Ist ein Gesellschafter bzw. Partner einer interprofessionellen GbR bzw. PartG (auch) Rechtsanwalt, so müssen die Steuerberater der Gesellschaft nicht allein deswegen Klagen an das Finanzgericht (FG) über dessen besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einreichen, sondern können auch (noch) in Papierform übermitteln. So könnte man einen vom FG Hessen entschiedenen Fall zusammenfassen (Hessisches FG vom 10.5.2022, 4 K 214/22, juris).
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.11.20 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-10-21 |
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