DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-15 |
Die Eingabe in ChatGPT dauert nur wenige Sekunden: „Bitte schreib ein Liebesgedicht, in dem rote Rosen und eine Verlobung vorkommen!“ Die Antwort von ChatGPT dauert ebenfalls nur wenige Sekunden: Heraus kommt ein mehrzeiliges Liebesgedicht – in Reimform und durchaus kreativ. Verantwortlich hierfür ist künstliche Intelligenz.
Abiturprüfungen beantwortet der Computer, Papst Franziskus trägt modische Daunenjacken und Dr. Angela Merkel und Barack Obama essen Eis am Strand: Das Thema künstliche Intelligenz („KI“) steht spätestens seit der Veröffentlichung von ChatGPT des US-amerikanischen Unternehmens OpenAI im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Jeder kann sich nun von der Leistungsfähigkeit dieser generativen KI-Systeme, technisch auch Large Language Models genannt, überzeugen.
12.10.2023, 16.00–18.00 Uhr
Ort: StBV, Littenstr. 10, 10179 Berlin
2 Stunden Fortbildung
Fazit vorweg: Drei KI_en, drei Antworten. Also alles „wie gehabt“, drei JuristInnen, drei Antworten? Ja. Bis auf Weiteres wird sich gar nix ändern. Aber zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft wird sich alles ändern. Warum ich das meine, erkläre ich später.
Inmitten einer Welt, in der gefälschte Nachrichten einen besorgniserregenden Schatten auf unsere Gesellschaft werfen, zeichnet sich eine beunruhigende Entwicklung ab: Deepfakes. Die Technologie „Deepfake“ ist ein Kind der künstlichen Intelligenz und der Schnittpunkt der Begriffe „Deep Learning“ und „Fake“. In den Tiefen dieser technologischen Anomalie begegnen wir neuronalen Netzen. Sie lernen – wie das menschliche Gehirn – aus einer Fülle von Bildern, um die Darstellung einer Person unter variierenden Perspektiven und Emotionen vorherzusagen und zu erzeugen.
Seit Anwendbarkeit der europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sind insbesondere die Schmerzensgelder aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO ein großes Thema bei Unternehmen, Anwälten und Gerichten. Die Bedeutung des Themas DSGVO-Schmerzensgelder kann kaum überschätzt werden, denn schließlich ist das Ziel der DSGVO, die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen. Das Schmerzensgeld ist ein wirksames Werkzeug, um rechtswidrige Datenverarbeitung auszugleichen und zu sanktionieren.
Die Digitalisierung juristischer Arbeitsprozesse schreitet unaufhaltsam voran. Unter dem Stichwort „Legal Tech“ entwickeln Anwaltschaft, Unternehmen, zunehmend auch Justiz und Verwaltung Softwareanwendungen, die juristische Arbeitsprozesse effizienter und besser machen sollen.
Das Rechtssystem in Deutschland ist mit seiner Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen komplex. Es gibt zahlreiche Baustellen: So dokumentieren beispielsweise Länder und Bund Urteile nicht einheitlich. Selbst Jurist:innen wenden einen signifikanten Teil ihrer wertvollen und knapp bemessenen Zeit auf, um die diversen Quellen – beispielsweise die drei bekannten Bundesportale – zu durchforsten.
Durch die neuen Rechtstexte im Datenschutzrecht, wie der DSA, DMA, DGA und der Data Act, möchte die Europäische Union den rechtlichen Rahmen zum Umgang mit Daten modernisieren. Inmitten all dieser alliterativen Abkürzungen entsteht nahezu ein „Normendschungel“, bei dem es schwer sein kann, den Durchblick zu behalten. Hier Licht ins Dunkel zu bringen, haben sich die Stiftung Datenschutz und der Verein Privacy Ring zum Auftrag gemacht. Die Datenschutzinitiative ist 2017 entstanden, gegründet durch Iris Phan von der Leibniz Universität Hannover und Judith Leschanz von Secur Data aus Österreich.
Am 25. Mai 2023 wurde der Dialog zwischen Richtern und Anwaltschaft fortgesetzt. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen fanden in der Littenstraße zusammen. Der 19. Senat des Kammergerichts wurde durch RiKG Dr. Ezra Zivier repräsentiert. Der Anwaltsverein hat keine sachlichen Ressourcen gescheut und ein 74-seitiges Skript – die Folien des Vortrags – in Papierform und an jeden Teilnehmer ausgehändigt. Es wäre zu überlegen, ob nicht eine Versendung per E-Mail ressourcenfreundlicher wäre. Glücklicherweise hat sich niemand an den Kartons festgeklebt.
Vom 15.6.–16.6.23 fand in Warschau eine von der Rechtsanwaltskammer Warschau ausgerichtete internationale Konferenz über Legal Tech und künstliche Intelligenz (KI) statt. Zwischen der Warschauer Rechtsanwaltskammer und dem Berliner Anwaltsverein besteht eine lebendige Kooperationsvereinbarung, so dass dieses Mal ich an der Konferenz teilnehmen durfte. Eröffnet wurde die spannende Konferenz mit einem Grußwort der Präsidentin der Warschauer Rechtsanwaltskammer, Frau Prof. Monika Calkiewicz.
