DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-16 |
Unter den zahlreichen Büchern, die sich in jüngerer Zeit mit dem Gleichheitsproblem beschäftigen (so etwa Harry G. Frankfurt: Ungleichheit. Warum wir nicht alle gleichviel haben müssen, Suhrkamp 2016), ist dieses Buch für den juristischen Leser deshalb besonders interessant, weil es sich mit der Funktion des Rechts in diesem Zusammenhang befasst. Dazu dient Katharina Pistor eine neue Verwendung des Begriffs „Code“, den wir in seiner modernen Bedeutung aus der Softwareentwicklung, der Sprachwissenschaft und der Philosophie kennen (Codierung, Decodierung).
Die größte BRAO-Reform seit 1994 tritt am 1. August 2022 in Kraft. Mit diesem Artikel soll schlagwortartig auf die Themen, die in der BRAO-Reform behandelt und geändert wurden, hingewiesen werden. Detailaufsätze hierzu werden im Berliner Anwaltsblatt im nächsten Jahres erscheinen. Der Gesetzgeber hat kurz vor Ablauf dieser Legislaturperiode in einem Großvorhaben versucht, die Bundesrechtsanwaltsordnung, das Steuerberatergesetz und die Patentanwaltsordnung zu reformieren, um ein Gesamtsystem entstehen zu lassen.
Clickbait funktioniert immer, oder doch meistens. Gemeint sind Überschriften, hinter denen sich scheinbar etwas so Interessantes verbirgt, dass sich eine Leserin (männliche Exemplare sind hier mitgemeint) nicht oder nur kaum entziehen kann. So ist das hier hoffentlich, denn was hat das „Gute-KiTa-Gesetz“, genauer das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz)“ schon mit dem Rechtsmarkt zu tun?
Am 1. Januar 2022 tritt die flächendeckende aktive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in Kraft. Auch wenn bereits seit 2018 die berufsrechtliche Verpflichtung bestand, Posteingänge im beA zur Kenntnis zu nehmen und elektronische Empfangsbekenntnisse zurückzusenden, ist damit zu rechnen, dass mit dem Inkrafttreten der sog. aktiven Nutzungspflicht des beA die elektronische Kommunikation auch im außergerichtlichen Bereich und auf dem Weg vom Gericht zur Rechtsanwältin und zum Rechtsanwalt zunehmen wird.
Die Weihnachtsferien werden langsam sichtbar. Im Zusammenhang mit der Organisation und Vorbereitung der urlaubsbedingten Abwesenheit stellt sich für viele Kolegen immer wieder die Frage: Wer übernimmt während des Urlaubes die Überwachung des elektronischen Posteingangs im beA?
Die Rechtsanwältin ist so auf dem Laufenden, dass sie fast schon rennt: Sie hat nicht nur die Handreichungen der Bundesrechtsanwaltskammer zur Gestaltung ihrer Abläufe gelesen, sondern sich auch bei der unermüdlichen Ilona Cossak informiert (bea-abc.de). Mehr kann man als gewissenhafte Anwältin nicht tun. Sie lächelt über Kollegen, die PDF-Dateien mit nicht eingebetteten Schriftarten einreichen. Niemals würde sie ihr Kanzlei-Logo als nicht im Volltext durchsuchbare Grafikdatei einbinden.
In der Mitgliederversammlung des Berliner Anwaltsvereins am 23. September 2021 kam es zu einer ebenso kontrovers wie konstruktiv geführten Strukturdebatte, über deren Anlass und Verlauf berichtet werden soll.
Wir möchten Sie hier darüber informieren, wie wir aktuell durch das Hochwasser geschädigten Kanzleien, z. B. in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz, behilflich sein können. Bis dato konnten wir insgesamt 25.000 Euro an 5 Kanzleien auszahlen. Hierbei handelt es sich lediglich um erste Abschlagszahlungen, voraussichtlich werden darüber hinausgehende Hilfen notwendig sein.
Dr. Martin Fenski, Richter am LAG und Vizepräsident des LAG, stellte dem Arbeitskreis Arbeitsrecht neue Entscheidungen der 2. Kammer des LAG unter Einbeziehung der Rechtsprechung von BAG und EuGH vor. Es wurde ein sehr spannender Vortrag, der einmal mehr gezeigt hat, wie sehr sich die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung im Fluss befindet und auch vor gesellschaftspolitischen Entwicklungen nicht Halt macht. Dr. Fenski berichtete unter anderem über die folgenden Entscheidungen.
Im Oktober 2021 tagte der Arbeitskreis Mediation des Berliner Anwaltsvereins erstmals seit einem Jahr wieder in Präsenz. Der Berliner Rechtsanwalt und Notar a. D. Christoph C. Paul stellte mit einem Impulsreferat Fragen zur Gestaltung der Abschlussvereinbarung und internationale Impulse aus der Mediationsszene zur Diskussion.
Im Arbeitskreis Mietrecht und WEG berichtete Frau Dr. Stephanie Claire Weckesser online über einen Fall aus ihrer Praxis, der mal wieder zeigt, was es so alles gibt – und warum es besser ist, wenn die Mandanten vorher zur Anwältin gehen.
Rechtsanwält*innen in finanziellen Schwierigkeiten erhalten im Berliner Anwaltsverein eine kollegiale ehrenamtliche Beratung zu den aktuellen Fragen der Krise, zu staatlichen Hilfen, steuerlichen Themen, auch zu Insolvenz und Berufsrecht.
