechtigte den Notar selbst zahlt, können sie darauf bestehen, dass überschuldetem Nachlass ein notarielles Verzeichnis erstellt wird.

Hier können Sie Ihre Anwaltskarriere starten!

Besuchen Sie uns auf der 26. DAV-Stellenbörse im Haus des Deutschen Anwaltvereins.

Europa im Überblick

+++ Anhörung als Schlüsselelement für Ermittlung des Kindeswohls +++ Der Anfang einer Superdatenbank? +++ Anwendung des EU-Rechts im Jahr 2015: Defizite beim Asylrecht +++ Kommen jetzt Mindeststandards für den Zivilprozess? +++ Schnellere Streitbeilegung bei Doppelbesteuerung gefordert +++ Internationale Vorgaben zur Bekämpfung der Korruption: Rechtsinstrumente – Monitoring – Deutsches Recht +++ Herbsttagung des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin +++

Berliner Anwaltsverein

Richter- und Anwaltschaft im Dialog

  • Dojo Pietsch

Für die Veranstaltungsreihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“ konnte der BAV für den 6. Juli 2017 Herrn Dr. Vossler gewinnen, Vorsitzender des 2. Senats am KG Berlin (KfH und Kartellsenat). Zwei Stunden waren angesetzt für einen Überblick über aktuelle Entscheidungen nicht nur des Kammergerichts, sondern auch über den Fortgang der Verfahren beim BGH.

Neue Mitglieder im BAV

Neu im Vorstand: Jana Mähl-Hupka

Aktuelle Urteile

OVG Berlin-Brandenburg: Sanierungsausgleichsbeträge in Berlin-Mitte fehlerhaft berechnet

  • Axel Dyroff

Urteile vom 10. Juli 2017 – OVG 2 B 1.16, OVG 2 B 7.16 und OVG 2 B 11.16.

Landgericht Berlin: Unwirksamkeit von Klausel über Schönheitsreparaturen auch bei renoviert überlassener Wohnung

Amtsgericht Wedding, Urteil vom 17. November 2016 – Az.: 17 C 568/15/
Landgericht Berlin, Urteil vom 9. März 2017 – Az.: 67 S 7/17/

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis trotz des Zeitablaufs von 11 Monaten seit Begehung der Tat

Kammergericht, Beschluss vom 8. Februar 2017 – AZ.: 3 Ws 39/17– 121 AR 22/17.

Umfang der Entbindung von der Präsenzpflicht

OWiG §§ 73 Abs. 2, 74 Abs. 2
Kammergericht, Beschluss vom 16. März 2017 – Az.: 3 Ws (B) 68/17.

"Lebensakte" und Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsüberschreitung

OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1/StPO § 344 Abs. 2 Satz 2/GG Art. 103 Abs. 1
Kammergericht, Beschluss vom 15. Mai 2017 – Az.: 3 Ws (B) 96/17.

Rennen mit Kraftfahrzeugen

StVG § 29 Abs. 1
Kammergericht, Beschluss vom 7. Juni 2017 – Az.: 3 Ws (B) 117-118/17.

Einstellung des Verfahrens nach Beschlussverwerfung

§§ 46 Abs. 1 OWiG, 206a Stopp
Kammergericht, Beschluss vom 18. April 2017 – Az.: 3 Ws (B) 560/16.

Erfordernis der schriftlichen Urteilsbegründung im Abwesenheitsverfahren gemäß § 74 Abs. 1 OWIG

OWiG §§ 74 Abs. 1, 77b Abs. 1 und 2
Kammergericht, Beschluss vom 14. Februar 2017 – Az.: 3 Ws (B) 26/17 – 162 Ss 9/17.

Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags im Bußgeldverfahren

OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1
Kammergericht, Beschluss vom 25. Januar 2017 – Az.: 3 Ws (B) 25/17.

Rechtskrafterstreckung auf Doppelrelevante Tatsachen bei einer wirksamen Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch

StVO §§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 49 Abs. 3 Nr. 2/StVG §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1 und 2a StVG
Kammergericht, Beschluss vom 12. April 2017 – Az.: 3 Ws (B) 31/17.

Verweisung auf Lichtbild

StPO § 267 Abs. 1 Satz 3
Kammergericht, Beschluss vom 11. Mai 2017 – Az.: 3 Ws (B) 98/17.

Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen

StVG § 25 Abs. 1
Kammergericht, Beschluss vom 3. Mai 2017 – Az.: 3 Ws (B) 102/17.

Absolute Fahrunsicherheit bei Radfahrer

StGB § 316
Kammergericht, Urteil vom 30. März 2017 – Az.: (3) 161 Ss 42/17 (6/17).

Zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung zur Feststellung des "Veranstalten eines KFZ-Rennens" und die Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Tiergarten vom 24.1.2017 und die Zurückverweisung zur Verhandlung und Entscheidung

Kammergericht, Beschl. v. 6.4.2017, Geschäftsnummer: 3 Ws (B) 87/17 – 122 Ss 42/17; 317 OWi 1006/16

Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Diskriminierung steuerfrei

Neustadt/Berlin (DAV). Eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wegen Diskriminierung, Mobbings oder sexueller Belästigung zahlen muss, ist steuerfrei. Sie ist auch dann kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. März 2017 (Az: 5 K 1594/14).

Scheidungskosten nicht mehr als Außergewöhnliche Belastung abziehbar

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.5.2017 – Az.: VI R 9/16/Bundesfinanzhof

Bundesgerichtshof legt Europäischem Gerichtshof Fragen zum Umfang des Urheberrechtlichen Zitatrechts der Presse vor

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.7.2017 – Az.: I ZR 228/15 – Reformistischer Aufbruch/Pressemitteilung 124/2017

Universität Potsdam muss ehemaligen Studierenden Rückmeldegebühren erstatten

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brand en burg, Urteile vom 22.6.2017 – OVG 5 B 7.17 u. a./Pressemitteilung 15/17

Kein 3-Minuten-Takt für Taxifahrer

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 10.8.2017 – Az.: 41 Ca 12115/16/

Keine Haftung des Bauherrn der "Mall of Berlin" für Lohnforderungen der Arbeitnehmer eines Subunternehmens

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 3.5.2017 – Az. 14 Ca 14814/16/

Amtsgericht Charlottenburg: Air Berlin stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen 36a IN 4295/17 betreffend die KG und 36a IN 4301/17 betreffend die Komplementärin

Kammergericht: Staatsschutzsenat verurteilt zwei Islamisten wegen Unterstützung der Terrororganisation "Junud al-sham" zu langjährigen Freiheitsstrafen

Kammergericht, Az.: 1 – 3/15/Pressemitteilung 42/2017

Dienstfahrzeug: Unfall während Privatfahrt

Koblenz/Berlin (DAV). Wer einen Dienstwagen privat nutzt und damit in einen Unfall verwickelt wird, muss unter Umständen den Schaden am Auto bezahlen. Dies gilt auch für einen Beamten, der dann wegen der fehlenden Versicherungspflicht des Dienstherrn den Schaden aus einem Wildunfall insgesamt bezahlen muss.

Wissen

Die Reform des Bauvertragsrechts

  • Martin Liebert

Völlig neu führt die Reform den Begriff des Bauvertrages und des Verbraucherbauvertrages in das BGB ein. Bisher galten für Bauverträge nur die rudimentären Normen des Werkvertrages. In der Praxis wurde daher für größere Bauvorhaben schon seit den 1920er Jahren meist auf die Regelungen der VOB/B ausgewichen und diese vertraglich vereinbart.

Forum

Die Berufung im Verwaltungsprozess: Initiative zur Stärkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • Professor Dr. Mathias Dombert

Von der „unterschätzten Bedeutung der dritten Gewalt“ hat kürzlich der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aus Anlass seines Ausscheidens aus dem Amt gesprochen und in diesem Zusammenhang auf den Wert eines funktionierenden Rechtssystems auch und gerade dann verwiesen, wenn es wie im Fall der Verwaltungsgerichtsbarkeit darum geht, die Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat zu schützen (NordÖR 2017, 325). Da trifft es sich, wenn auch die Bundeskanzlerin in ihrem traditionellen Sommerinterview den Blick auf den Verwaltungsgerichtsprozess gelenkt und angekündigt hat, in der nächsten Legislaturperiode für prioritäre Infrastrukturprojekte den Verwaltungsrechtschutz auf eine Instanz beschränken zu wollen.

"Die Stimme der Frau taugt ja schon gar nicht zu politischen Reden."

  • Irmela Regenbogen

2018 feiert in Deutschland ein fundamentaler demokratischer Fortschritt Jubiläum: Vor 100 Jahren, im November 1918, erhielten Frauen mit aktivem und passivem Wahlrecht volle politische Partizipation. Ihre Stimme taugte nun an der Wahlurne und im Parlament. Zum Jubiläumsauftakt und zur Buchpremiere von „100 Jahre Frauenwahlrecht. Ziel erreicht! … und weiter?“ lud der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 26. Juli 2017 ins BMJV ein.

