§ 14b der aktuellen Fachanwaltsordnung listet für das Medizinrecht neun Bereiche auf, in denen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden können. Einer dieser Bereiche ist das Vertragsarztrecht. Das ist so speziell, wie es sich liest. Gleichzeitig ist das Rechtsgebiet außerordentlich vielschichtig und in der anwaltlichen Beratung komplex; es erfordert sowohl Überblick über die Schnittbereiche als auch Detailkenntnis zahlreicher untergesetzlicher Normen, unveröffentlichter Verwaltungsanweisungen sowie Erfahrung mit der Verwaltungspraxis der beteiligten Behörden. Dieser Beitrag soll einen ungefähren Einblick davon vermitteln, worum es eigentlich bei dem Vertragsarztrecht geht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-20 |
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