DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-25 |
Die Kanzleipflicht wird genauso fallen, wie die Singularzulassung. Zweck des § 27 BRAO ist es, den überörtlichen Wettbewerb zu verhindern. Der Mandant wird durch diese Vorschrift nicht geschützt. Schon 2000 hat das BVerfG festgestellt: „… die Existenz von modernen Telekommunikationsmitteln (beispielsweise Handys, Faxgeräten, Laptops) und die Möglichkeit, per E-Mail auch umfangreiche Schriftsätze jederzeit an die Kanzlei und zunehmend auch an Gerichte befördern zu können, leisten Gewähr für eine Erreichbarkeit des Anwalts.“ Das gilt heute mehr als damals. Eine ladungsfähige Adresse, bald das beA, reicht völlig aus. Eines Kanzleisitzes bedarf es daher nicht.
Es gibt bestimmt unterhaltsamere und vor allem lyrischere Lektüren als den Koalitionsvertrag unserer aktuellen Regierung. Immerhin hat der Vertrag eine schöne Überschrift, die jedenfalls viel „Neues“ verspricht:
Ein neuer Aufbruch für Europa
Eine neue Dynamik für Deutschland
Ein neuer Zusammenhalt für unser Land
Damit sich jetzt nicht jeder durch dieses Vertragswerk kämpfen muss, habe ich den Koalitionsvertrag auf zu erwartende Änderungen im Arbeitsrecht untersucht und möchte die Vorhaben unserer Regierung aus der Sicht eines Arbeitsrechtlers zusammenfassen. Natürlich kann ich hier nicht alle Ideen und Bestrebungen der Regierung aufgreifen, welche auch nur im Ansatz arbeitsrechtlichen Bezug haben könnten. Daher möchte ich mich nachfolgend auf die konkreten Änderungen mit einer gewissen Relevanz für die Beratungspraxis beschränken.
Der Koalitionsvertrag setzt wichtige Akzente für Fortschritte in der Gleichstellungspolitik. Gleichzeitig werden zentrale Aspekte vernachlässigt. Licht und Schatten liegen also nah beieinander und die Hoffnungen auf konkrete frauenpolitische Verbesserungen in allen zentralen Themenfeldern haben sich nur begrenzt erfüllt. Trotzdem bietet der Koalitionsvertrag die Basis für weitere Schritte in der Frauen- und Gleichstellungspolitik auch in dieser Legislaturperiode.
In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley plädieren der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, die Bundesnotarkammer, der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Mieterbund nachdrücklich für eine umfangreiche Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Die Regierungsparteien hatten die umfassende Überarbeitung des WEG und seine Harmonisierung mit dem Mietrecht im Koalitionsvertrag verankert.
Im NS-System war der justizförmige Verfolgungsapparat integraler Bestandteil der Herrschaft. Trotzdem waren auch nach 1933 Tausende von Rechtsanwälten und einige Rechtsanwältinnen in Deutschland tätig. Wie arbeitete man als Rechtsbeistand in einer Diktatur, in einer weitgehend willfährigen Justiz?
Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 können Rechtsanwaltskanzleien gem. Art. 37 Nr. 7 DSGVO dazu verpflichtet sein, die Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde zu melden.
Anwaltliche Tätigkeit muss wirtschaftlich tragfähig sein. Dies nicht nur in den Großstädten und Metropolen, sondern auch gerade in der Fläche. Eine angemessene Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung ist dringend erforderlich. Bereits im Juni 2016 hat der DAV beim Deutschen Anwaltstag die Forderung nach einer Anpassung der gesetzlich geregelten Anwaltsvergütung erhoben.
Der Brexit betrifft nicht nur das Finanzzentrum London – er wird auch erhebliche Auswirkungen auf das Vereinigte Königreich (VK) als Justizstandort haben. Neben den Auswirkungen auf die justizielle Zusammenarbeit zwischen der EU und dem VK kann der Brexit auch eine Chance sein, den Justizstandort Deutschland zu stärken.
Berlin (DAA). Die Sonne scheint, das Thermometer erreicht die 30-Grad-Marke. Auch in Büros und Konferenzräumen steigen die Temperaturen. Arbeitnehmer müssen sich trotzdem an die üblichen Kleiderregeln halten. Das gilt auch, wenn es keinen festen Dresscode gibt, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt. Der Arbeitgeber hat das Recht, angemessene Kleidung am Arbeitsplatz vorzuschreiben.
