Einer der aufregendsten völkerrechtlichen Diskussionsprozesse erreicht nach knapp einhundert Jahren eine neue Etappe, wenn ab dem 17. Juli 2018 der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag eine Zuständigkeit über das Verbrechen der Aggression ausüben kann. Dies geht auf einen einstimmigen Beschluss seiner Vertragsstaaten von 2017 zurück, der einen sieben Jahre zuvor in Kampala ausgehandelten Kompromiss in Kraft setzt. Mit dem Beschluss wird das zentrale „Versprechen von Nürnberg“ aufgegriffen, verantwortliche ranghohe Militärs und Politiker für das Führen eines Angriffskriegs zu bestrafen. Das Völkerstrafrecht steht damit auf einem Höhepunkt seiner Normierung und Institutionalisierung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.10.37 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-09-16 |
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