DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-17 |
Für Mitglieder der Versorgungswerke ist die gegenwärtige Rechtslage zur Berücksichtigung ihrer Kindererziehungszeiten in ihrer späteren Alterssicherung undurchschaubar, unbefriedigend und unzureichend. Auch die Leistungsträger*innen belastet das unsystematische Nebeneinander zweier Alterssicherungssysteme für einen Versicherungsverlauf mit unnötiger Bürokratie. Der Internationale Tag der Frau ist ein guter Anlass, an dieses Defizit in der Alterssicherung für Väter, aber vor allem für die Mütter als Angehörige der Versorgungswerke zu erinnern und Reformen anzumahnen.
Mutter, Vater, Kind: Immer häufiger gilt diese traditionelle Familienkonstellation nicht mehr. Durch die vielfältigen (in- und auch ausländischen) Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin sowie die veränderten Lebensformen in der Gesellschaft entsteht eine bunte Palette von Familienkonstellationen, die bei der Schaffung des in den §§ 1592 ff. BGB normierten Abstammungsrechts unvorstellbar war.
Es besteht Einigkeit: Das geltende Abstammungsrecht des BGB ist nicht mehr zeitgemäß; es stellt vor allem für die gelebte gleichgeschlechtliche Wirklichkeit (von Frauen) keine passenden Regelungen mehr zur Verfügung.
Im letzten Jahr stand der 8. März in vielen Ländern unter dem Motto „Make taxes work for women“. In zahlreichen Kampagnen und Veranstaltungen wurde auf die Benachteiligung von Frauen durch die Ausgestaltung von Steuernormen und Steuersystemen hingewiesen und Reformen eingefordert.
Gerne möchte ich Ihnen zu Beginn dieses Artikels die relevanten, technologischen Fachtermini kurz vorstellen:
1. Algorithmus
2. Daten (big data)
3. algorithmenbasierte Software/Anwendungen
4. automatisierte Entscheidungsprozesse/ADM (automated decision making)
5. deep learning
Am 6. November 2019 wurden durch die Bundesregierung Gesetzesentwürfe zur Adoptionshilfe und zur Stiefkindadoption beschlossen. Durch diese Gesetzesentwürfe soll das Adoptionswesen grundlegend erweitert und modernisiert werden, um das Gelingen von Adoptionen zu fördern und dem Wohl der betroffenen Kinder noch besser zu entsprechen.
Frankfurt/Berlin (DAV). Stiefeltern haben gegenüber den Kindern, die in ihrem Haushalt wohnen, grundsätzlich auch eine Aufsichtspflicht. Dies muss auch nicht ausdrücklich mit dem anderen Elternteil vereinbart werden. Ausnahmsweise kann es allerdings anders sein.
„Erfolgreiche Juristinnen – hast du dein Vorbild schon gefunden?“ So wird man auf der Homepage der noch recht neuen Initiative breaking.through begrüßt. Ein Klick auf Porträts führt einen dann zu Fotos und Kurzdarstellungen bekannter, nicht so bekannter, berühmter, junger und alter, auch nicht mehr lebender Juristinnen, von A wie Alltagsvorbild (anonym) bis Z wie Zypries. In jedem Fall eine beeindruckende Galerie herausragender und auf ihre Weise und im jeweiligen Stadium der Karriere erfolgreicher Juristinnen.
Berlin (DAV). Drastische Erhöhung der Geldsanktionen, Option einer Verbandsauflösung, arbeits- und datenschutzrechtliche Problematiken – der Referentenentwurf zum Verbandssanktionenrecht bietet viel Anlass zur Kritik. Vehement abzulehnen sind jedoch die geplanten Einschränkungen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses, die durch die Hintertür der „internen Untersuchungen“ eingeschleust werden.
Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) feiert im Januar 2020 seinen 15. Geburtstag. Im Januar 2005 nahm das GJPA seine Arbeit in Schöneberg auf. Seit Errichtung wurden beim GJPA mehr als 250.000 Klausuren von insgesamt über 1.300 haupt- und nebenamtlichen Prüferinnen und Prüfern aus Wissenschaft und Praxis in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung korrigiert.