Stiftung contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins

Der Deutsche Anwaltverein hat im Jahr 2001 die Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins“ ins Leben gerufen, um einen Beitrag für mehr Toleranz in unserer Gesellschaft zu leisten. Und das bedeutet für uns: Intoleranz gegenüber jeder Form von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit.

Kanzlei & Reno

Datenschutz in der Rechtsanwaltskanzlei unter der Datenschutzgrundverordnung

  • Kelda Niemeyer

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die das Datenschutzrecht in der Europäischen Union durch eine unmittelbar anwendbare Verordnung vereinheitlicht. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Bundesdatenschutzgesetz in der neuen Fassung (BDSG-neu) von den zahlreichen Öffnungsklauseln der DSGVO umfassend Gebrauch gemacht. Auch für Rechtsanwälte ergeben sich durch die DSGVO und das BDSGneu Änderungen zur bisherigen Rechtslage. Insbesondere im Spannungsfeld zwischen Berufsgeheimnis und Datenschutzrecht werden mit den Neuerungen klarere Regelungen eingeführt.

Amt für Statistik – Widerspruch lohnt sich

  • Hanno Freimüller

Die Kanzlei des Unterzeichners wird, wie bestimmt viele Kollegen auch, immer wieder zu Statistiken herangezogen. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg führt Konjunkturerhebungen durch sowie vierteljährliche Verdiensterhebungen und eine Dienstleistungsstatistik. Zum Teil sollen absurde Fragen beantwortet wer den, zum Bei spiel soll die An zahl der Beschäftigten in „Vollzeiteinheiten“ umgerechnet wer den und es sollen Angaben zu Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen gemacht wer den.

beA – ein Update

  • Ilona Cosack

Ab 1. Januar 2018 ist jeder Rechtsanwalt verpflichtet, die für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen (§ 31a Abs. 6 BRAO). Um dieser Lesepflicht nachzukommen, muss jeder Anwalt aktiv werden und sich um sein beA kümmern.

Eignen Sie sich zum Geschäftsführer? Unternehmercoaching mit Business Model You®

  • Kerstin Lammers

Wäre Steve Wozniak ohne Steve Jobs erfolgreich gewesen? Höchstwahrscheinlich nicht so erfolgreich, wie es Apple geworden ist. Wir alle ahnen warum – die beiden haben sich wunderbar ergänzt. Warum messen wir dennoch der Persönlichkeit beim Gründen häufig so wenig Bedeutung bei? Laut einer Studie von CBInsights (s. www.cbinsights. com) gehört zu den Top 3 der Gründe für das Scheitern eines Startups das ‚nicht passende Team‘.

Der Mehrvergleich – richtiges Abrechnen von nicht rechtshängigen Ansprüchen

Durchaus praxisrelevant ist das richtige Abrechnen von mitverglichenen, nicht rechtshängigen Ansprüchen. Daher wird dieses Thema häufig in der jährlichen Abschlussprüfung der Azubis abgefragt und führt dort jedoch meist zu massiven Problemen bei der ordnungsgemäßen Rechnungserstellung.

Azubi-Guide für ReFa- und NoFa-Auszubildende

Zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 1.8.2017 erschien in Kooperation mit dem RENO Bundesverband e. V. die Neuauflage des „Azubi-Guide“, jetzt im handlichen A5-Format.

BHG: Kostenlose Erstberatung des Rechtsanwalts (im Verkehrsrecht) zulässig

  • Rechtsanwalt Dr. Nicolas Lührig

Der BGH klärt einen alten Streit im Sinne der Verbraucher: Natürlich darf ein Rechtsanwalt kostenlos nach einem Verkehrsunfall Mandanten beraten und diesen Rechtsrat auch in einer Regionalzeitung bewerben. Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg unterliegt vor dem Anwaltssenat des BGH. Der BGH sichert damit die herrschende Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur mit einer Leitsatz-Entscheidung ab (BGH, Urteil vom 3. Juli 2017, AnwZ (Brfg) 42/16).

Bücher

Hartmut Wick: Der Versorgungsausgleich

  • Dr. Eckart Yersin

Das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) bietet heute den Eheleuten und Anwälten erweiterte Dispositionsmöglichkeiten entsprechend den §§ 6 ff. VersAusglG. Wer danach verfährt und zum Beispiel den Ausgleichszeitraum in einer Vereinbarung festgelegt hat, kann vom Ergebnis für seine Mandanten überrascht werden. Denn vor einer Zeitverkürzung müßte man das mögliche Ergebnis der ganzen Ehezeit betrachten, das unter Umständen für die eigene Mandantschaft günstiger wäre, obwohl es zuvor genau anders zu sein schien.

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Veranstaltungen des Berliner Anwaltsvereins

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