„Die Geschichte meiner Zulassung hört sich an wie ein Märchen; sie ist aber wahr.“ So erinnerte sich Elisabeth Selbert (1896–1986) nach dem Ende der NS-Herrschaft an das Jahr 1934, als es ihr gelang, kurz vor einer faktischen Zulassungssperre für Juristinnen eine Tätigkeit als Rechtsanwältin aufzunehmen. Von den vier Frauen, die im Parlamentarischen Rat bei der Ausformulierung des Grundgesetzes mitwirkten, war sie die Einzige, die Jura studiert hatte. Helene Weber (CDU) leitete nach dem Studium der Geschichte, Philosophie und Romanistik die Soziale Frauenschule Aachen. Friedrike Nadig (SPD) und Helene Wessel (Zentrum) erlernten nach einer kaufmännischen Ausbildung beide den Beruf der Wohlfahrtspflegerin. Auch Elisabeth Rohde absolvierte zunächst eine kaufmännische Ausbildung und lernte Sprachen. 1918 arbeitete sie als Postgehilfin im Telegraphenamt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.05.27 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-22 |
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