DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-26 |
Unter dem Dach der ZEIT-Stiftung ist kürzlich eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ veröffentlicht worden. Sie enthält in einem gesetzesähnlichen Textvorschlag Gewichtiges und auch Neues, um den mannigfachen – und neuartigen – Bedrohungen der Grundrechte durch die Digitalisierung entgegenzuwirken. Doch es sind nicht wenige, die meinen, dazu bestehe gar kein wirklicher Bedarf. Viele sind im Gegenteil fest davon überzeugt: Die Bestimmungen der neuen DS-GVO reichen aus, den erforderlichen Schutz der Grundrechte des Bürgers im Blick auf seine personenbezogenen Daten abzusichern.
Am 19. September um 8 Uhr morgens hat der DAV zu einem hochkarätig besetzten Expertenfrühstück eingeladen. Bei seiner Begrüßung betonte der Präsident des DAV, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, die Notwendigkeit, dass Anwälte auf die Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien hinweisen.
In komplexen Zivilrechtsstreitigkeiten ist oftmals die Rede von Überblick behalten, die Perspektive wechseln und Ansichten vertreten. Gleichwohl spielt das Sehen oder der Augenschein in der mündlichen Verhandlung neben den Aktenbergen und dem gesprochenem Wort kaum eine Rolle. An dieser Stelle bietet die digitale Transformation, die sowohl Anwaltskanzleien als auch Gerichte derzeit vorantreiben, neue Möglichkeiten, um das Sehen stärker zu gewichten und die Schwerpunkte des Streits zu visualisieren. Das Landgericht Berlin hat zu diesem Zweck in Kooperation mit dem Kammergericht nun auch im Zivilbereich zwei IT-Mustersäle eingerichtet, die es Gericht und Parteien ermöglichen, komplexe Sachverhalte allen im Saal klar zu veranschaulichen.
Der Ausschuss Zivilrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat die Stellungnahme Nr. 45/2018 zur Änderung des AGB-Rechts im unternehmerischen Rechtsverkehr verfasst. Anlass der Stellungnahme ist die Aussage im Koalitionsvertrag, das AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen auf den Prüfstand zu stellen mit dem Ziel, die Rechtssicherheit für innovative Geschäftsmodelle zu verbessern.
Der DAV-Ausschuss Miet- und Wohnrecht hat unter Mitwirkung des DAV-Ausschusses Anwaltsnotariat die Stellungnahme Nr. 44/2018 verfasst zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes.
Im Land Berlin sind 93 Notarstellen zu besetzen, davon 91 Stellen für Bewerberinnen und Bewerber mit zweiter juristischer Staatsprüfung nach dem Deutschen Richtergesetz und zwei Stellen für Bewerberinnen und Bewerber mit juristischem Diplomabschluss nach der Prüfungsordnung der DDR. Die Bewerbung von Frauen ist erwünscht.
Beflügelt durch gute Wetterbedingungen wurden beim diesjährigen Berlin-Marathon, neben dem sensationellen Weltrekord, auch bei der Sonderwertung der Anwaltschaft wieder Bestzeiten gelaufen.
Juristische Gesellschaft zu Berlin e. V.
Vortrag von Prof. Dr. Hermann-Josef Blanke, Universität Erfurt
Mittwoch, 21. November 2018, 18 Uhr
Kammergericht (Plenarsaal)
Elßholzstraße 30–33, 1781 Berlin
Eine Tradition des Berliner Anwaltsblatts: das Autorentreffen! Einmal im Jahr sind alle Autorinnen und Autoren des vergangenen Jahres zum Austausch und zur Selbstverpflichtung zu neuen Beiträgen eingeladen. Diesmal führte die Einladung auf die Dachterrasse der neu gebauten ESV-Akademie des Erich Schmidt Verlags, wo Dr. Astrid Auer-Reinsdorff – die Redaktionsleiterin – und Dr. Joachim Schmidt – als Verlagsleiter – die Autorinnen und Autoren am spätsommerlichen 3. September begrüßten.
… So lautete das Motto, unter dem die Güterichter*innen der Berliner Zivil- und Fachgerichte und der AK Mediation des Berliner Anwaltsvereins am 12.9.2018 zu einem Austausch in das Landgericht Berlin eingeladen hatten. Nach der Begrüßung durch die Vizepräsidentin am Landgericht, Frau Dr. Anja Teschner, startete der Abend mit einem Impulsreferat des Kollegen Christoph Weber, Rechtsanwalt und zertifizierter Mediator, zum Thema „Mediation aus Sicht eines Anwalts“.