Berlin (DAA). Mit dem Hund Gassi gehen und auf dem Rückweg auf ein Getränk in den Biergarten – für viele Hundebesitzer sieht so ein entspannter Sommerabend aus. Am Eingang zum Lokal kann es mit der Entspannung aber schnell vorbei sein. Denn der Gastwirt hat das Hausrecht und kann Hunde verbieten, informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
DAV-Präsident Ulrich Schellenberg hat am 16. Mai 2018 in einer Pressekonferenz in Stuttgart die Politik aufgefordert, ein klares Signal zu geben, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das Fundament unseres Rechtsstaates sind. Dies sei, nachdem CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als „Abschiebe-Saboteure“ und „Abschiebe-Verhinderungsindustrie“ diskreditiert habe, notwendig.
Gesellschaften sollen online innerhalb von fünf Tagen gegründet werden können, ohne persönliches Erscheinen des Antragstellers. Mitgliedstaaten können jedoch bei Aktiengesellschaften eine Ausnahme hiervon vorsehen, die Beteiligung z. B. eines Notars vorschreiben und bei Betrugsverdacht die physische Präsenz zur Verifizierung der Identität verlangen.
Erhöhte öffentliche und private Investitionen, Antizipation sozioökonomischer Veränderungen durch verbesserte Ausbildung und ein ethischer und rechtlicher Rahmen – das sind die drei Säulen der EU-Strategie „Künstliche Intelligenz für Europa“.
Am 19. April 2018 fand ein Vortrag zur aktuellen Rechtsprechung des Kammergerichts zum Bank- und Kapitalmarktrecht mit dem Vorsitzenden Richter am Kammergericht Siegfried Fahr statt. Zur Teilnahme eingeladen waren Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, welche sich über die neueste Rechtsprechung des Kammergerichts informieren lassen wollten.
Am 10. April 2018 traf sich der Arbeitskreis IT-Recht im Inhaus Berlin. Rechtsanwalt Gregor Samimi konnte als Referent zum Thema „Google-Ranking und Suchmaschinenoptimierung im Rechtsdienstleistungsmarkt“ gewonnen werden. Er stieß im Laufe seiner Tätigkeit immer wieder auf die Frage, wie sich Google-Rankings ergeben, und beschäftigte sich daraufhin eindringlich mit der Materie. Die Ergebnisse der Recherchen hat er auf seiner Website www.ra-samimi.de veröffentlicht.
Am 26. April 2018 gab Herr Dr. Christian Eckart im Rahmen seines Vortrags „Zum aktuellen Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Berlin“ einen Einblick in die Problemfelder des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) vom 23. November 2013 und die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) vom 4. März 2014 (gültig ab 1. Mai 2014), die hierzu bisher ergangene Rechtsprechung sowie die jüngste Gesetzesnovelle aus dem April dieses Jahres.
Wichtiger Hinweis für Ihren Fristenkalender: Anmeldefrist zum Berliner Anwaltsessen und Herbstempfang des Berliner Anwaltsvereins bis zum 26.10.2018. Das Berliner Anwaltsessen 2018 wird am Freitag, 9. November 2018, wieder im Hotel Waldorf Astoria Berlin stattfinden.
Der DAV hat in seiner aktuellen Stellungnahme Nr. 20/ 2018 (https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-20-18-rege-musterfeststellungsklage) zur Musterfeststellungsklage (BR-Drs. …) wesentliche Änderungen und Ergänzungen angeregt. Wichtig ist, dass es keinen Wettlauf zum Gericht gibt – wer zuerst kommt, wird der Musterkläger – sondern dass das Gericht wie im KapMuG den geeignetsten Musterkläger auswählen darf.
Der Deutsche IT-Rechtstag lud zum fünften Mal zu einer zweitägigen Austauschplattform der interessierten Anwalts- und Wissenschaftskreise ein. Unter dem Dach des Steigenberger Hotels in Berlin fanden sich auch dieses Jahr am 26. und 27. April viele JuristInnen und VertreterInnen der IT-Branche zusammen. Dieses Jahr hatten sich die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie (DAA) als Veranstalter zur Aufgabe gemacht, die neuesten Entwicklungen rund um die Informationstechnologie in einer fachübergreifenden Art und Weise darzustellen.
