So langsam wird es ernst mit dem beA: Zum Jahreswechsel steht für die Anwaltschaft ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr an. Die zumindest passive Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) wird dann verpflichtend. Mit Blick darauf befassen sich nun viele, die bislang noch gezögert haben, erstmals eingehend mit dem beA, und dementsprechend tauchen einige Fragen auf, die nachfolgend beantwortet werden sollen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.11.33 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-20 |
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