Oft wird das Arbeitnehmererfindungsrecht stiefmütterlich behandelt. Das kann sich für Arbeitgeber rächen, wenn sich angestellte Mitarbeiter als Erfinder übergangen fühlen und nachträglich Millionen als Entschädigung fordern. Ex-Bentley-Chef Wolfgang Schreiber fordert vom VW-Konzern derzeit mehr als 100 Millionen Euro als Anteil an der Entwicklung moderner Doppelkupplungsgetriebe. Grundlage ist das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG). 1996 hatte Schreiber als Leiter der Getriebeentwicklung im VW-Konzern an der Entwicklung der Technologie, die auch patentrechtlich geschützt ist, maßgeblich mitgewirkt. Sie wurde inzwischen in mehr als 4 Millionen Autos eingebaut. VW soll zum Ausgleich der Forderungen bereits 20 Millionen Euro angeboten haben. Der Fall landete dennoch vor Gericht. Das Landgericht München I (Az. 21 O 1365/15) hat den Streitwert vorerst auf 10 Millionen Euro festgesetzt. Sogar eine Vindikationsklage, mit der die Rückübertragung des Patents erreicht werden kann, soll anhängig sein. Das wiederum könnte im schlimmsten Fall zu einem Lieferstopp führen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-18 |
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