Der Soli soll endlich abgeschafft werden – nein, natürlich nicht für alle, denn laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 21.8.19 „liegt der Fokus auf der Stärkung niedriger und mittlerer Einkommen, denn starke Schultern sollten mehr tragen als schwache“. Damit ist wer gemeint? Woher kennt Herr Scholz die Stärke meiner Schultern? Doch zurück zu den Fakten. Die meisten von uns denken beim Soli an den Aufbau Ost, an die blühenden Landschaften von Helmut Kohl, an den Solidaritätspakt. Das stimmt jedoch nicht ganz. 1991 wurde der Solidaritätszuschlag unter Bundeskanzler Helmut Kohl für einen vollkommen anderen Zweck zum ersten Mal eingeführt: Deutschland hatte im Zweiten Golfkrieg 1991 ca. 18 Milliarden DM der Kriegslasten dafür übernommen, dass es am Golfkrieg nicht teilgenommen hat. Durch den zunächst auf ein Jahr befristeten Solidaritätszuschlag sollten 22 Milliarden DM in die Kassen gespült werden, um diese Kosten zu decken. Und nicht nur dies. Das Geld wurde auch als Unterstützung der Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa gebraucht, ebenso wie für die neuen Bundesländer. Das Gesetz umfasste damals 1,5 Seiten und drei Paragraphen. Es war befristet für zwei Jahre: 1991 und 1992. Die Höhe des Solizuschlags lag bei seiner Einführung 1991 bei 7,5 %, berechnet nach der Höhe der Einkommensteuer oder Kapitalsteuer. Da er pro Jahr nur für 6 Monate erhoben wurde, lag er somit bei nur 3,75 %. Zwischen 1993 und 1994 wurde kein Soli erhoben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-16 |
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