Die für Pressesachen zuständige Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat dem Kläger in ihrem am 15. Januar 2019 verkündeten Urteil wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht einen Anspruch auf Zahlung von 15.000 € nebst Zinsen sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 526,58 € zuerkannt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-22 |
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