Die besten Ideen und die besten Produkte bringen nichts, wenn sie nicht wirksam vermarktet werden. Gründerinnen und Gründern von Unternehmen bieten Social-Media-Angebote früher nicht da gewesene Chancen. Technisch werden dabei allerdings im großen Stil personenbezogene Daten verarbeitet. Und genau das bedeutet in Zeiten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtliche Risiken. Verstöße gegen die DSGVO können mit Bußgeldern von bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 % des gesamten Jahresumsatzes sanktioniert werden, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Für Gründer stellt sich daher die Frage, ob überhaupt und, wenn ja, wie sie Dienste sozialer Netzwerke für ihr Marketing einsetzen. Das soll hier am praktisch wichtigen Beispiel der Facebook-Fanpages skizziert werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.10.04 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2510-5116 | 
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 | 
| Veröffentlicht: | 2019-09-16 | 
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