DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-08 |
Nach dem Safe Harbour-Abkommen und dem Privacy Shield nun der dritte Anlauf: Mit dem Adäquanzbeschluss der EU-Kommission für das EU-U.S. Data Privacy Framework (nachfolgend „DPF“) vom 10. Juli 2023 steht seit vergangenem Jahr wieder ein neuer Mechanismus für den Transfer personenbezogener Daten in die USA zur Verfügung. Die Biden-Administration war dazu bereits im Oktober 2022 in Vorleistung gegangen und ordnete im Wege einer (theoretisch widerrufbaren) Executive Order neue Regeln für US-Sicherheitsbehörden an – erkennbar in dem Bemühen, insbesondere die Kritik des EuGH aus den vorangegangenen Urteilen zum Safe Harbour-Abkommen („Schrems I“) und dem Privacy Shield („Schrems II“) aufzugreifen.
2022 gelangte die Entdeckung der künstlichen Intelligenz (KI) weltweit ins öffentliche Bewusstsein. Der amerikanische KI-Pionier Open AI bot dem Publikum auf künstlicher Intelligenz beruhende Computerinteraktionen mit menschenähnlichen sprachlichen Verständnis- und Ausdrucksfähigkeiten und einem sehr umfangreichen Allgemeinwissen. 2022 begann damit eine neue Epoche der Menschheitsgeschichte, das KI-Zeitalter.
Das DAV-Forum zum IT-Sicherheitsrecht bot zahlreiche Erkenntnisgewinne und Warnungen für die Zukunft. Das Thema IT-Sicherheit sei wohl für viele noch mit dem Gefühl, „darum müsste man sich mal kümmern“, verbunden. So begann Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins, ihre Begrüßung zum DAV- Forum „IT-Sicherheitsrecht – neue Herausforderungen für Anwaltschaft und Gesellschaft“ am Donnerstagmorgen des 7. Dezember. In Anbetracht aktueller Entwicklungen sei eines aber klar, führte Kindermann fort: „Jeder von Ihnen wird irgendwann erwischt werden – sind Sie darauf vorbereitet?“.
Die Digitalisierung des „Rechtswesens“ schreitet mit großen Schritten voran. Auf dem 2. Digital Justice Summit, der vom 29. bis 30. November 2023 unter der Schirmherrschaft von Brigitte Zypries stattfand, diskutierten Justiz, Verwaltung und Wirtschaft den digitalen Status quo und die Planungen. Zur Veranstaltung gehörte auch die erstmalige Verleihung des Digital Justice Innovation Award. Fünf ausgewählte Digitalunternehmen stellten ihre Lösungen vor und, wie sie Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und/oder Justiz unterstützen.
Seit zwei Jahren ist die aktive Nutzung des beA Pflicht bei der Korrespondenz mit der Justiz. Die Rechtsprechung hat die Rahmenbedingungen immer klarer definiert: Anwält:innen sind verpflichtet, ihr beA zu kennen und zu können; Schulungen sind unerlässlich. Was erwartet uns im Elektronischen Rechtsverkehr der Zukunft?
Sie alle kennen sicherlich H.G. Wells‘ Roman „Time Machine“ – Die Zeitmaschine. Darf ich Sie kurz zu einer kleinen Zeitreise einladen? Stellen Sie sich vor, es ist ein klarer Novemberabend im Jahr 2030. Die bekannte Strafverteidigerin Diana G. sitzt an ihrem Schreibtisch in ihrem gut ausgestatteten Homeoffice und bearbeitet einen umfangreichen Fall. Gestern wurden in dieser Sache in einer langen Hauptverhandlung vor dem Landgericht sechs Zeugen vernommen. Diana wirft nun einen Blick in die digitale Gerichtsakte, nachdem sie sich in das E-Justice-System des Landgerichts schnell und sicher eingeloggt hat.
Das Berliner Anwaltsessen ist – in diesem juristischen Kreis zu erwarten – auch ein Abend des Wortes. Neben dem Vorsitzenden des Berliner Anwaltsvereins, Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt, begrüßte auch Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg die Gäste des Abends und brachte ihre Freude zum Ausdruck, zum ersten Mal bei diesem wichtigen Treffen der Berliner Legal Community teilzunehmen. Angesichts des Hamas-Überfalls auf Israel mahnte sie zur Solidarität mit Israel und angesichts der antisemitischen Demonstrationen auf Berliner Straßen zur Solidarität mit den Jüdinnen und Juden in Deutschland und zum Engagement gegen Antisemitismus.
In gewohnt spannender Weise weihte die Vorsitzende Richterin am Kammergericht, Frau Heike Hennemann, die TeilnehmerInnen in die Schwerpunkte der aktuellen Fälle des Kammergerichts ein.
Am 24.11.2023 fanden sich zehn Schüler:innen des 8. Jahrgangs des Max-Planck-Gymnasiums vor dem Amtsgericht Tiergarten ein, um einer Verhandlung beizuwohnen. Im Rahmen von Berufsorientierungstagen der Schule wurde diese Exkursion (neben zehn weiteren Exkursionen zu Unternehmen und Institutionen an diesem Tag) mit Hilfe des Alten Feuerwache e. V. und des Berliner Anwaltsvereins im Rahmen des Projekts „Anwälte gehen in die Schule!“ organisiert.
