Das Thema dieser Konferenz ist ambitioniert, bevor man sich auch nur einen einzigen Gedanken zur Sache gemacht hat. Denn der höchst emotionale Terminus „Traumberuf“ einerseits und das stark industriell geprägte „Auslaufmodell“ andererseits tun rein sprachlich der Beschäftigung mit einem so sachlich-rationalen und zugleich individuellen Berufsbild wie dem der Anwältin und des Anwalts ganz grundsätzlich überhaupt nicht gut.
Alles fängt damit an, dass ein „Traumberuf“ begrifflich keinerlei Bezug zu irgendeiner Realität voraussetzt, insbesondere nicht in der Jetztzeit angesiedelt oder geeignet sein muss, ein mehr oder weniger bequemes Leben zu finanzieren. Nehmen Sie mein Beispiel. Ich hatte, und habe in meinen selten gewordenen Träumen heute noch, beruflich immer nur die Wahl zwischen Mikrofonmann beim Rundfunk oder Kapitän der Cap San Diego, des schönsten Stückgutfrachters aller Zeiten, auf der Strecke zwischen Hamburg, Rio de Janeiro und Buenos Aires. Doch dann die Wirklichkeit. Vom Rundfunk habe ich mich nach fünf Jahren aus spießiger Existenzangst verabschiedet und zähle heute nur noch jeden Morgen die zahlreichen Versprecher meiner ehemaligen Mitstreiter. Und für die Cap San Diego, die von 1962 bis 1981 im Liniendienst fuhr und heute als Museumsschiff im Hamburger Hafen liegt, brauche ich jedes Mal eine Eintrittskarte. Stattdessen bin ich aufgrund eigenen Willensentschlusses und damit schuldhaft in einem Beruf gelandet, der für mich auch nach fast 30 Jahren immer noch vorwiegend Stoffgeber für schwere Alpträume ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2018-12-28 |
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