Am 9. Mai 2023 trafen wir (Frau Referendarin Korkmaz und RA Röth) Herrn Dr. Alexander Oerke, den Bürger- und Polizeibeauftragten des Landes Berlin, für ein Gespräch in seinen Büroräumen in Alt-Moabit. Er gewährte uns einen Einblick in den Ablauf eines Verfahrens bei Konsultierung der Ombudsstelle sowie in seine Aufgaben und Ziele als Beauftragter und schilderte uns einige der Herausforderungen, die er seit Dienstantritt am 1. August 2022 zu bewältigen hatte.
Ed Sheeran live in der ersten Reihe erleben oder in die Kunstausstellung gehen – aber virtuell über den Computer mit einer Datenbrille. Das ist Metaverse. Auch Anwälte werden im Metaverse virtuell Beratungsgespräche führen – und dabei dem echten persönlichen Beratungsgespräch viel näherkommen als in einem Zoom- oder Teams-Meeting. Im Metaverse als einer „über das Internet zugängliche virtuelle dreidimensionale Umgebung“ können Personen weltweit mittels Avataren (Digital Identities) miteinander kommunizieren, arbeiten, forschen und lernen, aber auch vielfältige Unterhaltungsangebote wie virtuelle Konzerte oder Comedy Shows wahrnehmen.
Der strafrechtliche Gesetzgeber scheint mit Blick auf sogenanntes „Vermögen unklarer Herkunft“ ein klares und eindeutiges Programm zu haben: Beseitigung der „rechtswidrigen Vermögenslage“ und Einziehung der Vermögenswerte. Plakativ wird dies an einigen wenigen herausragenden Fallgestaltungen diskutiert, praktisch insbesondere im Rahmen der Beschlagnahme hoher (Bar-) Geldbeträge. Immer schwang auch (mehr oder weniger deutlich) das weitere kriminalpolitische Schlagwort von der „Bekämpfung des organisierten Verbrechens“ mit. Wie weitreichend die diesbezüglichen Regeln inzwischen sind, soll im Folgenden näher dargestellt werden.
Dass die Bezirke keine Gemeinden, sondern ein Teil der Verwaltung der Einheitsgemeinde Berlin sind, liegt auch der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin zugrunde. Im grundlegenden Urteil vom 19. Oktober 1992 zur damaligen Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 hat er ausgeführt: „Nach Art. 1 Abs. 1 VvB ist Berlin ein Land und zugleich eine Stadt. Der Grundsatz der Einheitsgemeinde ist damit verfassungsrechtlich verankert. Die Bezirke sind nach der Verfassung von Berlin keine selbständigen Gemeinden.
Wenn man über „die Karikatur“ sprechen soll, wird es meistens ernst, denn Karikaturisten müssen mit ihrer Zeichnung anecken, provozieren, übertreiben, müssen Lichter anzünden und riskieren, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Mit der Zunahme der Vernetzung, Anforderungen wie „Privacy by Design“, „Privacy by Default“ und „Security by Design“ und der technischen Möglichkeit, Verschlüsselungstechnik im Alltag zum Beispiel bei Messengerdiensten ohne technische Vorkenntnisse einsetzen zu können, haben sich die Möglichkeiten zum Zugriff auf die Inhalte privater Kommunikation von Nutzenden elektronischer Kommunikationsdienste deutlich reduziert. Damit wird gleichsam dem IT-Schutzziel der „Vertraulichkeit“ von Daten Rechnung getragen.
Eine Erwiderung auf den Beitrag im BAB 3/2023 / Seite 68. Ein häufiger Fehler ist es, die Versorgungswerke der Rechtsanwaltschaft als solche für Juristen zu bezeichnen. Doch das sind sie nicht. Abgehoben wird ausschließlich auf zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Beitragspflichtig sind auch nur Einkünfte aus anwaltlicher Tätigkeit, dann aber aus jedweder. Daraus folgt, dass bei der Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit (BU) nur auf den Anwaltsberuf und keinen anderen abgestellt wird – dann aber nicht auf einzelne Aspekte wie etwa die Strafverteidigung im zitierten Beispiel. Versorgungswerke wie das der Rechtsanwälte in Berlin (BRAV) versichern das BU-Risiko ohne Gesundheitsprüfung wie die Privatversicherung (worauf die Autoren mit Recht hinweisen), ohne nennenswerte Wartezeit (im Berliner Werk drei Monate im Vergleich zu 60 Monaten der gesetzlichen Rentenversicherung) und ohne Aufschlag auf den Mitgliedsbeitrag.
Sie haben eine Frage im Berufsrecht? Benötigen einen Rat zum RVG? Der DAV hilft. Für Mitglieder der Anwaltvereine gibt es wöchentlich eine exklusive DAV-Telefonsprechstunde.
Die erste Mitgliederversammlung des Jahres 2023 des Deutschen Anwaltvereins hat am 14. Juni 2023 den Vorstand des Deutschen Anwaltvereins neu gewählt. 13 von 28 Vorstandspositionen waren turnusmäßig zu besetzen. Fünf Vorstandsmitglieder wurden neu, acht wiedergewählt. Der Vorstand setzt sich durch die Wahlen nun wie folgt zusammen.
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