Die ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin hat am 6. März 2019 in der Urania mit großer Mehrheit von 83,74 % den vom Vorstand beantragten Änderungen der Gebührenordnungen der RAK Berlin zugestimmt: Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer gem. § 1 Abs. 1 Gebührenordnung der RAK Berlin wird damit von 205,– € auf 235,– € erhöht.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-22 |
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