DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-20 |
Eine gute Kanzleiorganisation ist bestimmt, neben guten juristischen Kenntnissen der Rechtsanwält*innen, ein wesentlicher Bestandteil eines wirtschaftlichen Erfolges des „Unternehmens Anwaltskanzlei“. Zusätzlich braucht es aber qualifizierte Mitarbeiter*innen und eine gelungene Mitarbeiter*innenführung. Vor einer erfolgreichen Mitarbeiter*innenführung muss geprüft werden, welche/ wie viele Mitarbeiter*innen brauche ich mit welchen Qualifikationen. Im Anschluss folgt ein „Einsatzplan“, und dann erst kann die „Rekrutierung“ erfolgen.
Der Fachkräftemangel macht auch vor den rechtsberatenden Berufen nicht halt. Bei der Suche nach geeignetem Personal ist bei vielen Kanzleien Kreativität gefordert, um die richtigen Mitarbeiter zu finden und zu binden. Trotz aller Betonung der „weichen Faktoren“ im Betrieb sind klassische monetäre Kriterien wie das gebotene Gehaltspaket natürlich weiterhin von großer Bedeutung. Zur Optimierung können neben dem normalen Bruttoeinkommen auch steuerlich begünstigte Gehaltsbestandteile eine wichtige Rolle spielen.
„Den Anwälten gehen die Renos aus“, titelte die LTO am 8. August 2018. Im Rahmen eines Forschungsberichts hat das Soldan Institut die Ursachen für den starken Rückgang juristischer Fachangestellter untersucht. Fehlendes Fachpersonal und sich verändernde Rahmenbedingungen sind Hürden, die jede Anwaltskanzlei heute und in Zukunft überwinden muss. Es hilft, den eigenen und den Arbeitsablauf der Mitarbeiter unter die Lupe zu nehmen. Gibt es Standards, die von allen Personen eingehalten werden? Nur 6 % aller Kanzleien haben ein Qualitätsmanagement (QM) nach ISO-Standard aufzuweisen.
Als Arbeitgeber ist der Inhaber der Anwaltskanzlei verpflichtet, die Anforderungen des Mitarbeiterdatenschutzes umzusetzen. Im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Kanzleimitarbeiter eine betroffene Person, sodass die üblichen datenschutzrechtlichen Regelegungen Anwendung finden. Zudem gibt es in § 26 BDSG speziell auf das Beschäftigtenverhältnis ausgerichtete Bestimmungen. Der Mitarbeiter hat bei Verstößen gegen die DSGVO Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber, Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Der Schadensersatzanspruch umfasst auch immaterielle Schäden. Daneben können Bußgelder anfallen.
Für das Jahr 2016 hat die Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen die pauschalen Gesundheitsquoten der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin veröffentlicht (https://www.berlin.de/sen/finanzen/personal/personalstatistik/170811_pgq_2016.pdf).
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat die Stellungnahme Nr. 42/2018 durch seinen Ausschuss Strafrecht zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen und zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren übermittelt.
Berlin (DAA). Phishing richtet regelmäßig großen Schaden an. Wer auf eine Phishing-Mail reagiert und seine Zugangsdaten herausgegeben hat, sollte schnellmöglich sein Passwort ändern. Ist ein Login nicht mehr möglich oder hat man sogar eine TAN offengelegt, gilt, schnellstmöglich das Konto sperren zu lassen. Fehlt Geld auf dem Konto, ist es Zeit, einen Anwalt einzuschalten. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Juristische Gesellschaft zu Berlin e. V.
Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Jan Sorge
Mittwoch, 17. Oktober 2018, 18 Uhr
Kammergericht (Plenarsaal)
Elßholzstraße 30–33, 1781 Berlin
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich mit seiner Ini tiativstellungnahme 39/2018, die der Ausschuss Migrationsrecht verfasst hat, in die aktuelle Diskussion über die Rechtsmittel im Asylverfahren eingeschaltet.
Was in der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift nur angekündigt werden konnte – die erste Phase der Wiederinbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) war damals gerade gestartet –, ist nun vollzogen: Seit dem 3.9.2018 können Anwältinnen und Anwälte wieder über das beA am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mit der Justiz teilnehmen, aber auch untereinander kommunizieren.
