Am 11. Oktober referierte Richterin Elena Schönberg ein weiteres Mal zur Rechtsprechung ihres Senats zum Maklerrecht. Der 10. Zivilsenat des KG ist zuständig für alle Maklersachen. Eine Sonderzuständigkeit von Kammern beim Landgericht besteht dagegen bislang nicht. Richterin Schönberg gehört dem 10. Zivilsenat seit 2009 an. Sie wies darauf hin, dass die Rechtsprechung des Senats zum Maklerrecht in den vergangenen Jahren eine hohe Übereinstimmung zu der des BGH gezeigt und es nur eine einzige Aufhebung gegeben habe. Das sei beim Presse- und Urheberrecht, einer weiteren Sonderzuständigkeit des Senats, deutlich anders.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-20 |
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