Kürzlich sorgte der Berliner Senator für Justiz und Antidiskriminierung für einen Rechtsstreit, durch den die Richterinnen in Berlin seit Dezember keine Frauenbeauftragte mehr haben.
Der hat die DAV-Stellungnahme Nr. 4/2020 zu den zivilrechtlichen Aspekten (§§ 174, 410, 309 BGB-E) des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts der Bundestagsfraktion der FDP (BT-Drs. 19/9527 vom 17.04.2019 – siehe http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2471/247107.html) veröffentlicht, welche der Gesetzgebungsausschuss Zivilrecht des Deutschen Anwaltvereins verfasst hat.
Durch das Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung, das am 13. Dezember 2019 in Kraft getreten ist, wurde das Recht der notwendigen Verteidigung umfassend geändert. Die Gerichte sollen Fachanwält*innen für Strafrecht oder Rechtsanwält*innen beiordnen, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer ihr Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt haben (§ 142 Abs. 6 StPO).
Donnerstag, 26. März 2020, 13:30–18:15 Uhr DAV Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Fortbildung im Berliner Anwaltsverein Mittwoch, 4. März 2020, 13–18:30 Uhr (5,5 Std. Fortbildung)
Am 4.12.2019 referierte Rainer Bulling, Vorsitzender Richter des 8. Senats am Kammergericht, zu Entscheidungen des Kammergerichts zum Gewerberaummietrecht im Zeitraum bis November 2019 – nahtlos anschließend an den Termin im März 2018.
Mittwoch, 1. April 2020, 13–18:30 Uhr (5,5 Std. Fortbildung)
Mitgliederversammlung des Berliner Anwaltsvereins am 13. Mai 2020
Mittwoch, 18. März 2020, 18–20 Uhr
DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Siegburg/Berlin (DAV). Wer seine kranken Kinder mit zur Arbeit nimmt, verstößt damit oft gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Eine fristlose Kündigung rechtfertigt es allerdings nicht. Auch nicht in der Probezeit. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 4. September 2019 (AZ: 3 Ca 642/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Frankfurt/Berlin (DAV). Manche Ehepaare schließen nach der Trennung einen Vergleich, mit dem alle gegenseitigen Ansprüche durch Zahlung eines bestimmten Betrags abgegolten werden. Dieser erfasst nur die bis zum Abschluss des Vergleichs entstandenen Ansprüche, nicht jedoch einen Schadensersatzanspruch, der sich überhaupt erst aus dessen Abschluss ergibt. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 26. Oktober 2019 (AZ: 4 UF 39/18).
Die 5. Große Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Berlin hat am 20. Dezember 2019 einen 25-jährigen Berliner, der als sog. Influencer durch seine Auftritte in sozialen Medien – insbesondere auf dem Videoportal YouTube – eine gewisse Bekanntheit unter jungen Internetnutzern erlangt hat, wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der 3. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin hat am 19. November 2019 die Revision einer Berliner Frauenärztin gegen ihre Verurteilung wegen unzulässiger Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft nach § 219a Strafgesetzbuch (StGB) verworfen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Tiergarten betreffend die Angeklagte Dr. Bettina G. rechtskräftig. Die Revision ihrer in erster Instanz ebenfalls verurteilten Kollegin Dr. Verena W. hatte dagegen Erfolg.
LG Berlin 67. Zivilkammer, Urteil vom 9.1.2020, Az.: 67 S 230/19
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 6. Senat, Beschluss vom 20.12.2019, Az.: OVG 6 S 58.19
Siegburg/Berlin (DAV). Kündigt der Mitarbeiter, darf der Arbeitgeber in der Regel nicht mit einer Gegenkündigung mit kürzerer Kündigunsfrist reagieren. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17. Juli 2019 (AZ: Ca 500/19).
Unser Zeichner wird am 28. März 2020 75 Jahre alt. Seit 1997 begleitet Philipp Heinisch unser Berliner Anwaltsblatt und gestaltet mit seinen Karikaturen das Titelblatt. Damit prägt er den Charakter unseres Blattes mit. Das wird von den Lesern sehr geschätzt und kommt so gut an, dass andere Blätter die Gestaltung nachmachen (aber natürlich nicht so gut). Themen gab und gibt es immer und Philipp Heinisch kommentiert sie mit spitzer Feder und Humor.
Die Checkliste soll einen ersten Anhalt zu der Frage geben, was in der Mandatsbeziehung des Rechtsanwalts nach dem Geldwäschegesetz (GWG) regelmäßig zu prüfen ist.
Das Berliner Anwaltsblatt hat auf Anregung eines Berliner Richters zwei Familienanwältinnen gefragt, was sie sich vom Familiengericht (1. bzw. 2. Instanz) wünschen.
900.000 Berlinerinnen und Berliner ab 60 Jahren haben das Recht dazu, für die bezirklichen Seniorenvertretungen zu kandidieren bzw. ihre Interessenvertreter zu wählen.
Die LSU Tempelhof-Schöneberg setzt sich dafür ein, Kurt Gudell (3.10.1898–19.8.1964) für sein im Nationalsozialismus erlittenes Unrecht aufgrund seiner Homosexualität mit einer Gedenktafel am Gebäude des neuen Berliner Verwaltungsgerichtes zu ehren.
Wenn es um staatliche Überwachung geht, hört man oft den Spruch „Ich habe nichts zu verbergen“. Mit einer ähnlich naiven Einstellung gehen viele Firmen an das Thema Cyber-Angriffe ran: „Wir sind doch gar nicht interessant genug für irgendwelche Angreifer.“ Aber auch hier gilt: weit gefehlt. Nur langsam ändert sich diese Denkweise.
Das Jurastudium, insbesondere die Examensvorbereitung, ist fallorientiert. Die Arbeit am Fall schult unsere juristischen Fähigkeiten, rein objektiv und ganz neutral. Mit Wertungen hat das nichts zu tun. Oder vielleicht doch?
Das Präsidium des Amtsgerichts Tiergarten hat gestern in Umsetzung zweier aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anlässlich einer für Berlin geltenden neuen Zuweisungsverordnung für das am 1. Januar 2020 beginnende Geschäftsverteilungsjahr eine Neuregelung des strafrichterlichen Bereitschaftsdienstes beschlossen, die die Dienste zur Nachtzeit einschränkt. Gleichzeitig wird der richterliche Bereitschaftsdienst zur Tageszeit im kommenden Jahr ausgeweitet.
Haben Sie das beA bereits installiert? Für viele Kolleginnen und Kollegen stellt die Installation und Einrichtung noch immer eine technische Herausforderung dar.
Alle reden über die digitale Kanzlei – doch wie gelingt die Digitalisierung. Einfach mal anfangen, testen und Erfahrungen sammeln.
Seit dem 1. Dezember 2019 verstärkt Rechtsanwältin Jana Hassel das Team des Berliner Anwaltsvereins. Sie ist für die Auswahl, Einrichtung, Pflege und Betreuung der Social-Media-Kanäle des Berliner Anwaltsvereins verantwortlich.
Berlin (DAV). Zum 1. April 2020 wird Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge neue Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verleiht seit dem Jahr 1985 alle zwei Jahre den DAV-Pressepreis. Um die Ehrung von Journalistinnen und Journalisten der sich veränderten Medienlandschaft anzupassen, hat der DAV den Medienpreis des Deutschen Anwaltvereins geschaffen. Die Teilung in die klassischen Kategorien „Print“, „Hörfunk“ und „Fernsehen“ wurde aufgegeben. Neu gibt es einen Medienpreis, unabhängig von der Mediengattung. Die Jury kann im Ermessen zusätzlich auch Nachwuchspreise oder Sonderpreise vergeben.
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