Der E-Mail des Kammerpräsidenten Berlin Dr. Mollnau vom 28.6.2018 war hierzu folgendes unter Ziff. 11 zu entnehmen: In den letzten Tagen ist sicherlich auch Ihnen die Jahresrechnung der Bundesnotarkammer für die beA-Karte zugegangen. Die Abrechnung betrifft auch Zeiträume, in denen das beA abgeschaltet und deshalb nicht nutzbar war. Bezüglich der damit im Zusammenhang stehenden Fragen verweise ich an dieser Stelle noch einmal auf die Ausführungen auf unserer Kammerversammlung im März 2018: Eine direkte vertragliche Beziehung besteht zwischen dem/ der jeweiligen Berufsträger/Berufsträgerin und der Bundesnotarkammer.
Beide Arbeitskreise zusammen hatten interessierte Anwältinnen und Anwälte am 4. Juli 2018 ins DAV-Haus in der Littenstraße geladen, um im ersten Teil der Veranstaltung der Frage auf den Grund zu gehen, was sich durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beim Beschäftigtendatenschutz wirklich geändert hat. Als eine der Sprecherinnen des Arbeitskreises IT-Recht hat es mich ganz besonders gefreut, zu diesem Thema vorzutragen.
Das Thema, das am 3. Juli 2018 Gegenstand einer gemeinsamen Veranstaltung des AK Mietrecht und WEG und des AK IT-Recht war, traf auf großes Interesse in der anwaltlichen Zuhörerschaft: Es ging um die ersten Erfahrungen mit der DSGVO in der eigenen Kanzlei sowie bei Hausverwaltungen. Zunächst konnte festgestellt werden: Der erwartete Weltuntergang war ausgeblieben und keinen der Kolleginnen bzw. Kollegen hatte (bisher) eine Abmahnung erreicht, obwohl die meisten der Zuhöre aus datenschutzrechtlicher Sicht noch Verbesserungspotenzial in der eigenen Kanzlei sahen.
Donnerstag, 18. Oktober 2018, 18–20 Uhr
DAV-Haus, Littenstr. 11, 10179 Berlin
Urban Sandherr, Richter am Kammergericht
Die unabhängige, gemeinnützige Organisation „European Lawyers in Lesvos“ (ELIL), die zum Ziel hat, in Lesvos ankommenden Asylsuchenden eine kostenlose Rechtsberatung zu ermöglichen, benötigt dringend finanzielle Unterstützung. Im Rahmen des Projekts bieten ehrenamtlich tätige Anwältinnen und Anwälte Asylsuchenden unabhängige kostenlose Rechtsberatung an.
Dienstag, 23. Oktober 2018, 18–20 Uhr
DAV-Haus, Littenstr. 11, 10179 Berlin
Gregor Samimi, Fachanwalt für Strafrecht
Kammergericht, Beschluss vom 23. Februar 2018 – Az.: 3 Ws (B) 35/18
Kammergericht, Beschluss vom 28. Februar 2018 – Az.: 3 Ws (B) 48/18
Kammergericht, Beschluss vom 15. Februar 2018 – Az.: 3 Ws (B) 55/18
Kammergericht, Beschluss vom 22. Februar 2018 – Az.: 3 Ws (B) 61/18
Kammergericht, Beschluss vom 6. März 2018 – Az.: 3 Ws (B) 73/18
Kammergericht, Beschluss vom 6. April 2018 – Az.: 3 Ws (B) 82/18
Kammergericht, Beschluss vom 20. März 2018 – Az.: 3 Ws (B) 86/18
Kammergericht, Urteil vom 15. August 2018 – Az.: (3) 121 Ss 123/18 (18/18)
BGH, Urteil vom 3. Juli 2017 – AnwZ (Brfg) 42/16 – AGH Brandenburg, wegen eines belehrenden Hinweises
AnwG Berlin, Beschluss vom 5.3.2018 – Az.:1 AnwG 34/16 BRAK Mitteilungen 04/2018, S. 208, https://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/brak_2018_04-1.pdf
Anwaltsgericht Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2018 – Az.: 4 AnwG 12/17
Anwaltsgericht Berlin, Urteil vom 30. Januar 2018 – Az.: 2 AnwG 6/17. Das Urteil ist rechtskräftig.
