DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-15 |
Am 28. Dezember 2021 wurde die 67-jährige Helga S. im Schlaf von ihrem Sohn erstochen. Sie ist einer von 190 deutschen, dokumentierten Femizid-Fällen in 2021. Aber sie wird im November 2022 keinerlei Erwähnung finden, wenn der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) anlässlich der jährlichen Bundespressekonferenz zu „Partnerschaftsgewalt“ zusammen mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erneut die steigende Zahl der in Deutschland getöteten Frauen präsentiert. Denn „Partnerschaftsgewalt“ exkludiert die Femizide, bei denen Mädchen und Frauen die Gewalt von Söhnen, Vätern, Schwagern, Cousins, Nachbarn, Stalkern und projizierenden Männern mit ihrem Leben bezahlen müssen.
Im vorletzten Jahr veröffentlichte Antonia Quell ihre Petition „Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein“, die von knapp 70.000 Menschen unterstützt wurde. Catcalls werden in vielen deutschen Städten „angekreidet“, das heißt an der Stelle, an der sie geschahen, mit Kreide auf den Asphalt geschrieben und auf verschiedenen Instagram-Accounts dokumentiert. In einigen europäischen Ländern, unter anderem Frankreich, wird Catcalling bereits rechtlich geahndet. Was ist Catcalling und wird es im deutschen Recht tatsächlich nur unzureichend erfasst?
Seit Dezember ist die Bundesregierung im Amt. Der Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 enthält eine ganze Liste von Vorhaben, wie das Familienrecht „modernisiert“ werden soll. Der jurastudierte Leser weiß, dass der Koalitionsvertrag rechtlich nicht bindend ist, sondern „politisch relevante Zielvereinbarungen“ 2 enthält. Trotzdem und deshalb lohnt es sich anzuschauen, was uns vielleicht erwartet.
Es handelt sich um eine Aufzählung von mehr oder weniger konkreten Ideen. Ein Schwerpunkt ist die Stärkung von Formen des Zusammenlebens außerhalb der klassischen Familie. Ein weiterer liegt im Bereich des Zusammenspiels von Betreuung und Kindesunterhalt.
Donnerstag, 10. März 2022, 16–19.15 Uhr, online,
3 Std. Fortbildung
Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht, Mitautor des Hügel/
Elzer, WEG-Kommentar, Beck Verlag 2021, u. v. a.
Die Satzungsversammlung (SV) ist das Parlament der Rechtsanwaltschaft. Jede Rechtsanwaltskammer entsendet direkt gewählte Mitglieder in die SV. Zurzeit sitzen für Berlin sieben Mitglieder in der aktuellen SV. Die Kompetenzen der SV zur Rechtssetzung sind in der BRAO geregelt und finden sich in der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO) wieder. Ähnlich wie im Bundestag wird ein erheblicher Teil der Arbeit in den thematischen Ausschüssen der SV geleistet und vorbereitet.
Vor genau zehn Jahren am 8. März 2012 begann die wichtige Arbeit des Ausschuss Gender und Diversity im DAV. Dies ist ein Grund zum Feiern! Der Bildung des Ausschusses ging voraus, dass der damalige DAV-Präsident Prof. Wolfgang Ewer feststellte, dass Genderfragen bei der Tätigkeit der DAV-Gesetzgebungs- und Fachausschüsse überhaupt nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden. Das wollte er ändern. Ich war begeistert, als Herr Ewer dieses Thema damals an mich herantrug und schon bald nach unserem Gespräch der Ausschuss ins Leben gerufen wurde. Ständige Mitglieder sind seitdem die jeweilige Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen sowie die jeweilige Gender- und Diversitybeauftragte als Ausschussvorsitzende.
Was steckt hinter der neuen EU-Whistleblower-Richtlinie? Beginnen wir mit einem Überblick zu den Implikationen der Richtlinie, die die deutschen Unternehmen unter Zugzwang bringen: Alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen ein Hinweisgebersystem einführen, das die Anonymität der Hinweisgebenden gewährleistet. Das Unternehmen muss eingegangene Meldungen fristgerecht bestätigen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Teil 1: Mittwoch, 23. März 2022, 16–18 Uhr;
Teil 2: Donnerstag, 24. März 2022, 16–18 Uhr; online
Prof. Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen, Hoppegarten,
ehemaliger Professor an der HWR Berlin,
Autor zahlreicher Kommentare und Handbücher
zur Zwangsvollstreckung
Am 25. November 2021 fand auf Einladung des Forschungsinstituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin im Festsaal der Luisenstraße eine hybride Tagung zum Thema „Geldwäscheprävention und notarielle Praxis“ statt. Die sehr informative Veranstaltung profitierte vor allem von den hochkarätigen Gästen, die nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Christian Waldhoff das Tagungsthema aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchteten.
Schlagzeilen wie „Künstliche Intelligenz in der Personalgewinnung“ oder „Autonomes Matching: Stepstone will Bewerber mit KI unterstützen“ erwecken den Eindruck, in der Personalauswahl sei der Einsatz künstlicher Intelligenz längst Usus. Das klingt futuristisch und dystopisch. Denn ist damit nicht gemeint, dass Algorithmen eigenständig über Wohl und Wehe der Bewerber:innen urteilen? Um es vorwegzunehmen: Nein, das ist damit nicht gemeint und wird auch in näherer Zukunft nicht gemeint sein.
Gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei zu leben – dieser Leitsatz von TERRE DES FEMMES ist ein immer noch fernes Ziel für die Mehrheit der Mädchen und Frauen in aller Welt. TERRE DES FEMMES e. V. hat sich dem Kampf gegen alle Menschenrechtsverletzungen verschrieben, die Mädchen und Frauen allein deshalb erdulden müssen, weil sie weiblich sind. Denn Feminismus heißt für TERRE DES FEMMES: Die Geschlechter sind einander ebenbürtig – ohne Einschränkungen, ohne Wenn und Aber und überall auf der Welt. 2021 feierte die Frauenrechtsorganisation 40. Geburtstag.
Dienstag, 15. März 2022, 17–19 Uhr, online
Urban Sandherr, Richter am Kammergericht
RA Markus Hartung interviewt Johanna Busmann über ihr neues Buch „Chefsache Anwaltscoaching“ (2022).
Was ist Business-Coaching in der Kanzlei eigentlich? Was kann kann es? Wann ist es kontra-indiziert?
Hauptziel und erster großer politischer Kampf des 1914 gegründeten Deutschen Juristinnen-Vereins (DJV) war die generelle Zulassung der zumeist promovierten Juristinnen zum Ersten und Zweiten Staatsexamen und den juristischen Berufen. Am 11. Juli 1922 wurde dieses Ziel schließlich mit dem „Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege (Reichsgesetzblatt 1922 I, S. 573) erreicht.
Die grenzüberschreitende Beitreibung von Forderungen bleibt weiterhin anspruchsvoller als bei rein nationalen Verfahren und erfordert viel Sorgfalt und Erfahrung. Im Folgenden wird die Vollstreckung deutscher Titel in Polen in Kürze dargestellt und auf die in Polen geltenden Vorschriften eingegangen.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
„Cringe“ ist das Jugendwort des Jahres 2021. Es bedeutet wörtlich so viel wie „zusammenzucken“ oder auch „erschaudern“. JuristInnen wird wahrscheinlich ganz flau im Magen, wenn sie Dialoge zwischen Jugendlichen hören. Mir auch! Allerdings zeigt es mir einfach auch eines: Sprache ist dynamisch. Sie entwickelt sich täglich weiter. Die Akzeptanz ihrer Weiterentwicklung ist nicht anders als die Akzeptanz anderer Veränderungen. Es gilt: „Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Windmühlen und die anderen Mauern.“ (Zitat aus China)
Der Deutsche Anwaltstag findet vom 22. bis 24. Juni 2022 in Hamburg statt – mit einem virtuellen Startschuss ab dem 20. Juni. Unter dem Motto „Miteinander für das Recht“ steht der Anwaltstag in diesem Jahr – auch mit Blick auf die große BRAO-Reform – ganz im Zeichen der Zusammenarbeit. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) plant nach zwei rein virtuellen Anwaltstagen diesen Fachaustausch in Präsenz.
Die große BRAO-Reform tritt ab dem 1. August 2022 in Kraft – Anlass genug, berufsrechtliche Themen der Mandatsarbeit mit praktischen Hinweisen zu besprechen.
Letztes Jahr habe ich beschlossen, ich möchte wieder einen Hund haben, nachdem mein alter Hund leider vor einigen Jahren verstorben ist. Es sollte unbedingt ein Zwergpinscher sein. Ein anderer kam gar nicht in Betracht. Nach langer Suche hatte ich meine Traumzüchterin gefunden. Die Züchterin fragte im ersten Gespräch sofort, wie die Lebensumstände meines künftigen neuen Mitbewohners sein würden und ob er mit zur Arbeit könnte.
Warum gibt es so wenig Supervisionsangebote für RechtsanwältInnen? Diese Frage stellte mir meine Nachbarin Katrin. Sie ist Anwältin für Familienrecht in Berlin und hatte mir bereits mehrere Male ihr Leid geklagt, dass sie niemanden hat, mit dem sie auf professionelle Art über ihre Arbeit reden kann. Dabei gibt es gerade im Familienrecht besondere Herausforderungen. Beim Umgang mit Menschen, ihren persönlichen Geschichten und Konflikten, ihren Schicksalen und manchmal auch Tragödien ist eine hohe emotionale Kompetenz gefragt. Und häufig rutscht die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt in die Rolle, Coaching für Zwischenmenschliches zu praktizieren.
FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e. V. setzt sich seit 15 Jahren erfolgreich für die Gleichstellung von Frauen in Führungspositionen in privaten und öffentlichen Unternehmen ein. Als überparteiliches, unabhängiges und überregionales Netzwerk für Frauen und Männer mit über 1.200 Mitgliedern schafft FidAR eine Plattform für seine Mitglieder, Öffentlichkeit durch FidAR-Foren, Transparenz durch die Women-on-Board-Indizes (www. wob-index.de) und begleitet mit Expertise aus der Praxis konstruktiv die politische Diskussion und Gesetzgebungsverfahren. Und auch die nächsten Jahre werden wir nicht nachlassen und uns für Gleichstellung bis 2030 einsetzen.
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