Arbeitskreis Strafrecht im BAV
21. November 2018, 18:30–20:30 Uhr
DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Dozenten: Anja Sturm und Wolfgang Heer, Fachanwälte für Strafrecht
Berliner Anwaltsverein
Mittwoch, 28. November 2018, 14–18.15 Uhr
(4 Stunden Fortbildung)
bbw-Akademie, Am Schillertheater 2, 19625 Berlin
Moderne Überwachungstechniken ermöglichen dem Arbeitgeber nicht nur eine Kontrolle der Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände, beispielsweise durch Videoüberwachung, sondern auch außerhalb. Hier kommt die Nutzung von GPS (Global Positioning System-GPS-Track) in Frage, ebenso aber auch RFID (Radio Frequency Identification). Durch GPS können Bewegungsprofile erstellt und Standortbestimmungen mit einer Genauigkeit von unter 10 m erfolgen. Auch können Fahrgeschwindigkeit, die Stand- und Fahrzeiten sowie die zurückgelegten Kilometer ermittelt werden.
Wir begrüßen die vom 1. bis zum 31. Juli 2018 neu eingetretenen Kolleginnen und Kollegen.
Rechtsanwalt Dr. Eckart Yersin formulierte am 29.8.2018 folgendes Schreiben (E-Mail) an die BRAK bzgl. der Wiederinbetriebnahme des beA – lesen Sie weiter unten die Antwort der BRAK vom 4.9.2018.
Berliner Anwaltsverein
Dienstag, 20. November 2018, 14–18.15 Uhr
DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Dr. Gunther Mävers, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kammergericht, Beschluss vom 9. Juli 2018 – Az.: 3 Ws (B) 154/18
Kammergericht, Beschluss vom 23. Juli 2018 – Az.: 3 Ws (B) 157/18
Kammergericht, Beschluss vom 7. Juni 2018 – Az.: 3 Ws (B) 163/18
Kammergericht, Beschluss vom 6. August 2018 – Az.: 3 Ws (B) 168/18
Kammergericht, Beschluss vom 17. Juli 2018 – Az.: 3 Ws (B) 169/18
Kammergericht, Beschluss vom 21. Juni 2018 – Az.: 3 Ws (B) 170/18
Kammergericht, Beschluss vom 20. Juli 2018 – Az.: 3 Ws (B) 179/18
Kammergericht, Beschluss vom 6. Juli 2018 – Az.: 3 Ws (B) 186/18
Kammergericht, Beschluss vom 31. Juli 2018 – Az.: 3 Ws (B) 188/18
Kammergericht, Beschluss vom 27. August 2018 – Az.: 3 Ws (B) 194/18
Kammergericht, Beschluss vom 23. August 2018 – Az.: 3 Ws (B) 217/18
Hamm/Berlin (DAV). Entscheidet sich eine Frau für eine anonyme Samenspende, kann sie später bei einer zweiten künstlichen Befruchtung denselben Samenspender vereinbaren. Ist das dann nicht der Fall, kann die Mutter Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Februar 2018 (AZ: 3 U 66/16) berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. August 2018 – Az.: III ZR 192/17/Pressemitteilung Nr. 141/2018
LG München I, Urteil vom 30. Juli 2018 – Az.: 33 O 12885/17,
Berlin (DAA). Je älter die Kinder werden, desto teurer werden sie meist auch. In Trennungsfamilien können die Kosten zu Streit führen. Aufwendungen etwa für Nachhilfe oder die Fahrt zur Schule sind im regulären Kindesunterhalt nicht berücksichtigt. Diese Ausgaben begründen einen „Mehrbedarf“. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert, welcher Elternteil wie viel zahlen muss.
Berlin (DAA). Bunt gefärbtes Laub im Herbst ist schön – solange man nicht auf nassen Blättern auf dem Gehweg ausrutscht. Oder das Laub von Nachbars Bäumen im eigenen Garten landet. Das Rechtsportal anwaltauskunft. de informiert, wer wann die bunte Farbenpracht räumen muss.
Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018 obliegt vielen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern – also zumeist wirtschaftlichen Unternehmen – die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, welcher für die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen innerhalb des Unternehmens zuständig ist.
