Wegen Ehescheidung, hier: Verfahrenskostenhilfe, hat der 16. Zivilsenat des Kammergerichts – Senat für Familiensachen – durch den Richter am Kammergericht Dr. Menne als Einzelrichter am 27. Februar 2023 beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 16. April 2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Pankow – 18 F 3939/22 – wird zurückgewiesen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.07.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-17 |
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