Im Mai 2018 ist es soweit: Die DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) findet Anwendung. Der Arbeitskreis IT- Recht, den der Berliner Anwaltsverein zusammen mit der davit (Arbeitsgemeinschaft für IT-Recht im DAV) ausrichtet, hat sich deshalb sehr gefreut, dass Dr. Peter Schantz, Referent im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Referat „Digitale Strategie; Grundsatzfragen der Informationsgesellschaft“, einen Überblick zu Änderungen zum aktuellen Datenschutzrecht gab. Dr. Schantz begleitete in seiner vorherigen Funktion im Referat für Datenschutzrecht die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung und die Anpassung des deutschen Datenschutzrechts. Die Kolleginnen und Kollegen erhielten am 10. Oktober 2017 deshalb aus erster Hand spannende, praktische Hinweise, was ab Mai 2018 gilt. Schwerpunkt des Vortrages waren die Änderungen durch die DS-GVO in Ergänzung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (Änderungen erfolgen auch in diversen anderen Gesetzen, z. B. dem Sozialgesetzbuch X und der Abgabenordnung).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-20 |
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