DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-19 |
Dr. Ulf Buermeyer LL. M. (Columbia) ist seit 2007 Richter des Landes Berlin und derzeit Richter am Landgericht. Er hat für den Verfassungsgerichtshof in Berlin gearbeitet und ist aktuell in der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zuständig für das Projekt des Funkzellenabfragen-Transparenz-Systems (siehe fts.berlin.de). Er hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mitgegründet (s. https://freiheitsrechte.org), einen gemeinnützigen Verein, der sich mit strategisch geplanten Gerichtsverfahren für den Schutz von Grund- und Menschenrechten einsetzt. Wöchentlich publiziert er gemeinsam mit dem Journalisten Philip Banse den Podcast „Lage der Nation“ (s. https://lagedernation.org).
Seit dem 23.2.2020 sind die Mieten für ca. 1,5 Mill. Wohnungen in Berlin auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Bei Neuvermietungen müssen sich die Vermieter an neu geregelte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Gegen das im Januar 2020 in Berlin beschlossene Landesgesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoGBln), auf dem dieser sog. Mietendeckel beruht, werden zahlreiche Versuche angestrengt, eine schnelle Klärung der Verfassungsgemäßheit herbeizuführen.
Berlin (DAV). Nach einem knapp zweijährigen Entwicklungsprozess hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) Anfang September das Leitbild des DAV und seiner Mitgliedsvereine verabschiedet. Interessenvertretung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte sowie die umfassende Unterstützung aller Anwältinnen und Anwälte bilden die Schwerpunkte. Zudem spricht sich der DAV für mehr Vielfalt in der Anwaltschaft aus. „Um auch langfristig für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte attraktiv zu bleiben, muss sich der DAV auf seine Stärken konzentrieren und die Weichen für die Zukunft stellen“, so Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, DAV-Präsidentin.
Der Deutsche Anwaltverein hat die Stellungnahme Nr. 57/ 2020 zu Ausbau, Stärkung und Verbesserung der Online-Verhandlungen nach § 128 a ZPO veröffentlicht.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat die Stellungnahme 58/2020 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften veröffentlicht.
Berlin/Brüssel (DAV). Das Weimarer Dreieck der Anwältinnen und Anwälte, ein Bündnis der Pariser Anwaltskammer, der Warschauer Anwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins (DAV), wurde vor fast einem Jahr gegründet als Reaktion auf die sich mehrenden Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz sowie auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen.
Mit einer zukünftigen EU-Strategie will die Kommission die Rechte von Kindern fördern und stärken. Die Strategie soll laut Fahrplan der Kommission zu einem umfassenden politischen Rahmenwerk mit konkreten Maßnahmen führen.
Die EU-Kommission hat einen ersten Bericht zu ihrer Konsultation zum Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz (KI) in der ersten Jahreshälfte 2020 herausgegeben, an der auch der DAV sich mit seiner Stellungahme Nr. 40/2020 beteiligt hatte (vgl. EiÜ /20).
Im Juli 2020 hat der Rat die Europäischen Staatsanwälte in den einzelnen teilnehmenden Mitgliedstaaten ernannt. Zuständiger Europäischer Staatsanwalt in Deutschland ist Andrés Ritter, der sich auch auf den Posten des Europäischen Generalstaatsanwalts beworben hatte, den nun die Rumänen Laura Kövesi bekleidet.
Die EU-Kommission hat Ende Juli 2020 einen Fahrplan zur Digitalisierung der Justiz in der EU (nur in englischer Sprache verfügbar unter: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12547-Digitalisation-of-justice-in-the-European-Union-) vorgelegt.
Mit einem Brandbrief gegen das geplante „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ hat sich der Deutsche Anwaltverein an die Bundestagsfraktionen gewandt, nachdem er bereits zu dem Regierungsentwurf eine ablehnende DAV-SN 39/2020 veröffentlicht hat. Der DAV wertet das Vorhaben der Bundesregierung als Angriff auf das Berufsgeheimnis, als Abschied vom Schuldprinzip und insgesamt als unangemessen.
Am 23. September 2020 starteten Verfassungsblog und der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Podcast-Serie „We need to talk about the Rule of Law“, pünktlich zur Veröffentlichung des ersten jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichts der EU-Kommission. In diesem Podcast wird das Thema der Rechtsstaatlichkeit in 12 Wochen und 12 Folgen aus allen Facetten beleuchtet. In jeder Folge widmen sich drei bis vier politische und juristische Experten aus dem In- und Ausland auf Englisch einem Aspekt des Themas.
Im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin vom 19.9.2020 ist inzwischen die Verordnung über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden vom 1.9.2020 veröffentlicht worden. Dort sind die Zahlungen im SEPA-Lastschriftverfahren aufgenommen. (https:// www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo18-250.pdf; file:///C:/Users/02/AppData/ Local/Temp/42/ausgabe-nr-41-vom-19-9-2020-s-681-696.pdf)
Der Berliner Anwaltsverein (BAV) hatte es offenbar geahnt: Ausgerechnet an dem Tag, an dem bekannt wurde, dass das Bundespräsidialamt die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hetze im Internet prüfe, am 17. September, veranstaltete der BAV eine Diskussionsrunde in der Reihe „Zuhören – Mitreden!“ mit dem Titel „Hass im Netz – (Rechts-)Anspruch und Wirklichkeit“.
