Grundsätzlich gibt es beim Online-Marketing drei Werbeformate: Text, Bild und Video. Die Anwaltschaft präferiert – bis jetzt – Text.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.11.21 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-10-21 |
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