AnwG Köln, Beschluss vom 19. Februar 2018 –
Az.: 2 AnwG 2/15 R –
Volltext https://www.rak-berlin.de/das-recht/rechtsprechung/rechtsprechung_AnwG_AGH.php
BGH Senat für Anwaltssachen, Entscheidung vom 25. Juni 2018 – Az.: AnwZ (Brfg) 23/18, das Urteil ist rechtskräftig, vorgehend Anwaltsgerichtshof Hamm, 8. Dezember 2017 – Az.: 1 AGH 34/17 Quelle: www.juris.de
Kammergericht, Beschluss vom 21. August 2018 – Az.: (3) 121 Ss 135/18 (19/18)
Landgericht Düsseldorf, Urteilsbesprechung v. 11.4.2018,
Az.: 12 O 79/17.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M.,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Kanzlei Ciper ≈ Coll., www.ciper.de
Am 18. Juli 1958 wurde mit dem „Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts“ das sogenannte Ehegattensplitting eingeführt.
Der 1. November 2018 kann ein wichtiger Tag für Verbraucher werden. Ab diesem Tag tritt das „Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (MFK)“ in Kraft, nachdem es am 6. Juli 2018 auch den Bundesrat passiert hat (BR-Drs. 268/18).
Statement des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg: „Bei der Nachbesserung zur Mietpreisbremse, die im Referentenentwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz vorgesehen ist, hakt es vor allem an einer Stelle: Um die Mietpreisbremse überhaupt sinnvoll einsetzen zu können, braucht es endlich bundesweit einheitliche Regelungen zur Erstellung von Mietspiegeln – anderenfalls ist dieses Konzept nur gut gemeint statt gut gemacht.
Am 3. Mai 2018 lud der Berliner Anwaltsverein im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Richter und Anwaltschaft im Dialog“ wieder zur Fortbildung ein und durfte etwa 45 Teilnehmer begrüßen. Als Referent konnte der VorsRiKG Dr. Peter-Hendrik Müther, vorsitzender Richter des 22. Senats des Kammergerichts, gewonnen werden.
§ 123 GVG erscheint – zumindest auf den ersten Blick – eindeutig und klar formuliert: „Sitz des Bundesgerichtshofes ist Karlsruhe.“ Entsprechend kurz fallen die Kommentierungen zu § 123 GVG aus. Doch ganz so einfach ist es nicht, wenn man bedenkt, dass der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes tatsächlich gar nicht in Karlsruhe „sitzt“, sondern in Leipzig. Hat der 5. Strafsenat nun auch rechtlich seinen „Sitz“ in Leipzig – mit allen Konsequenzen, die daraus folgen? Oder sitzt der 5. Strafsenat – zumindest im rechtlichen Sinne – weiterhin in Karlsruhe, so dass es etwa hinsichtlich der Fristenberechnung (§ 43 Abs. 2 StPO) auf die Feiertagsregelungen in Baden-Württemberg ankommt?
Das Forschungsinstitut für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität lädt am Freitag, den 26. Oktober 2018, von 14 bis 18 Uhr, mit anschließendem Stehempfang, zur Herbsttagung „Der Beruf des Rechtsanwalts im 21. Jahrhundert – Technische Entwicklungen bei Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung“ in die Kanzleiräume von CMS Hasche Sigle in der Lennéstraße 7, 10785 Berlin, ein.
Wenn große Vermögenswerte vorhanden sind, gilt es, rechtzeitig über die Erbschaftsteuerbelastung im Todesfall nachzudenken. Die mehrfache Ausnutzung der im internationalen Vergleich recht hohen persönlichen Freibeträge hierzulade ist dabei ein erprobtes Mittel: Sind zehn Jahre seit einer Schenkung von derselben an dieselbe Person vergangen, entstehen die Freibeträge neu. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass neben dem Freibetrag für Kinder in Höhe von 400.000 € auch noch Freibeträge für Enkelkinder in Höhe 200.000 € von jedem Großelternteil möglich sind.
Das Menschenrechte Luncheon der DAV Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht hat sich seit vielen Jahren als feste Größe im Programm des Deutschen Anwaltstags etabliert. In den vergangenen Jahren waren unter anderem der türkische Rechtsanwalt Dr. Ümit Kocasakal, Präsident der Rechtsanwaltskammer Istanbul, Rechtsanwältin Nizaqete Bislimi, Vorsitzende des Bundes Roma Verband e. V. und der chinesische Dissident und Menschenrechtsaktivist Chen Guangcheng (via Skype) zu Gast.
