Im Januar 2016 riefen Berliner Anwaltsverein und RAK Berlin die Berliner Anwaltschaft gemeinsam dazu auf, Vormundschaften für die im Jahr 2015 nach Berlin gekommenen unbegleiteten Minderjährigen zu übernehmen. Mehr als 800 Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erklärten sich bereit, eine ehrenamtliche Vormundschaft zu übernehmen. Der Berliner Anwaltsverein unterstützte sie dabei durch Informations- und Austausch-Veranstaltungen. Fünf Jahre später sind die meisten Vormundschaften abgeschlossen. Wie blicken die Beteiligten auf diese besondere Aufgabe zurück? Wir erinnern aus Anlass des Jubiläums.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2020-12-29 |
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