Die Gründung eines Unternehmens ist ein Abenteuer mit vielen Unbekannten. Da sich Gründer meist eher mit dem Produkt / der Idee und deren Umsetzung beschäftigen, werden die rechtlichen Anforderungen nicht immer ausreichend bedacht. Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, ist es jedoch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Geschäftsmodells zu kennen und einzuhalten. Immer häufiger werden diese Rahmenbedingungen von der EU gestaltet. So hat das EU-Parlament kürzlich zwei Richtlinien verabschiedet, die den grenzüberschreitenden On- und Offline-Warenkauf (Richtlinie (EU) 2019/ 771) bzw. die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie noch ohne amtliche Nummer) erleichtern sollen, indem EU-weit Verbraucherrechte vereinheitlicht werden. Von den Regelungen ist eine Vielzahl von B2C-Geschäftsmodellen betroffen. Die Richtlinien müssen bis Mitte 2021 in nationales Recht umgesetzt und dieses ab Anfang 2022 angewendet werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.10.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-09-16 |
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