DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-19 |
„Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ So lautet die neue Fassung des § 1353 BGB, nachdem im Sommer 2017 die sog. Ehe für alle beschlossen wurde. Die politische Aufmerksamkeit war groß. Insgesamt drei Gesetzesentwürfe lagen dem 18. Bundestag zur Abstimmung vor. 30 Mal vertagte der Rechtsausschuss das Thema. Am Ende dauerte es nur wenige Tage, bis das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Bundesrat und Bundestag passierte. Am 1. Oktober 2017 trat es in Kraft.
Der DAV setzt sich schon seit Längerem für die Gleichberechtigung von Anwältinnen und Anwälten in der Anwaltschaft und im DAV ein. Unterstützt wird er hierbei vor allem durch seinen Genderausschuss und die AG Anwältinnen im DAV.
Bezahlbarer Wohnraum, eine wesentliche Grundlage für Integration und Partizipation, ist ein knappes Gut. Angesichts dessen wächst die Gefahr für Migrant*innen, Menschen in Wohnungsnot oder mit Behinderungen, Alleinerziehende, alte Menschen und LGBTIQ-Personen, Diskriminierung bei der Wohnungssuche zu erfahren.
Im November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite darüber informierte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Durch Klick auf einen Link konnten Interessierte grundlegende medizinische Informationen zu diesem Thema einholen.
Bis zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Beitrags (5.2.2018) warten die Deutschen gespannt auf die Bildung einer neuen Bundesregierung. Was die bisherigen Sondierungsgespräche deutlich gezeigt haben: Ohne das starke Engagement der Frauenverbände tut sich hinsichtlich der Stärkung der Gleichberechtigung wenig.
Auch wenn das beA offline ist, bedeutet dies nicht, dass Anwaltskanzleien bei Papierpost und Fax verharren müssen, um mit Gerichten und Behörden sowie Mandanten sicher kommunizieren zu können. Was wäre mit dem beA in einem Schritt neu und möglich gewesen?
Wie können zukünftig über das beA Anlagen übermittelt werden, die bisher in Form einer CD oder eines Speicher-Sticks (z. B. Video- oder Audio-Dateien) versandt wurden? Jedenfalls bisher ist der Versand von MP3-Dateien über das beA nicht möglich.
In einem Bericht COM(2017) 744 von Ende Dezember 2017 informiert die EU-Kommission über Stärken und Schwächen der Online-Streitbeilegungs-Plattform, die seit Februar 2016 online ist. Diese unterstützt etwa bei der Suche nach der zuständigen alternativen Streitbeilegungsstelle und bietet zudem Übersetzungshilfen.
Bei der Fortbildung von Juristen im EU-Recht oder Recht eines anderen Mitgliedstaates gebe es signifikante Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten und den verschiedenen aufgeführten Rechtsberufen. Das ist eine der Erkenntnisse, die sich aus dem sechsten jährlichen Bericht der EU-Kommission zur Aus- und Fortbildung im EU-Recht (European Judicial Training Report 2017; für 2016 s. EiÜ 01/2017) ergibt.
Für das nächste Jahr hat der Verein Charta der Vielfalt e. V. sich etwas einfallen lassen: Erstmals gibt es den Vielfalts-Kalender 2018 mit zahlreichen Terminen rund um das Thema Diversity als elektronische Version zum Import in Ihren digitalen Kalender.
Im Rahmen der Fortbildungsreihe Richter- und Anwaltschaft im Dialog referierte Dr. Martin Fenski, Vorsitzender Richter und Vizepräsident des LAG Berlin-Brandenburg, am 22.11.2017 zur aktuellen Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg.
Kritik an der „Unvorhersehbarkeit“ des zu erhaltenden Schmerzensgeldes scheint derzeit zum guten Ton zu gehören. Gleichzeitig wird damit kokettiert, dass man für den Nutzungsausfall seines PKW am Tag mehr Geld bekomme als für seine Schmerzen.
Nutzen Sie den Deutschen Diversity-Tag, um ganz Deutschland die Vielfalt in Ihrer Organisation zu zeigen. Mit verschiedenen Aktionen können Sie sich an der bundesweiten Bewegung beteiligen.
Stuttgart/Berlin (DAV). Normalerweise müssen Eltern alle ihre Mittel einsetzen, um den Kindesunterhalt zu bezahlen. Diese sogenannte verschärfte Haftung des Unterhaltspflichtigen entfällt, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Dies kann auch der Elternteil sein, bei dem das Kind lebt.
Beschl. v. 13.10.2017 – Az.: OVG 3 S 74.17.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung 32/17
Begriff „Ehegatte“ umfasst im Hinblick auf die Aufenthaltsfreiheit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen auch die Ehegatten desselben Geschlechts. Das schlägt Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen vom 11. Januar 2018 in der Rs. C-673/16 vor. Relu Coman, ein rumänischer Staatsbürger, heiratete 2010 in Brüssel den US-Amerikaner Hamilton.
Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hält die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch über die sog. Mietpreisbremse (§ 556d BGB) für verfassungswidrig und hat am 7. Dezember 2017 beschlossen, ein Berufungsverfahren dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen. Das höchste deutsche Gericht hat allein die Kompetenz, eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig zu erklären.
BGH, Beschl. v. 29.11.2017 – Az.: XII ZB 459/16.
Vorinstanzen:
AG Berlin-Schöneberg, Beschl. v. 11.1.2016 – 71b III 426/15 /
Kammergericht Berlin, Beschl. v. 6.9.2016 – 1 W 109/16
Der Idee einer kollektiven Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen begegnet in Deutschland traditionell große Skepsis. Entsprechend wurden die in der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 11. Juni 2013 mit dem Titel „Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren in den Mitgliedstaaten bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten“ aufgestellte Forderung, jeder Mitgliedstaat solle über innerstaatliche kollektive Rechtsschutzverfahren für Schadensersatzklagen verfügen, zunächst ignoriert.
Der von der Europäischen Kommission am 13. September 2017 veröffentlichte Entwurf für eine Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten COM(2017) 495 soll es Anbietern digitaler Dienste ermöglichen, diese künftig europaweit anzubieten.
Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Zahlungsdienstrichtlinie (PSD II) (EU) 2015/2366 am 13. Januar 2018 gelten neue Rahmenbedingungen für die Zahlungsdienste in der EU. Die Neuregelung verbietet unter anderem das Erheben zusätzlicher Kosten bei Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten.
Sind Sie der Meinung, über ausreichende Arbeitskraftabsicherung durch das Versorgungswerk der Rechtsanwälte und/oder durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) zu verfügen? Der Jahreswechsel schwemmte vermutlich auch bei Ihnen die – altmodisch per Schneckenpost versandten – Mitteilungen des Versorgungswerkes an. Ein Großteil dieser Jahresmitteilungen landet ohnehin in prall gefüllten Büropapierkörben.
Die Unterhaltsleitlinien werden von den Familiensenaten des Kammergerichts in der Regel im Jahresturnus beschlossen, zumeist im Nachgang zur Bekanntmachung einer neuen „Düsseldorfer Tabelle“. Ihr Zweck ist es, den Berliner Familiengerichten, aber auch den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den Berliner Jugendämtern und den Unterhaltsvorschusskassen sowie den Berliner Sozialbehörden Hilfestellung und Orientierung bei der Bearbeitung von Unterhaltsstreitsachen, aber auch bei der Beratung in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten zu geben.
In Heft 1/2-2018 haben wir Kollegen Volker G. Heinz zu seinen Erlebnissen als Fluchthelfer interviewt. Sein Freiheitswille, seine Internationalität sowie die Zustimmung zu Europa bestimmten auch das weitere Berufsleben des Kollegen.
Portugals Öffentlichkeit wird von einem Urteil aus dem Oktober 2017 – Berufungsinstanz Porto AZ 363/15: 2 GAFLG.P1 – erschüttert, dessen juristische, sozialpolitische, ethische sowie moralische Dimension und Einordnung nachhaltige Fragen und Diskussionen auslöste.
Als ich 1992 meine erste Stelle in einer Anwaltskanzlei angetreten bin, war ich noch ein Exot, da nahezu keine Männer im Beruf der „Rechtsanwaltsfachangestellten“ arbeiteten. Selbst die Stellenanzeigen waren damals fast ausschließlich nur an Frauen gerichtet und die anwesenden Männer in den Kanzleien waren meist Rechtsanwälte oder Referendare. Vereinzelt gab es noch Bürovorsteher in Notariaten.
Am 26. April 2018 ist wieder Girls’Day und Boys’Day. Machen Sie als Kanzlei mit und wecken Sie bei Mädchen und Jungen ab Klasse 5 Interesse für kanzleitypische Arbeitsbereiche und Ausbildungsberufe.
Mit Wirkung zum 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutzgrundverordnung (VO 2016/679). Sie ist für den Bereich der Strafjustiz um eine zweite Verordnung (VO 2016/680) erweitert, ersetzt die Datenschutzrichtlinie (RL 95/46) und gilt unmittelbar vorrangig gegenüber nationalem Datenschutzrecht, wobei den nationalen Gesetzgebern an zahlreichen Stellen Gestaltungsspielräume eingeräumt sind, sodass es auch im Bundesdatenschutzgesetz Neuregelungen geben wird bzw. mit weiteren Verordnungen zu rechnen ist und jedenfalls teilweise ein Spannungsverhältnis besteht, wie z. B. zur BRAO, § 203 StGB, § 2 BORA.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 10 EMRK umfasst nicht nur harmlose Äußerungen, sondern auch drastisch-plakativ dargestellte Meinungsäußerungen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Urteil vom 16. Januar 2018 (Beschwerdenr. 40975/08) fest.
Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christiane Schmaltz zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Schmaltz ist 47 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer etwa zweieinhalbjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin trat sie Ende 2004 in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein.
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