Am 22. August 2022 fand im voll besetzten Auditorium im DAV-Haus in Mitte eine angeregte Diskussion in der Reihe „Zuhören – Mitreden!“ über den neuen Wiederaufnahmegrund des § 362 Nr. 5 StPO statt. Gemäß der am 30.12.2021 in Kraft getretenen Novellierung von § 362 StPO kann ein durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenes Strafverfahren zuungunsten der angeklagten Person wieder aufgenommen werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die dringende Gründe dafür bilden, dass diese Person wegen diverser unverjährbarer Verbrechen (Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen gegen eine Person) verurteilt werden wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.11.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-21 |
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