Für den Erfolg im Anwaltsberuf ist nicht allein die juristische Expertise spielentscheidend. Bestens ausgebildete Juristen, aber keine Erfahrung bei der Kanzleigründung – das ist die Situation vieler Berufseinsteiger. Sicherlich, viele Erfahrungen muss man selbst machen und sie lassen sich nicht durch Theorie ersetzen. Dennoch lässt sich von den Erfahrungen, der Kritik, den Tipps und dem Austausch mit anderen erfahrenen und beruflich erfolgreichen Kolleginnen und Kollegen profitieren.
Gewalt in der Schule, Minderjährige und Verbraucherschutz im Internet, familiäre Probleme, Unterhalt und Auszug, Sozialleistungen und Mobbing im Internet – die Bandbreite der Probleme von Berliner Jugendlichen, die seit 2006 die Rechtsberatung für Jugendliche des Berliner Anwaltsvereins in Anspruch genommen haben, ist groß. Für bedürftige junge Menschen von 16 bis 21 Jahren bietet sie eine Anlaufstelle für eine – kostenlose – anwaltliche Beratung (auf Beratungshilfe-Basis). Zweck der Initiative ist seit ihrer Gründung, dass Minderjährige auch ohne ihre Eltern Zugang zu einem niedrigschwelligen Hilfsangebot durch ein anwaltliches Beratungsgespräch haben.
Beschluss des Kammergerichts, 16 WF 68/21 / 203 F 7616/19 Amtsgericht Pankow/Weißensee
Eingereicht von Dr. Martin Menne, Richter am Kammergericht, Berlin
KG Berlin, 4. Strafsenat, Entscheidung vom 10. September 2021, Rechtskraft: ja
BGH, Urteil vom 22. Juli 2021 – I ZR 123/20 – Kammergericht, LG Berlin
Mangelnde Betriebsamkeit im steuerlichen Sinne kann man dem Gesetzgeber zum Ende der vergangenen Legislaturperiode nicht vorwerfen: Etwa mit dem Gesetz über die Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG), den doch noch beschlossenen Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz sowie weitreichenden Änderungen im internationalen Steuerrecht und der Umsatzsteuer wird sich die Praxis noch weit über das Jahr 2021 hinaus beschäftigen. Da der Gesetzgeber und das einflüsternde Bundesministerium der Finanzen (BMF) nicht nur zuletzt kaum dem kleineren Mittelstand Beachtung geschenkt haben, welche Änderungen sollten die anwaltlichen Kollegen dennoch im Blick haben?
Zeig Dich Mörder, Ein Leben für ein Leben und Killers Choice sind die drei letzten Romane aus der Feder von Louis Begley. Ihr Held ist Captain Jack Dana, ein Ex-Marine, der nach einer schweren Verwundung mit Anfang dreißig außer Dienst gestellt und Schriftsteller wurde. Wie so viele Helden Begleys wurde er damit sofort reich und berühmt, er lebt in einem Apartment in New York und hat ein Ferienhaus auf Long Island (beide Anwesen durch geeignete Haushälterinnen verwaltet) – kurz: Er lebt so wie sein Autor, der sein Geld aber nicht als Schriftsteller, sondern als Anwalt und Seniorpartner eines New Yorker Büros verdient hat.
Druck, Einschüchterung, Berufsverbot – das ist inzwischen Alltag von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die führende Persönlichkeiten der demokratischen Bewegung in Belarus vertreten. Mehr als 870 politische Gefangene gibt es zur Zeit, täglich werden es mehr.
Am 1. Oktober trat das „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechte Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ (verkürzend „Legal-Tech-Gesetz“ genannt) in Kraft, das bis zur Verabschiedung für kontroverse Diskussionen gesorgt hat und wohl weiterhin sorgen wird. Der Grundkonflikt wurde bekanntlich ausgelöst durch die Ausweitung der Rechtsdienstleistungsangebote sog. Legal-Tech-Unternehmen, die gestützt auf eine Inkassoerlaubnis bei standardisierbaren Rechtsfragen eine effiziente, softwarebasierte Rechtsdurchsetzung ermöglichen und damit neue Geschäftsfelder erschlossen haben.
Weil Unternehmensführung mittels Bauchgefühl heutzutage nicht mehr ausreicht! Wesentlich ist, dass Sie aus der Fülle von möglichen Kennzahlen jene auswählen, die für Ihre Kanzlei relevant sind. Es sind primär jene Kennzahlen, die etwas über die Erreichung Ihrer betrieblichen Ziele aussagen sollen.
Die Kanzleiübernahme ist ein oft vernachlässigter Weg in die Selbstständigkeit – dabei bietet sie eine Vielzahl an Vorteilen: Es müssen weniger Ausgaben und Zeit bis zur Arbeitsfähigkeit investiert werden, Arbeitsplätze werden erhalten – und der bzw. die Übernehmende kann auf einen bereits vorhandenen Mandantenstamm zurückgreifen.
Die positive Entwicklung Portugals im Kampf gegen Corona geht einher mit der Rückkehr des Normalzustandes an den portugiesischen Gerichten seit dem 1. Oktober 2021. Die Prozessbevollmächtigten und Gerichte konnten allerdings auch während der Krise bedeutend unkomplizierter Verfahren abhandeln als in Deutschland. Denn in der Tat: Portugal zählt in puncto elektronischen Rechtsverkehrs zu den Vorreitern in Europa. Im Folgenden soll auf die Besonderheiten des portugiesischen Zwangsvollstreckungsverfahrens sowie auf die wichtigsten europäischen Rechtsinstrumente eingegangen werden, nach welchen sich die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Titel richtet.
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