In der Verwaltungsstreitsache gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, … hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin … am 23. April 2018 beschlossen: Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller Auskunft darüber zu erteilen, wie hoch das Honorar der Beratungsgesellschaft für die Prüfung (rechtlich und/oder wirtschaftlich) des Überbrückungskredites an A_ [Anm. der Redaktion: Fluggesellschaft] durch die Bundesrepublik Deutschland war. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat am 26.4.2018 in zwei Berufungsverfahren entschieden, dass der für jedermann bestehende Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes nicht durch Veröffentlichungspflichten nach dem Parteiengesetz verdrängt wird. Er hat damit die erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.
Das Arbeitsgericht Berlin hat am 24.5.2018 die Klagen zweier Lehrerinnen abgewiesen, die eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend gemacht hatten. Eine Klägerin hatte geltend gemacht, sie sei von dem beklagten Land nicht als Lehrerin eingestellt worden, weil sie ein muslimisches Kopftuch trage; hierin liege eine nicht erlaubte Benachteiligung wegen ihrer Religion. Das beklagte Land hatte sich in diesem Zusammenhang auf das Berliner Neutralitätsgesetz berufen, wonach religiöse oder weltanschauliche Symbole in öffentlichen Schulen – mit Ausnahme von beruflichen Schulen – von Lehrkräften nicht getragen werden dürfen.
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit einem am 9.5.2018 verkündeten Urteil die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule mit einem muslimischen Kopftuch unterrichten wollte. Das Land Berlin hatte die Klägerin für einen Einsatz in einer Grundschule vorgesehen und sie an ein Oberstufenzentrum umgesetzt, als die Klägerin bei dem Unterricht ihr Kopftuch tragen wollte. Die Klägerin hatte sich gegen diese Umsetzung gewandt und geltend gemacht, sie werde durch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes in ihrer grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit verletzt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 17.4.2018 den Antrag des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte einen Beitragsbescheid für einen Trinkwasseranschlussbeitrag aufgehoben.
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Käufer im Anschluss an eine bereits erklärte Minderung des Kaufpreises wegen desselben Sachmangels (auch) noch im Wege des sogenannten „großen Schadensersatzes“ die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann.
Das klagende Luftverkehrsunternehmen nimmt den beklagten Fluggast auf Erstattung eines von den indischen Behörden verhängten Bußgelds in Anspruch.
Bamberg/Berlin (DAV). Im Bereich der Kündigung gibt es viele unklare Rechtsfragen, aber auch einige feste Grundsätze. So zum Beispiel, dass Mietverträge nur insgesamt gekündigt werden können. Sind also in einem Vertrag eine Wohnung und eine Garage vermietet, so kann nur beides einheitlich beendet werden. Eine Teilkündigung – nur Garage oder nur Wohnung – ist nicht möglich. Aber keine Regel ohne Ausnahme.
Düsseldorf/Berlin (DAV). Eine außerdienstliche Straftat kann grundsätzlich Grund für eine fristlose Kündigung sein. Doch spielen bei der Entscheidung Kriterien wie etwa Art und Schwere des Delikts und Arbeitsaufgabe des Mitarbeiters eine Rolle. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (12. April 2018; AZ: 11 Sa 319/17).
In Zeiten des technologischen Fortschritts geraten die sogenannten unbemannten Fluggeräte, gemeinhin bekannt als Drohnen, immer weiter in den Fokus von Wissenschaft und Wirtschaft. Aber auch für privat Interessierte im Bereich der Flugmodelle werden Drohnen immer attraktiver, da diese mittlerweile für erschwingliche Preise auf dem Markt zu erhalten sind.
Am 18.4.2018 informierte Dr. Buermeyer 23 Teilnehmer(innen) über die Arbeit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und insbesondere darüber, wie Verteidiger(innen)/Rechtsanwält(innen) mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zusammenarbeiten und sich wechselseitig helfen können. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist Ende 2015 als eingetragener Verein gegründet worden.