Am heißesten Tag des Jahres (sonnig bei 36 °C) hatten sich immerhin 42 Teilnehmer online zur Veranstaltung „Richter- und Anwaltschaft im Dialog: Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts im Arzthaftungsrecht“ zugeschaltet. In der ihr eigenen charmanten Art und Weise stellte die Vorsitzende Richterin des 20. Senats des Kammergerichts Dr. Christiane Simmler viele von ihrem Senat im letzten Jahr entschiedene Fälle dar.
Der 4. Strafsenat des Kammergerichts hatte als erstes Oberlandesgericht über die Frage der Strafbarkeit des sog. Stealthings (heimliches Abstreifen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr) zu befinden. In ihrem Beschluss vom 27. Juli 2020 haben die Richter entschieden, dass das sog. Stealthing jedenfalls dann den Tatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt, wenn der Täter das Opfer nicht nur gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert, sondern im weiteren Verlauf dieses ungeschützten Geschlechtsverkehrs darüber hinaus in den Körper des bzw. der Geschädigten ejakuliert. Nur über diesen konkreten Fall hatte der Senat zu entscheiden.
Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 4. Mai 2020, Az.: 2 BvL 4/18;
Pressemitteilung Nr. 63/2020 vom 28. Juli 2020
Kammergericht, Beschluss v. 4.6.2020, Az.: 19 W 1031/20;
LG Berlin, Az.: 28 O 342/18
Kammergericht, Beschluss vom 30. Juli 2020, Az.: 16 WF 1068/20 /
Amtsgericht Schöneberg, Az.: 87 F 308/19
Eingereicht von RiKG Dr. Martin Menne, Berlin
Internationale Geschäfte sind generell sehr viel komplexer als inländische Geschäfte, z. B. in Bezug auf Aspekte wie: Verhandlungen mit Geschäftspartnern aus anderen Kulturen, die Ausarbeitung von Verträgen über mehrere Jurisdiktionen, die Logistik hinter dem Versenden von Gütern und natürlich auch die Bezahlung. Gerade im internationalen Bereich sind auch Zahlungsvorgänge und Forderungssicherungen ein viel wichtigeres Thema als es im inländischen Betrieb der Fall wäre, da generell ein geringeres Vertrauen zwischen beiden Parteien vorherrscht und auch das Maß an Kontrolle, das man als Vertragspartei auf die jeweils andere ausüben kann, ist zudem deutlich geringer.
Allen Umständen zum Trotz fand am 13. und 14. August 2020 zum siebten Mal der Deutsche IT-Rechtstag statt. Die anhaltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie führten dazu, dass dieser erstmals als „Hybridveranstaltung“ ausgestaltet wurde. Die immensen Anstrengungen der Verantwortlichen für eine reibungslose technische Umsetzung sollten sich lohnen. So konnten die Teilnehmenden den Vorträgen vor Ort und auch per Online-Übertragung beiwohnen. Als hätten es die Veranstalter – die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des DAV (davit) und die Deutsche AnwaltAkademie – geahnt, bildete „Kollaboratives Arbeiten“ das Motto der Veranstaltung.
Am 23.7.2020 titelte der in Berlin erscheinende Tagesspiegel unter der Rubrik „Kampf gegen Geldwäsche“ wenig schmeichelhaft und mit großen Lettern in seiner Überschrift: „Berliner Task Force überprüft 25 Notare – und findet 11 Verdachtsfälle“. – Waren plötzlich fast die Hälfte aller Notare Verdächtige?
Ein Drittel der Anwaltschaft hatte Ende 2019 keine Erstregistrierung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) vorgenommen. Auch zwei Jahre nach Beginn der passiven Nutzungspflicht konnten Nachrichten dort noch nicht gelesen werden. Die BRAK bestätigte dies auf meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Im Juli 2020 hatte die Welt coronabedingt zwar einen Digitalisierungsschub erlebt, nicht aber das beA. Erneut musste mir die BRAK bestätigen, dass ein Drittel der Postfächer unregistriert blieb.
Im dem am 16. Oktober 2020 erschienenen Amtsblatt hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung 157 Notarstellen ausgeschrieben. Bewerbungen sind bis zum 30. November 2020 an den Präsidenten des Kammergerichts, Elßholzstraße 30–33, 10781 Berlin, zu richten.
Die Pro-bono-Woche Deutschland ist eine Veranstaltungswoche rund um die freiwillige, unentgeltliche Rechtsberatung im Rahmen der zweiten EUROPEAN PRO BONO WEEK.
Computerviren und Trojaner sind die Werkzeuge der Cyber-Kriminellen. Es gilt, mit wenig Aufwand möglichst viele potenzielle Opfer auszunehmen. Dabei stellt Ransomware seit Jahren die lukrativste Art des digitalen Überfalls dar. Die Erpressung von „Ransom“, zu Deutsch „Lösegeld“, ist hierbei das Ziel.
Als Westwing-Vorständin Delia Lachance Anfang des Jahres ihr Amt niederlegt, weil sie schwanger ist, entsteht aus einer Diskussion im Business-Netzwerk LinkedIn die Initiative #stayonboard. Das Ziel: Die Möglichkeit eine Pause vom Vorstandsmandat zu nehmen, wenn man krank ist, Angehörige pflegt oder ein Kind bekommen hat.
Die Gründung des Deutschen Anwaltvereins Österreich als 12. Auslandverein und gleichzeitig 253. örtlicher Anwaltverein des Deutschen Anwaltvereins war längst überfällig: Der DAV-Auslandverein Österreich wurde mit covid-19-bedingten Startschwierigkeiten nun endlich Mitte 2020 in Salzburg gegründet mit dem Zweck, den beruflichen Austausch zwischen der deutschen und der österreichischen Rechtsanwaltschaft zu fördern.
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