Frauen schneiden im Schnitt in der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung schlechter ab als Männer – besonders in den mündlichen Prüfungen. Glöckner, Towfigh und Traxler stellten in ihrer empirischen Untersuchung zu den Staatsprüfungen in Nordrhein-Westfalen fest, dass sich das Geschlecht sowie ein vermuteter Migrationshintergrund auf die Benotung auswirken (Glöckner/Towfigh/Traxler, Projektbericht, 2017, abrufbar unter: https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/juristenausbildung/180331-v_fin-Abschlussberichtkorr1.pdf). Hat die juristische Ausbildung ein Diskriminierungsproblem?
In Zeiten von Fachkräftemangel versuchen immer mehr Kanzleien durch sogenannte Soft Features attraktiv für Arbeitnehmer zu werden und somit neue Mitarbeiter zu gewinnen und langjährige Mitarbeiter auch weiterhin dauerhaft an die Kanzlei zu binden. Nachstehend sollen einige Möglichkeiten aufgezeigt werden, wobei die Liste beliebig und kreativ erweitert werden kann. Grundsätzlich unterscheidet man zum einem in allgemeine und zum anderen in individuelle Soft Features.
Streiten sich geschiedene Eltern um den Umgang mit ihren Kindern, zieht der BGH den Verfahrensbeistand einem Anwalt vor, um das Kindeswohl zu wahren.
Unter dem Slogan „Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.“ bietet der DAV eine Imagewerbung für die deutsche Anwaltschaft. Als Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins können Sie unmittelbar davon profitieren: Auf der Webseite des DAV finden Sie kostenlos Anzeigen zum Download (siehe https://anwaltverein.de/de/mitgliedschaft/werbung/werbemoeglichkeiten-fuer-die-kanzlei).
Sicheres Honorar bringen nur wirksame Vergütungsvereinbarungen. Doch wer will Aufsätze und Kommentare zum RVG lesen? Einfacher geht es mit dem Anwaltsblatt-Honorartool (unter: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/anwaltsblatt-honorartool/iframe-anwaltsblatt-honorartool).
Auswärtige Prozessanwälte werden nicht länger schlechter gestellt. Auch wenn ihre Hinzuziehung nicht notwendig war, geht der Mandant nicht völlig leer aus. Reisekosten kann er bis zu der Höhe erstattet verlangen, wie sie auch bei einem Rechtsanwalt mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks angefallen wären.
Rechtsanwältin Kirsten Pelke ist die neue Geschäftsführerin der DeutschenAnwaltAkademie. Sie tritt somit die Nachfolge von Rechtsanwalt Philipp Wendt an, der die Akademie ab 2007 führte.
Berlin (DAV). Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und bisheriger Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins (DAV), übernimmt ab 1. September 2018 die Leitung der neu geschaffenen Abteilung „Politische Kommunikation“ des DAV.
Die europäische Datenschutzreform hat nicht nur in der Wirtschaft für viele intensive Debatten und hohen Beratungsbedarf gesorgt. Auch für die Anwaltschaft ist die neue Gesetzgebung zum Umgang mit personenbezogen Daten ein wichtiges Thema – dies gilt erst recht für die Kolleginnen und Kollegen, die im Informationstechnologierecht beraten. Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) hat die Datenschutzreform von Anbeginn verfolgt und begleitet und sich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.
Im Erich Schmidt Verlag ist nun die Erstauflage des Berliner Kommentars zum EnWG erschienen. Insgesamt 66 Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis haben hieran mitgearbeitet. Diese große Anzahl verdeutlicht, welchen Grad an Spezialwissen das Energiewirtschaftsrecht in seiner derzeitigen Ausprägung erfordert.
1931 erschien dieser Justizroman im Malik Verlag. Die Hauptfigur des Romans ist der zunächst Jurastudent, später Strafrichter Friedrich Wilhelm Dickmann. Er war als junger Mann im Ersten Weltkrieg, danach arbeitslos und begann dann, Jura zu studieren (zunächst in Jena, dann in Berlin, Mitglied einer Burschenschaft), machte sein Referendariat in Berlin und wurde anschließend zunächst Richter in Pörgelau (soll zwei zwei Zugstunden von Berlin weg sein), bevor er nach Berlin als Richter, später Richter am Landgericht, zurückkehrte.
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