Der CCBE unterstützt die laufenden Arbeiten an dem Übereinkommen zur weltweiten Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen (s. hierzu auch CCBE-Positionspapier unter https://assets.hcch.net/docs/2b68b51c-5166-4132-9686- 692bc6d6d4dd.pdf). Dies machte die Europabeauftragte des DAV-Ausschusses Zivilverfahrensrecht Béatrice Deshayes für den CCBE im Rahmen einer Anhörung im Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments am 24. April 2018 deutlich.
Die EU-Kommission hat am 26. April 2018 einen Verordnungsvorschlag COM(2018) 238 zur Gewährleistung von Transparenz und Fairness für gewerbliche Nutzer beim Umgang mit Plattformen vorgelegt. Damit soll für kleinere Unternehmen und Händler, die für den Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit Online-Plattformen nutzen und auf diese angewiesen sind, ein entsprechend faires, transparentes und vorhersehbares Geschäftsumfeld geschaffen werden.
Wie ich schon in meiner Einladung geschrieben habe, haben wir unseren heutigen Gast nicht als weithin bekanntes „politisches Urgestein“ eingeladen (bei drei Bundestagswahlen jeweils einziger Abgeordneter mit Direktmandat für die Partei Bündnis 90/Die Grünen und in dieser Eigenschaft auch langjähriges und immer besonders neugieriges Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages zur Kontrolle der Geheimdienste), sondern als quasi „sachverständigen Zeugen“; als solcher soll er im Abstand von rund 40 Jahren von jener Zeit berichten, die man als „deutschen Herbst“ zu bezeichnen pflegt.
Dass Herr RA Hans-Christian Ströbele für seine Ansichten einsteht, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes, das kann nach seinem Vortrag im Kammergericht am 18. April 2018 auf Einladung der Juristischen Gesellschaft zu Berlin e. V. hin nur unterstrichen werden. Von August 1944 bis Januar 1945 tagte im Veranstaltungsort, dem Plenarsaal des Kammergerichts, der Volksgerichtshof des NS-Regimes, später wurde der dortige Richter Hans- Joachim Rehse von einem Berliner LG unter der Leitung des damaligen Kammergerichtsrats und AG-Leiters von Ströbele, Dr. Oske, freigesprochen.
Am 15. März 2018, zum 13. Deutschen Erbrechtstag in Berlin, lud die AG Erbrecht im DAV zum Gespräch über Legal Tech im Erbrecht ein. Als Experten teilten die Rechtsanwälte Dr. Wolfram Theiss und Dr. Daniel Biene ihre Einschätzungen zu Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Software und Online-Diensten zur Unterstützung juristischer Arbeitsprozesse im Erbrecht mit.
Egal ob berufserfahrener Anwalt, Berufseinsteiger, Bürogemeinschaft oder Nachwuchs – im Anwaltsblatt-Stellenmarkt finden Sie mit attraktiven Online-Print-Kombinationsangeboten oder schnellen Online-do-ityourself-Anzeigen Ihre Verstärkung.
Im Schuljahr 2017/2018 wurde die erste EUROPA-Klasse für Rechtsanwaltsfachangestellte an der Hans-Litten-Schule, die seit dem Schuljahr 2016/2017 auch zur Staatlichen Europa-Schule in Berlin (SESB) wurde, eröffnet. Da das Konzept der EUROPA-Klasse sich in der Praxis bewährt hat und auch gut von den Schüler*innen angenommen worden ist, soll das in der Bundesrepublik Deutschland einmalige Projekt auch im Schuljahr 2018/2019 fortgesetzt werden.
Nun ist es endlich soweit: Der 25. Mai 2018 ist vorbei und die Erde dreht sich immer noch! Aber vielleicht etwas anders? Ist da etwa eine kleine Unwucht oder läuft es jetzt runder? Zumindest die Rolle des Datenschutzbeauftragten hat sich durch die Geltung der DSGVO geändert, wie folgende Schlagwörter deutlich machen: „Arm der Aufsichtsbehörden“, „Compliance Manager im Unternehmen“ oder „Anwalt der Betroffenen“.
Frau Dr. Andrea Baer wurde zur neuen Vorsitzenden des Freundes- und Förderkreises Arbeitsrecht Gestern – Heute – Morgen e. V. gewählt. Frau Dr. Baer ist nach juristischem Studium in Tübingen und Berlin und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin seit 1997 in der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig, zunächst am Arbeitsgericht Berlin, seit April 2015 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sowie als Pressesprecherin des Hauses.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: