Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018 obliegt vielen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern – also zumeist wirtschaftlichen Unternehmen – die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, welcher für die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen innerhalb des Unternehmens zuständig ist.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.11.37 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-10-26 |
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