Koblenz/Berlin (DAV). Wer einen Dienstwagen privat nutzt und damit in einen Unfall verwickelt wird, muss unter Umständen den Schaden am Auto bezahlen. Dies gilt auch für einen Beamten, der dann wegen der fehlenden Versicherungspflicht des Dienstherrn den Schaden aus einem Wildunfall insgesamt bezahlen muss. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 2. Dezember 2016 (Az: 5 K 684/16. KO). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) warnt daher in diesem Zusammenhang davor, Dienstwegen unerlaubt privat zu nutzen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-18 |
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