Berlin (DAV). Für den Versand von Tickets, die Käufer auf einem Online-Portal erwerben, werden in der Regel Gebühren erhoben. Die Höhe kann dabei sehr stark variieren. Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen (OLG) hat jetzt in dem Fall eines Online-Portals entschieden, dass die dort erhobenen Gebühren unzulässig sind (Urteil vom 15. Juni 2017; Az.: 5 U 16/16). Sie benachteiligen den Käufer unangemessen stark. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.11.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-20 |
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