Der Bundesrechnungshof (BRH) befürchtet weiterhin Vollzugsdefizite bei der Besteuerung von Prozess- und Verzugszinsen. Daher richtet er sich nun mithilfe einer Aufklärungskampagne des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) auch an uns, an die Anwaltschaft! Das BMF wandte sich am 6. September 2023 2 an die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundessteuerkammer und an den Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine und bat ausdrücklich darum, dass diese in den eigenen Infobriefen an ihre Mitglieder auf die Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen hinweisen mögen.
Anders als bei börsennotierten Gesellschaften und anderen institutionellen Eigentümern haben familiengeführte Gesellschaften eine Nachfolge zu regeln, abhängig vom Lebensalter des Patriarchen bzw. der Patriarchin. Eine nur akademische Frage ist, welches Alter maßgeblich ist, 55+ oder älter. Klar ist aber: Je später dieses Thema für die Unternehmer, das Unternehmen und die Familie angegangen wird, desto drängender wird die Umsetzung.
Sei beim Get started – das Einsteigerforum für Rechtsanwält:innen am 15./16. März 2024 in Berlin dabei! Das Seminar bietet einen tollen Überblick sowie Tipps und Tricks für den erfolgreichen Start im Anwaltsberuf.
Sie haben eine Frage im Berufsrecht? Benötigen einen Rat zum RVG? Der DAV hilft. Für Mitglieder der Anwaltvereine gibt es wöchentlich eine exklusive DAV-Telefonsprechstunde.
In der Zeit vom 14.09.–16.09.2023 fand wieder das Young Lawyers Camp, organisiert vom FORUM Junge Anwaltschaft, in Frankfurt statt. Als Regionalbeauftragte des FORUMs für Berlin habe ich es mir natürlich nicht nehmen lassen, daran teilzunehmen. Genau wie im Jahr zuvor in Berlin kann ich auch hier feststellen, dass es sich wirklich gelohnt hat. Aber zurück zum Anfang.
Wie Sie mit geänderten oder neuen Gesetzen umgehen, wissen Sie als erfahrener Rechtsanwalt. Dabei geht es schon lange nicht mehr um das mühselige Auswechseln von hauchdünnen Seiten einer Loseblattsammlung. Wer als Rechtsanwalt glaubt, das Versenden von Gesetzesupdate-Mails an die Mandantschaft oder knackige Social- Media-Posts seien bereits das aktuelle Nonplusultra bei Veränderungen, der liegt falsch.
Am 30. November 2023 war es wieder soweit. Das DAV- Jura-Slam-Wettbewerb ging in die finale Runde. Leonard H., ein Jurastudent aus Freiburg konnte sich freuen und erhält ein Preisgeld über 1000,00 Euro für seinen grandiosen Auftritt. Sechs Finalist:innen aus Freiburg, Leipzig, Hannover, Köln, Hamburg und Bielefeld lieferten im Scheinwerferlicht auf der SO36-Bühne unter der Moderation des Debattiermeisters Christof Kebschull einen fulminanten Wettlauf durch die Jura-Welt.
Großen Applaus gab es für die Gewinnerinnen und Gewinner des 12. ReNo-Preises. „Sie alle haben Ihr profundes fachliches Können eindrucksvoll unter Beweis gestellt“, sagte Soldan-Geschäftsführer Christian Lieb anlässlich der Preisverleihung auf der feierlichen Abendveranstaltung des Deutschen Rechts- und Notarfachwirttages. Die beliebte Weiterbildungsveranstaltung für Kanzleimitarbeitende fand am 17. und 18. November 2023 in Kassel statt.
In der ersten Version der Pressemitteilung wurde irrtümlich ein falscher Zeitraum für einzureichende Berichte angegeben. Korrekter Publikationszeitraum ist 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023.
Am 9.11.2023 fand die diesjährige Mitgliederversammlung der ARGE IWR im Rahmen des 9. Internationalen Wirtschaftsrechtstags in Berlin statt. Der GfA konnte einen erfreulichen und facettenreichen Tätigkeitsbericht mit einer entspannten Haushaltslage abgeben.
Geschichte des Rechts – Von den Frühformen bis zur Gegenwart, so heißt das im Jahre 2022 in 5. Auflage (1. Auflage 1992) erschienene Buch des im September 2023 verstorbenen Juraprofessors Uwe Wesel. Es dürfte also die letzte von ihm zu Lebzeiten verantwortete Auflage sein.
Unterhaltsame Lektüre mit stilistischem Tiefgang und juristischer Horizonterweiterung. Der emeritierte Professor für Öffentliches Recht an der Uni Münster, Professor Bodo Pieroth, hat vor Kurzem sein fünftes Buch zum Thema „Recht und Literatur“ herausgebracht. Diesmal geht es um Werke aus der italienischen, spanischen und russischen Literatur. Das erste hatte mit der deutschen Literatur zu tun (2015), das zweite mit der amerikanischen (2017), das dritte mit der britischen (2019), das vierte mit der französischen (2021) und eben das jetzt zu rezensierende.
Neben dem BGB und dem gewohnten AGG, ErbbauRG, LPartG, ProdHaftG, VBVG, VersAusglG und WEG werden zahlreiche neue Gesetze und -novellen, insbesondere die Reformen des Stiftungs- und Vereinsrechts, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das neue digitale Schuldrecht, das neue Warenkaufrecht und das Gesetz für faire Verbraucherverträge sorgfältig erläutert.
Das bewährte Formularbuch wurde auf den Stand nach der Reform gebracht. Gerade weil nach einer Reform immer einiges unklar und ungeklärt ist, ist ein Formularbuch extrem hilfreich, gerade auch, was das Verfahrensrecht anbelangt.
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