Ein kluger Mann hat einmal gesagt: Ob ein Mensch ein Buch kauft und liest, hängt im Wesentlichen von den ersten fünf Zeilen ab. Mit dieser Überschrift hoffe ich, auch Leser anzusprechen, die sich normalerweise für Arbeitsrecht nicht interessieren. Das Arkadien, von dem ich schreibe, liegt am Comer See. Die Villa Vigoni ist ein deutsch-italienisches Zentrum für europäische Exzellenz. Alle zwei Jahre lädt der Berliner Freundes- und Förderkreis „Arbeitsrecht Gestern – Heute – Morgen“, seit diesem Jahr unter dem Vorsitz von Frau Dr. Andrea Baer, Richterin am LAG Berlin Brandenburg, mit Unterstützung von Dr. Pahlen und Dr. Binkert, Vors. Richter am LAG a. D., zu einer Tagung zum Europäischen Arbeitsrecht an diesen Ort ein. Zwei Tage lang im September wurden Aspekte des europäischen Arbeitsrechts referiert und diskutiert.
Das Thema Legal Tech wird derzeit in der Anwaltschaft intensiv diskutiert. Es vergeht kaum ein Monat, in dem nicht auf irgendeiner Tagung bzw. Veranstaltung darüber gesprochen wird. Kürzlich wurde nun der Preis „Women of Legal Tech“ verliehen. Das Berliner Anwaltsblatt hat mit Nico Kuhlmann, dem Initiator des Preises, gesprochen.
Am 10. September 2018, 19.00 Uhr, fand im Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums in Berlin ein Podiumsgespräch mit Hans-Christian Ströbele und Klaus Pflieger statt unter dem Titel Der Ankläger und der Anwalt – RAF-Rechtsgeschichte im Dialog. Der Deutschlandfunk übertrug an diesem Abend live.
Durch die Freischaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) zum 3.9.2018 wurde die Frage wieder aktuell, welche beA-Karten in der Kanzlei überhaupt benötigt werden.
Bereits zum 27. Mal trafen sich in Saarbrücken Ende September 2018 rund 900 Teilnehmer aus Justiz und Anwaltschaft zum EDV-Gerichtstag (EDVGT), um sich über Legal Tech und künstliche Intelligenz (KI) auszutauschen. Über die technische Machbarkeit hinaus soll der Rechtsrahmen entwickelt werden. Als Kernstück des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) war auch das Anwaltspostfach (beA) in der Diskussion.
Am 14.9.2018 trat Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels das Amt als Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer an.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat Ramona Pisal, Past Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Übergeben wurde der Orden am 28.9.2018 von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey.
Die Herausgeber und der Verlag hatten vor über 10 Jahren das Vertragsformularbuch neben der bewährten FormularBibliothek/Zivilprozeß erstmals aufgelegt. Mit der 3. Auflage erscheint die FormularBibliothek mit der Zusammenführung der früheren Einzelbände in ein Gesamtwerk und mit dem Internetzugriff auf eine elektronische Version des Werks. Der Volltext enthält eine Verlinkung aller zitierten Gesetze und der Rechtsprechung.
Was steckt hinter dem Legal-Tech-Hype und wie lässt er sich für die eigene Kanzlei nutzen? Die Fachinfo- Broschüre von Ilona Cosack und Tobias Reinhardt bietet Rechtsanwälten einen übersichtlichen Einstieg in das Thema Legal Tech und Digitalisierung.
Das Werk umfaßt neben dem Urhebergesetz (UrhG) auch das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) und das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG). Die Neuauflage wurde aufgrund einer vielfältigen Anzahl von gesetzlichen Änderungen erforderlich und ist auf dem neuesten Stand. Die Rechtsprechung ist bis März 2018 eingearbeitet (u. a. Tauschbörse I–III, Tannöd, Vorschaubilder III).
Das Handbuch Urheberrecht aus der Reihe „Berliner Handbücher“ haben die Autoren als Praxishandbuch konzipiert. Die insgesamt 13 Bearbeiter aus Praxis, Forschung und Lehre haben damit eine umfassende Darstellung des Urheberrechts vorgelegt. Besondere Berücksichtigung fanden viele Grundlagen-Themen, beispielsweise das gemeinsame Schaffen im Team oder die Möglichkeiten zum Beweis der eigenen Urheberschaft.
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